Zuschuss nur bei bestimmter Krankenkasse
Hallo zusammen, unser Unternehmen arbeitet eng mit einer bestimmten Krankenkasse zusammen. Jetzt ist geplant, dass es Rabatte für die Mitarbeiter auf hauseigene Produkte geben soll, aber nur wenn diese Mitglieder in eben jener Krankenkasse sind.
Ist das nicht ein Verstoß gegen das AGG? Oder das freie Krankenkassenwahlrecht des AN? Können wir daher den Rabatt für alle Mitarbeiter fordern?
Community-Antworten (49)
06.06.2024 um 11:46 Uhr
"Ist das nicht ein Verstoß gegen das AGG?"
Nö, es sei denn du fühlst dich aus folgenden Gründen diskriminiert:
Äußere Merkmale, zum Beispiel das Aussehen eines Menschen Herkunft Religion Armut Krankheit oder Behinderung Geschlecht Sexuelle Orientierung Alter
"Oder das freie Krankenkassenwahlrecht des AN?"
Inwieweit ist dieses Recht beschnitten? Du kannst doch weiterhin einer anderen KK angehören.
"Können wir daher den Rabatt für alle Mitarbeiter fordern?"
Fordern kann man bekanntlich viel. Probleme gibt es meist beim "bekommen". Ich sehe diesen Anspruch hier nicht.
06.06.2024 um 11:58 Uhr
Wenn der AG die Rabatte gewährt, könnt Ihr das Gespräch suchen (das könnt Ihr grundsätzlich sowieso immer tun).
Wenn die Rabatte auf Zuschüssen der KK beruhen, wüsste ich nicht wie man das anders regeln sollte.
Der Umfang des AGG ist ja bereits aufgezeigt worden.
06.06.2024 um 12:09 Uhr
Die KK zahlt hier nichts extra. Man will sich bei der KK beliebt machen, indem man Mitglieder "anwirbt". Der Zuschuss/Rabatt soll rein vom AG finanziert werden.
06.06.2024 um 12:19 Uhr
Und weiter? Du musst ja nicht wechseln.
Sämtliche Corporate Benefits wären nach Deiner Logik auch Verstoß gegen das AGG, sorry aber das ist Blödsinn.
06.06.2024 um 12:29 Uhr
Jobticket benachteiligt ja auch die Autofahrer. ;)
06.06.2024 um 12:46 Uhr
Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Mit AGG meine ich den den "arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz". Bei Corporate Benefits und Jobticket sehe ich auch kein Problem, denn ich bekomme eine Leistung (Jobticket) auch nur wenn ich sie auch benutze (ich fahre mit ÖPNV). Hier wird jedoch eine Zusatzbedingung gefordert, die in meinen Augen mit der Leistung in keinem sachlichen Zusammenhang steht. Genau diesen sachlichen Zusammenhang fordert der arbeitsrechtliche Gleichberechtigungsgrundsatz.
Beispiel Jobticket: Angenommen man bekäme das Jobticket nur, wenn man Mitglied in einer bestimmten KK ist. Was sollten hierfür sachliche Gründe sein? Arbeiten MA in einer bestimmten KK härter als andere? Oder sind Mitglieder einer bestimmten KK häufiger auf den ÖPNV angewiesen?
06.06.2024 um 12:54 Uhr
Es waren fragen und diese sind niemals "Blödsinn".
06.06.2024 um 12:59 Uhr
Trotzdem benachteiligt Jobticket Autofahrer oder Fußgänger, weshalb bekommen die keinen Zuschuß? Arbeiten die schlechter?
Wenn wir damit anfangen, gute Nacht. Einfach mal gewisse Dinge akzeptieren und gut ist, ohne alles tot zu reden.
06.06.2024 um 12:59 Uhr
"Der Zuschuss/Rabatt soll rein vom AG finanziert werden." In dem Fall sehe ich den BR in der Mitbestimmung, denn der AG macht hier eine Leistung von einer Mitgliedschaft in einer KK abhängig, das ist sicher keine Personengruppendefinition die objektiv ist.
