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Paritätische Kommission wg Einspruch zur Leistungsbeurteilung

M
Meinereiner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Ein Kollege hat Einspruch zu seiner Leistungsbeurteilung eingelegt, was nun zur paritätischen Kommission führt. Lt. AG soll dieser der direkte diszipl. Vorgesetzte teilnehmen. Darf das sein? Die Beurteilung hat jedoch der fachl. Vorgesetzte gemacht (Belgier und bei anderer Tochtergesellschaft angesiedelt) Darf das sein? Die Beurteilung war zudem in Englisch. Darf das sein?

Bin gespannt auf Antworten

2.99101

Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.07.2015 um 12:55 Uhr

Ein Blick in Eure Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt Dir die Antwort.

Gibt es eine BV und es steht nichts dazu drin - ist diese BV schlecht gemacht Ansonsten gilt das Vereinbarte.

Dann solltet Ihr entweder einvernehmlich mit dem AG eine Ergänzung der Vereinbarung erarbeiten oder die alte BV kündigen und einen Neuabschluss anstreben.

Die Betriebssprache ist zudem auch mitbestimmungspflichtig.

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