Geschäftsordnung unter der Geschäftsordnung
Wir sind ein fünfzehnköpfiger Betriebsrat, der sich alle vierzehn Tagen trifft. Unser Betriebratausschuss hat sich jetzt eine eigene Geschäftsordnung neben der geschäftsordnung gegeben und will diese nicht den anderen Betriebsratsmitgliedern zugänglich machen. Sie sagen, dass dass intern sei und nur für den Betriebsratausschuss gelten würde, Stimmt das so? Können wir die Ordnung einsehen?
Community-Antworten (3)
20.07.2007 um 20:45 Uhr
@"B.Dinas"
Rechte und Pflichten sind hier geregelt.
§ 27 Betriebsausschuß
.......Aufgaben übernimmt der Betriebsausschuss nur aufgrund schriftlicher Beschlüsse des Betriebsrats.
Der Betriebsausschuss fertigt über seine Sitzungen Protokolle an, die allen Betriebsratsmitgliedern ausgehändigt werden.
.....dass dass intern sei und nur für den Betriebsratausschuss gelten würde,.....
Von einer geheimen Geschäftsordnug des Betriebsauschusses habe ich noch nichts gehört.
Und die Ordnung solltet ihr euch unbedingt ansehen.
21.07.2007 um 02:22 Uhr
Der Betriebsausschuß ist nur ein Organ des Betriebsrates. Er darf sich nicht verselbständigen.
21.07.2007 um 11:06 Uhr
@B.Dinas Es ist immer wieder erschreckend, mit wieviel Machtwillen und falschen Vorstellungen einige BRV's (die ja in einem BA dabei sein müssen) dort tätig sind. Im Zweifel würde ich den BRV und seine BA-Mitglieder abwählen.
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