06.06.2024 um 13:03 Uhr
"Rabatte für die Mitarbeiter auf hauseigene Produkte geben soll"
Wovon reden wir hier? Produkte, die Euer Unternehmen herstellt? Oder Gesundheitsprodukte, die man über die Krankenkasse bezieht?
06.06.2024 um 13:11 Uhr
Bei uns gibt es eine betriebliche Altersvorsorge in Kooperation mit der Barmenia, die vom AG bezuschusst wird.
Wenn der MA aber nun seine Altersvorsorge über die Allianz machen möchte, hat er doch nicht plötzlich einen Anspruch auf die gleichen AG-Zuschüsse.
"Man will sich bei der KK beliebt machen" Das halte ich für ein Gerücht. Warum sollte man das wollen?
06.06.2024 um 13:23 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, wie ausführlich ich antworten kann ohne zuviel zu verraten. Ich versuche es aber mal.
"Wovon reden wir hier? Produkte, die Euer Unternehmen herstellt? Oder Gesundheitsprodukte, die man über die Krankenkasse bezieht?"
Unsere Produkte/Leistungen können direkt von uns als auch von der KK erworben werben. Im zweiten Fall fungiert die KK als Makler.
"Man will sich bei der KK beliebt machen"
Diese Intention wurde uns explizit mitgeteilt. Hintergrund ist die starke geschäftliche Abhängigkeit.
"Bei uns gibt es eine betriebliche Altersvorsorge in Kooperation mit der Barmenia, die vom AG bezuschusst wird.
Wenn der MA aber nun seine Altersvorsorge über die Allianz machen möchte, hat er doch nicht plötzlich einen Anspruch auf die gleichen AG-Zuschüsse."
Der Vergleich hinkt in meinen Augen. Ich nehme an, dass auf diese bAV grundsätzlich jeder oder ein objektiv sachlich sinnvoller Personenkreis Zugang hat. Ob ich die Leistung brauche oder eine andere für sinnvoller halte, ist in meinen Augen egal. Vergleichbar mit meiner Situation ist es meines Erachtens nur, wenn es eine Zusatzbedingung gibt, die den berechtigten Personenkreis unsachgemäß einschränkt. Das könnte hier sein, dass man einen Tarif zur Chefarzt-Behandlung bei der Barmenia haben muss, damit man diese bAV nutzen darf. Ich nehme an so eine Regelung gibt es nicht?
06.06.2024 um 13:40 Uhr
Dir ist bewußt, dass die KK anscheinend einer Euer wichtigsten Kunden ist? Er bezahlt Euch.
Das der AG ein Interesse daran hat, dass es dem wichtigstem Kunden gut geht, kannst Du nachvollziehen? Du mußt keine KK wechseln, kann erhählst Du das, wie vorher ... nichts.
Welcher Eurobetrag geht denn im Durchschnitt flöten pro Monat? Wovon reden wir genau?
06.06.2024 um 13:51 Uhr
"Ich nehme an, dass auf diese bAV grundsätzlich jeder oder ein objektiv sachlich sinnvoller Personenkreis Zugang hat. Ob ich die Leistung brauche oder eine andere für sinnvoller halte, ist in meinen Augen egal."
So wie bei dir auch. Rabatt bei KK Eintritt oder AG Zuschuss bei Rentendeal mit der Barmenia.
Man kann das weiterführen...beim Jobrad zum Beispiel. Da wird es den einen Anbieter geben, mit dem der AG den Deal macht. Da kannst du auch nicht zum Zweiradhändler deines Vertrauens rennen und dort die gleichen Konditionen einfordern.
Oder beim Dienstwagen. Mein AG trifft eine Vorauswahl an Marken und Typen und sagt, bei 61.000 ist aber Schluss. Wenn ich dann aber sage, ich möchte aber lieber einen Oldtimer leasen und ich erwarte die gleichen Leasingkonditionen wie bei den vorgegebenen Marken, sagt mein AG: "dann läufst du wohl besser"
In allen Fällen liegt es an mir, ob ich das Angebot annehme. Aber eben nur dieses Angebot ist mit entsprechenden Vorteilen behaftet.
