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Geschäftsordnung BR

P
Panviman.
Mai 2024 bearbeitet

Hallo, ich bearbeite gerade eine Geschäftsordnung vom BR , Folgendes habe ich geschrieben. In Anwesenheit des Arbeitgebers oder seines Stellvertrers werden keine Abstimmungen durchgeführt. Der Arbeitgeber sagt : Das widerspricht klar den Grundsatz der vertrauensvollen und guten Zusammenarbeit. Es würde bedeuten, dass man gemeinsam keinen Beschluss fassen kann .Warum sollte man als Arbeitgeber dann überhaupt mit dem Gremium BR sprechen. Habt ihr ein Tipp?

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Community-Antworten (13)

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Jungteichbauer

26.05.2024 um 14:08 Uhr

Hallo Panviman,

ich bin etwas verwirrt ...

Du bearbeitest gerade eine GO für den BR ... und der AG sagt das widerspricht der vertrauensvollen Zusammenarbeit? Da würde ich einmal lächeln und den Passus aus der GO streichen weil er dort nix zu suchen hat.

AG sprechen meistens gerne mit dem Gremium bei kritischen Themen, das ist auch ok ... aber Beschlüsse und Entscheidungen werden immer ohne Anwesenheit des AG getroffen ... wie auch sonst?

Viele Grüße Jungteichbauer

C
celestro

26.05.2024 um 14:50 Uhr

Ich halte auch nichts davon, Dinge in eine GO zu schreiben, die absolut klar sind. ABER ... hier weiß der AG offensichtlich nicht Bescheid, oder führt Euch absichtlich aufs Glatteis.

Das Thema nochmal ansprechen und deutlich machen, das sich der AG mal bei seinem Anwalt erkundigen soll. Beschlüsse des Gremiums werden OHNE Beisein des AGs gefasst. Punkt!

C
Catweazle

26.05.2024 um 19:36 Uhr

Beschlüsse können durchaus unwirksam sein wenn sie in einer "öffentlichen" Sitzung gefasst werden.

OH
Olav HB

26.05.2024 um 23:09 Uhr

Mal eine ganz andere Frage: Wieso hat der AG Kenntnis davon, was in der GO des BR stehen soll? Das ist ein BR-internes Dokument und mit der Erstellung hat der AG gar nichts zu tun.

P
Panviman

26.05.2024 um 23:13 Uhr

Er hat auch nichts mit der Erstellung zu tun aber er hat sie bekommen und da hat er diese Anmerkungen gemacht

D
DummerHund

26.05.2024 um 23:39 Uhr

Betriebsratsbeschlüsse können grundsätzlich nur in ordnungsgemäßen Betriebsratssitzungen gefasst werden. Die Beschlussfassung ist unzulässig bei anderen Treffen des Betriebsrats, etwa beim Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber, oder im sogenannten Umlaufverfahren.

D
DummerHund

26.05.2024 um 23:59 Uhr

Eine Beschlussfassung hat nichts mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu tun, sondern ist nach dem BetrVG durch zu führen. Und das BetrVG sagt ganz klar aus das bei Beschlüssen keine Personen anwesend seien dürfen die nicht im BR sind Beschlüsse die trotzdem in Anwesenheit des AG durchgeführt werden sind ungültig.

J
jutti1965

27.05.2024 um 08:30 Uhr

"Er hat auch nichts mit der Erstellung zu tun aber er hat sie bekommen und da hat er diese Anmerkungen gemacht" Warum in Gottes Namen bekommt er die GO ? Er kann Auszüge haben die ihn betreffen aber der Rest geht ihn nix an!!

G
GabrielBischoff

27.05.2024 um 16:30 Uhr

Das ist alles superseltsam. Sitzt euch der Arbeitgeber auf dem Schoß während ihr abstimmt?

P
Panviman

27.05.2024 um 16:38 Uhr

Nein natürlich nicht, ich persönlich bin noch nicht lange der BR Vorsitzender , mir ist das alles klar das die Geschätsordnung das Germium beschließt und die Geschäftsordnung wurde nur geändert weil sich im Gremium was geändert hat .Die alte Geschäftsordnung hat er auch nichts zu gesagt aber jetzt fast die selbe hat er Anmerkungen gemacht.Mir wurde gesagt das man die Geschäftsordnung zum Geschäftsführer sendet damit er auch weiß wie er sich zu verhalten hat . Wenn ich hier jemanden nerve, tut es mir leid. Danke trotzdem für eure Unterstützung.

D
DummerHund

27.05.2024 um 22:27 Uhr

@Paniviman Du nervst nicht. Es kam nur alles so unwirklich rüber. Was man dir erzählt hat ist alles kappes. Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen AG und BR ist ja nicht verkehrt; wenn es auch von beiden Seiten gelebt wird. Und fasst man einen Beschluss und der AG ist bei der Beschlussfassung zugegen ist dieser Beschluss ungültig. In einer Geschäftsordnung können nur Dinge Betriebsrats Interne Dinge geregelt werden. Und diese Geschäftsordnung muss dem AG nicht übermittelt werden. Beispiele: https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/geschaeftsordnung-betriebsrat/

https://www.betriebsrat.de/news/betriebsrat/das-gehoert-in-eine-moderne-geschaeftsordnung-des-betriebsrats-19699

X
XYZ68

28.05.2024 um 09:27 Uhr

Eigentlich benötigt der Arbeitgeber nur folgende Informationen: Ansprechpartner, falls BRV und Stellvertreter verhindert sind. ggf. Übliche Zeiten, in denen das BR-Büro besetzt ist. Bei uns gibt es noch Regelungen, bis wann ein Antrag einzugehen hat, damit er noch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung kommt. Das kann in der GO festgehalten sein, die muss der AG aber nicht haben. Im Zweifel reicht auch die Information an den AG.

G
GabrielBischoff

30.05.2024 um 10:42 Uhr

Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist übrigens beidseitig. Da scheint vom Arbeitgeber wenig Vertrauenvorschuss zu kommen.

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