Fehlenden Mitarbeiter kontaktieren
Guten Tag,
Ich bräuchte Unterstützung in folgendem Fall: ein Mitarbeiter erscheint mehrere Tage ohne Abmeldung nicht zur Arbeit. Er hat keine Einwilligung gegeben, dass wir seine private Mobilfunknummer oder Emailadresse nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nutzen dürfen. Wir machen uns aber Sorgen um unseren Mitarbeiter und möchten ihn gern kontaktieren. Welche Möglichkeiten haben wir, bzw. wie wäre es aus Datenschutzsicht korrekt?
Community-Antworten (8)
16.05.2024 um 10:07 Uhr
So weit ich weiß ist ein Anruf ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erlaubt, und zwar ohne Ausnahme. Das heißt, auch ein Anruf unter der Prämisse der Fürsorgepflicht ("Ich mache mir Sorgen") ist nicht zulässig und könnte durchaus als Kontrollanruf gewertet werden.
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist eben sehr sensibel geregelt.
Wäre es denn möglich, dass ein Mitarbeiter mit gutem Draht direkt zu Hause mal klingelt und fragt ob alles in Ordnung ist?
16.05.2024 um 10:31 Uhr
Wir, vom BR, haben uns mal richtig Sorgen gemacht (eigentlich war es wirklich ich der gesagt hat wenn er jetzt halb tot ist und dann noch eine Kündigung bekommt, das sieht nicht gut aus...) und in echter Sorge bei den Eltern eines Mitarbeiters angerufen. Die haben dann gesagt: "Ja meinen Sohn, den hab ich heute morgen noch getroffen und der wollte am Nachmittag zur Spätschicht gehen.." Ich rufe nie wieder irgendwo an...
16.05.2024 um 10:54 Uhr
Wer ist denn "wir"? Einer Privatperson wird ein Anruf schwerlich zu untersagen sein.
Nachdem ich persönlich mal eine verstorbene Kollegin in ihrer Wohnung aufgefunden habe, tendiere ich immer dazu, lieber einmal zu viel anzurufen. Aber das ist nur meine Meinung.
16.05.2024 um 12:08 Uhr
Ähnlichen Fall haben wir auch schon gehabt. Kollege kam nicht zum Dienst, hatte sich nicht abgemeldet, reagierte nicht auf WhatsApp oder Anrufe. Am 2. Tag sind dann 2 Kolleg*innen, die sich mit ihm gut verstanden haben und seine Adresse wussten, bei ihm vorbeigefahren und haben geklingelt. Er hat nach einiger Zeit aufgemacht und war... nennen wir es "verkatert". Am nächsten Tag kam er dann wieder zum Dienst. Gab eine mündliche Ermahnung. Das war der inoffizielle Weg.
Der offizielle Weg bei uns im Betrieb wäre: 3 Tage unentschuldigtes Fehlen -> Post nach Hause mit Anforderung einer Stellungnahme. Je nach Antwort/Reaktion dann Abmahnung, ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung. Die Entscheidung liegt bei der Personalabteilung.
16.05.2024 um 13:18 Uhr
Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mal nach 5 Tagen die Polizei angerufen, das sie bitte mal nach dem Rechten schauen. Haben sie auch getan, leider haben sie in nur noch Tot in der Wohnung aufgefunden, Selbstmord.
16.05.2024 um 15:06 Uhr
Troll es gibt auch so etwas wie Kollegen die sich gut verstehen und freunde sind. da klingelt man dann einfach mal wenn man sich Sorgen macht!! Das bei dir keiner klingelt ist mir klar ?
16.05.2024 um 16:04 Uhr
Ich finde auch die Vorgehensweise von "nicht brauchen" oder "hamsterpups" legitim, solange es von freundschaftlich verbundenen Kollegen ausgeht und nicht vom Arbeitgeber.
Dann haben sie eben nicht die Kappe "Kollegen" sondern die Kappe "Freund" auf - und können dafür helfen, wenn es sich wirklich um eine Notfallsituation handeln sollte.
16.05.2024 um 16:53 Uhr
Ähnlicher Fall, Kollege kam nicht zur Arbeit, Kollegen haben ihn angerufen, kein Erfolg. Chef hat dann die Polizei vorbeigeschickt, Kollege lag tot in der Wohnung. Bei uns in der Firma ist es nicht üblich dass man zu Hause angerufen wird. Bei so einem Fall finde ich es völlig legitim wenn das gemacht wird
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