06.06.2024 um 14:24 Uhr
Ach Fried...... ich muss mich also als MFA in einem urologischen MVZ unbedingt regelmäßig an de Flöte operieren lassen damit der ArbGeb Geld verdient um mich zubezahlen?
06.06.2024 um 16:58 Uhr
Thema verfehlt!
Niemand muß irgendwas machen, steht auch in keiner Zeile.
Nur WENN man sich eine KK aussucht, sollte die Auswahl derer schon auf den Hauptkunden des AG fallen.
Wenn Du Dich an der "Flöte" operieren lassen mußt, dann doch bei Deinem AG, was spricht dagegen?
06.06.2024 um 19:27 Uhr
Ich erkenne keinerlei Widersprüche, niemand wird zu irgendwas gezwungen.
Du verstehst einfach die Logik nicht, genau wie im letzten Satz, hohler gehts nicht mehr, sorry.
Der AG sagt nur, wenn du KK xy nimmst, erhälst du x Prozente Rabatt, da es unser Hauptkunde ist. Daran ist nichts verwerfliches, nur in Deiner Welt.
Kaum weißt Du nicht mehr weiter, kommt dieser Tagträumer Blödsinn wieder oder was?! Kannst Du Dich nicht normal äußern, wie die meisten hier auch?
06.06.2024 um 21:44 Uhr
Die Kernfrage ist doch: "Können wir daher den Rabatt für alle Mitarbeiter fordern? Und da kann die Antwort nur lauten, Nein. Kein MA und auch kein Betriebsrat kann den AG auffordern das dieser wiederum die KK Utopia Auffordert das selbe Angebot zu Verfügung zu stellen wie KK Fantasia. Euer AG hat mit der KK bestimmte Verträge. Den Inhalt kennt ihr nicht und den kennen wir nicht. Rabatte für MA können durchaus Bestandteil dieser Verträge sein.
06.06.2024 um 21:58 Uhr
"Kannst Du Dich nicht normal äußern, wie die meisten hier auch?"
Sagt jemand, der sich selbst nicht normal äußert ... lustig (nicht). Beleidigung wird jedenfalls gemeldet!
06.06.2024 um 22:02 Uhr
"Unsere Produkte/Leistungen können direkt von uns als auch von der KK erworben werben. Im zweiten Fall fungiert die KK als Makler."
Und an welcher Stelle gibt es den Rabatt? Wenn Ihr die Produkte Leistungen von der KK erwerbt, oder vom AG direkt? Bei Letzterem wäre ich mir nicht so sicher, ob das "erlaubt" ist.
06.06.2024 um 22:03 Uhr
Welche Beleidigung meinst Du? Die von takkus oder mein fauxpas bzgl. Tagträumer?
06.06.2024 um 22:34 Uhr
@Dummerhund und Celestro
Die KK zahlt hier keinen Cent. Von wem das Produkt gekauft wird ist irrelevant, da auch die KK nur als Makler auftritt. Vertragspartner ist in jedem Falle die Firma, also unser Arbeitgeber. Das Produkt soll vom Mitarbeiter zum vollen Preis erworben werden. Dann soll eine Gutschrift von x% übers Gehalt erfolgen.
06.06.2024 um 22:51 Uhr
Ist doch richtig gut, die KK erhält eine Provision bei Verkauf. Keine Personalkosten für den AG, mega!
07.06.2024 um 00:17 Uhr
@Melfice "Die KK zahlt hier keinen Cent" Das ist vollkommen richtig erkannt. " Von wem das Produkt gekauft wird ist irrelevant" Auch das ist richtig. " da auch die KK nur als Makler auftritt." Hier liegt der Fehler. Die KK ist rechtlich ein Leistungsträger. " Das Produkt soll vom Mitarbeiter zum vollen Preis erworben werden. Dann soll eine Gutschrift von x% übers Gehalt erfolgen." Hier kann es durchaus zwischen der KK und dem AG einen Kooperationsvertag geben, den ih aber nie sehen werdet. Ist auch nicht verboten denn dem---- Endverbraucher steht es ja frei ob er das Angebot an nimmt oder nicht.
