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Mitglied in paritätischer Kommission wegen Leistungsbeurteilung

R
Rokotie
Mai 2024 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied in einer PaKo, weil ein Mitarbeiter Einspruch gegen seine Leistungsbeurteilung eingelegt hat. Wie stehen denn da die Chancen des Mitarbeiters und wie genau geht man da vor?

49308

Community-Antworten (8)

M
Moreno

15.05.2024 um 12:47 Uhr

Was ist denn bei Euch geregelt wenn sich die Teilnehmer nicht einig sind?

M
Muschelschubser

15.05.2024 um 13:25 Uhr

Ich weiß nicht ob man da ohne die Kenntnis des Gesprächshergangs eine Prognose zu abgeben kann?

Man kann eigentlich nichts anderes tun als genau zu fragen, woran denn die schlechtere Beurteilung festgemacht wird, und mit guten Argumenten dagegen halten.

Mit welcher Erfolgsaussicht? Siehe oben.

J
Jungteichbauer

15.05.2024 um 18:09 Uhr

Hallo Rokotie,

interessante Frage ... aber dazu fehlt mir mehr Input von dir wie folgt:

  1. Handelt es sich um einen tarifgebundenen Betrieb? wenn ja bitte weiter zu 2
  2. Wurde der Mitarbeiter unter einer Grenze beurteilt oder fühlt er sich "besser zu bewerten" als der normale Durchschnitt?

Viele Grüße Jungteichbauer

C
celestro

15.05.2024 um 18:32 Uhr

Frage 2 stellt sich nur bei einem tarifgebundenen Betrieb? Woot?

R
Rokotie

15.05.2024 um 18:39 Uhr

Also wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen. Der Mitarbeiter wurde aus seiner Sicht zu niedrig beurteilt und ist auch deutlich unter dem angestrebten Durchschnitt von 14%, obwohl er zusätzlich Tätigkeiten ausübt, die außerhalb seiner stellenbeschreibung liegen. Die Vorgehensweise, wenn wir uns nicht einigen, muss ich tatsächlich erfragen.

J
Jungteichbauer

15.05.2024 um 18:55 Uhr

Hallo Rokotie,

wenn du mir dein Tarifgebiet erzählst kann ich dir präzise weiter helfen, aber der Grundsatz bei Betriebsräten sollte eigentlich immer gleich sein:

  1. Lieber Arbeitgeber, du hast nach "Nasenfaktor" bewertet (Niemand unserer Kollegen wird deswegen Geld verlieren 2.Wird der Mitarbeiter zu "tief" bewertet sind die schriftlichen Fakten seitens des AGs massgebend. Gibt es keine rückwirkenden und schriftlichen Fakten gemäß den jeweiligen Beurteilungskriterien? -> Pech Arbeitgeber 3.Solltest du aufgrund keiner Fakten weiter auf deinem Recht beharren lieber Arbeitgeber lehnen wir die Beurteilung ab und gehen in die tarifliche Einigungsstelle

Viele Grüße Jungteichbauer

M
Moreno

15.05.2024 um 19:12 Uhr

Wenn es eine tarifliche Einigungsstelle gibt...

R
Rokotie

15.05.2024 um 19:53 Uhr

Hallo Jungteichbauer. Wir sind in München. Das Problem bei der Leistungsbeurteilung ist ja leider immer der Nasenfaktor. Der selbe Mitarbeiter hätte bei einem anderen Vorgesetzten vielleicht 5-6% mehr. Viele grüße und danke schon mal

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