07.06.2024 um 00:43 Uhr
@Dummerhund Es wird etwas vermittelt, was die KK nicht leistet. Wir sind definitiv der Leistungsträger. Die KK ist nur ein Mittelsmann.
Ich kann auch sicher sagen, dass wir die Kosten tragen werden. Genau das ist ja auch mein Problem. Hier werden Personen ohne sachlichen Grund von einem Zuschuss ausgeschlossen. Wenn die KK den Zuschuss übernehmen würde, hätte ich damit auch kein Problem.
07.06.2024 um 01:12 Uhr
Es geht ja hier um hauseigene Produkte. Wenn dem nicht so wäre hätte evtl. folgendes Urteil heran gezogen werden können. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_31.html
Hauseigene Produkte heißt aber auch die KK bestimmte Hilfsmittel von einem Lieferanten/Versorger käuflich erworben hat. Damit fällt das mit als Makler auf treten schon mal völlig weg, da die KK der Eigentümer ist. " Hier werden Personen ohne sachlichen Grund von einem Zuschuss ausgeschlossen. " Die Aussage stimmt so nicht. Der sachliche Grund ist die nicht Mitgliedschaft in dieser KK.
Beispiel eine GEW erstreitet für seine Mitglieder ein bestimmtes Plus. Haben nicht Mitglieder dann auch Anspruch darauf?
Wie schon geschrieben, was die KK und der AG evtl. in einem Kooperations- oder Kollektivvertrag geregelt haben werden und müssen sie nicht Preis geben.
07.06.2024 um 01:30 Uhr
Die KK zahlt hier wirklich gar nichts. Sie verweist lediglich bei bestimmte Produkte/Leistungen, die die KK nicht anbieten darf auf uns. Der Vorteil für die KK ist, dass sie über Umwegen eine Nachfrage decken kann und somit die Kundenzufriedenheit erhöht. Sagen wir der Einfacheithalber, die KK gibt lediglich Flyer von uns weiter.
Wir bieten auch Leistungen an, die wiederkehrend und gleichbleibend sind. Hierdurch wird der Zuschuss zu einem Gehaltsbestandteil. Und spätestens hier finde ich es schon relevant von wem das Geld kommt. Im Falle des AG wäre es dann meiner Ansicht nach sogar mitbestimmungspflichtig.
07.06.2024 um 01:34 Uhr
"Die KK zahlt hier keinen Cent. Von wem das Produkt gekauft wird ist irrelevant, da auch die KK nur als Makler auftritt. Vertragspartner ist in jedem Falle die Firma, also unser Arbeitgeber. Das Produkt soll vom Mitarbeiter zum vollen Preis erworben werden. Dann soll eine Gutschrift von x% übers Gehalt erfolgen."
Der AG zahlt dem MA dafür das er bei ihm selbst etwas kauft UND Mitglied bei einer bestimmten KK ist Geld? Seltsames Vorgehen ... aber naja.
07.06.2024 um 01:42 Uhr
"Der AG zahlt dem MA dafür das er bei ihm selbst etwas kauft UND Mitglied bei einer bestimmten KK ist Geld?2 Ich würde mal behaupten das ist so nicht ganz richtig. Rabatt wird wohl eher zutreffen, denn ich gehe davon aus das alle MA das Produkt xy käuflich erwerben können, nur halt zu einem anderen Preis Wenn es aber anderen MA gänzlich verwehrt werden würde die Produkte auch für einen Betrag xy zu bekommen, dann würden wir auf eine ganz anderen Ebene ankommen.
07.06.2024 um 01:52 Uhr
Ich versuche es mal an einem Beispiel.
Person A kauft Produkt P für 100 €. A ist nicht Mitglied bei der KK. Hier ist die Geschichte schon zu Ende.
Person B kauft Produkt P auch für 100 €. B ist Mitglied bei der KK. Person B bekommt vom Arbeitgeber als Zuschuss 20 € mehr Gehalt.
07.06.2024 um 02:21 Uhr
@Melfice Nichts anderes hatte ich auch verstanden und es ist auch kein Verstoß gegen das AGG: Das Beispiel mit der GEW hatte ich ja schon gegeben. Anderes Beispiel. Ich bin Sportangler mit lebenslang gültigem Angelschein. Um aber ein Fangbuch zu erhalten, in dem ich meine Fänge genau dokumentiere muss ich einem Angelverein beitreten. Die Gebühren dafür sind nicht unerheblich. Trete ich keinem Angelverein bei habe ich auch kein Fangbuch und muss jedes mal eine Tageskarte erwerben. Bin ich also denen die in einem Angelverein drin sind benachteiligt? Antwort: Nein, denn ich nehme ja nur eine andere Form wahr um mein Hobby nach zu gehen------man schliesst mich ja nicht gänzlich aus.
07.06.2024 um 02:23 Uhr
" Zuschuss 20 € mehr Gehalt." Dauerhaft oder einmalig?
07.06.2024 um 02:26 Uhr
Bei einigen Produkten/Leistungen dauerhaft.
07.06.2024 um 02:53 Uhr
"Bei einigen Produkten/Leistungen dauerhaft." Sind dies Produkte/ Leistungen einmalig oder Wiederkehrend? Und was sagst du zu meinen beiden Beispielen?
07.06.2024 um 07:43 Uhr
@Melfice ... ich versuche es nochmals
Welcher Eurobetrag geht denn im Durchschnitt flöten pro Monat? Wovon reden wir genau?
07.06.2024 um 10:06 Uhr
Völlig unsinnige Frage die nichts mit der Beantwortung der Eingangsfrage zu tun hat. Dient nur zur Befriedigung der Neugier von TT.
07.06.2024 um 10:17 Uhr
Und das wird ja auch nicht immer gleich sein. Der eine MA kauft viel und der Nächste gar nichts. Wir reden hier ja nicht über einen Supermarkt mit Lebensmitteln.
P.S. ich denke eher, das die Frage darauf abzielt nachher sagen zu können: “Wegen den paar Kröten wird so ein Aufstand veranstaltet!” oder ähnliches….
07.06.2024 um 10:37 Uhr
So kennen wir die Person......
07.06.2024 um 10:57 Uhr
Ist es sachlich nicht so?...: Der AG richtet einen "Topf" ein, den er an die MA nach bestimmten Kriterien unterschiedlich verteilt. M.E. ist der BR da in der Mitbestimmung. Ist es nicht möglich, auch Nichtmitgliedern der KK den Zuschuss zukommen zu lassen (weil z.B. das Produkt ausschließlich über die KK bezogen werden kann oder wird), dürfte es kaum "Verhandlungsspielraum" für den BR geben. Wenn der MA aber die Produkte direkt beim AG (in einer Art "Werksverkauf") beziehen kann, müsste der AG dem BR gute Gründe nennen, um den Zuschuss nur bestimmten MA zukommen zu lassen. Ich würde das als BR ablehnen, da jeder MA seine KK nach eigenen Kriterien auswählen sollte.
07.06.2024 um 12:17 Uhr
@Dummerhund Ich versuche mal auf dein Beispiel einzugehen, obwohl ich vom Angeln keine Ahnung habe.
"Ich bin Sportangler mit lebenslang gültigem Angelschein. Um aber ein Fangbuch zu erhalten, in dem ich meine Fänge genau dokumentiere muss ich einem Angelverein beitreten. Die Gebühren dafür sind nicht unerheblich. Trete ich keinem Angelverein bei habe ich auch kein Fangbuch und muss jedes mal eine Tageskarte erwerben."
Bei meiner ganzen Argumentation berufe ich mich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das kann natürlich nur greifen, wenn ein Arbeitgeber involviert ist. Ich versuche hier also dein Beispiel zu modifizieren und untersuche mehrere Fallkonstellationen:
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch --> i.O.
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der in irgendeinem Angelverein ist --> i.O.
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist eine Kooperation bei der ABC die Kosten für das Fangbuch übernimmt. --> i.O.
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist keine Kooperation mit der ABC. Der Arbeitgeber zahlt alles selber --> nicht i.O.
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist eine Kooperation bei der ABC die Kosten für das Fangbuch zu 50 % übernimmt. Die anderen 50 % kommen vom Arbeitgeber. Ist jemand in einem anderen Angelverein bekommt er nur die 50 % Erstattung vom Arbeitgeber --> i.O.
- Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist eine Kooperation bei der ABC die Kosten für das Fangbuch zu 50 % übernimmt. Die anderen 50 % kommen vom Arbeitgeber. Ist jemand in einem anderen Angelverein bekommt er nur die 0 % Erstattung vom Arbeitgeber --> nicht i.O.
Ganz generell sehe ich in deinem Beispiel durchaus einen sachlichen Zusammenhang zwischen Fangbuch und Mitgliedschaft in (irgend-)einem Angelverein. Wird aber ein fester Angelverein vorgeschrieben fehlt für mich der sachliche Grund, es sei denn dieser bestimmte Angelverein beteiligt sich an den Kosten.
07.06.2024 um 12:23 Uhr
@Melfice ... ich versuche es nochmals
Welcher Eurobetrag geht denn im Durchschnitt flöten pro Monat? Wovon reden wir genau?
07.06.2024 um 12:31 Uhr
Diese Penetranz erinnert mich woran...
Bin da ganz bei takkus.
07.06.2024 um 12:38 Uhr
Hallo Fred.
Jetzt mal Hand auf´s Herz: wofür spielt der Betrag denn eine Rolle?
07.06.2024 um 13:34 Uhr
@melfice genauso wie du es im Beispiel mit Angelverein dargestellt hast ist es. Jetzt muss der BR nur noch handeln
07.06.2024 um 17:50 Uhr
"3. Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist eine Kooperation bei der ABC die Kosten für das Fangbuch übernimmt. --> i.O. 4. Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist keine Kooperation mit der ABC. Der Arbeitgeber zahlt alles selber --> nicht i.O."
Da stimmt irgendwas nicht. ;-)
07.06.2024 um 19:05 Uhr
Ich weiß leider nicht wie man hier fett schreibt. Ich bin selber grad beim Lesen wieder drüber gestolpert.
- Grundlage hierfür ist EINE Kooperation
- Grundlage hierfür ist KEINE Kooperation
Hast du das gemeint?
07.06.2024 um 22:35 Uhr
OK der Versuch mit dem Angelverein ist in die Hose gegangen da nicht verstanden und sich keiner mit aus kennt. Mein Fehler. Versuche wir es mal anders.
- Mal angenommen ein MA nimmt das Angebot des AG an und wechselt die Krankenkasse bekommt er dann schon einen Bonus in Euro der sich monatlich wiederholt?
- Ein MA ist in der besagten KK und erwirbt einmalig ein Produkt, bekommt er dann einen Bonus über Jahre oder nur einmalig?
07.06.2024 um 23:45 Uhr
"Hast du das gemeint?"
Entschuldige, mein Fehler. Ich habe nicht gesehen, das da einmal "eine" und einmal "keine" steht.
Aber wie geht das überhaupt:
"3. Der Arbeitgeber zahlt jedem ein Fangbuch, der im Angelverein ABC ist. Grundlage hierfür ist eine Kooperation bei der ABC die Kosten für das Fangbuch übernimmt. --> i.O."
der AG bezahlt das Fangbuch, während ABC die Kosten für das Fangbuch übernimmt? Es können nicht beide für das Fangbuch bezahlen.
08.06.2024 um 00:26 Uhr
Nur mal zur Info, ein Fangbuch wird nicht extra bezahlt. Von daher rückt bitte davon ab..
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