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Spesenberechtigung bei Sitzung im Gesamtbetriebsrat

B
BeR-2018
Mai 2024 bearbeitet

Hallo,

ist das Gesamtbetriebsratsmitglied spesenberechtigt, wenn er an einer Gesamtbetriebsratssitzung teilnimmt, die eine Anreise und Übernachtung erfordert?

Für Eure Antworten Danke vorab!

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Community-Antworten (7)

R
rtjum

08.05.2024 um 10:54 Uhr

wieso sollte das nicht so sein?

K
Kehler

08.05.2024 um 11:24 Uhr

Klar, wieso nicht?

C
celestro

08.05.2024 um 13:40 Uhr

Ehrlich gesagt, kann ich das von Dir genannte Fazit im Artikel nicht erkennen.

R
rtjum

08.05.2024 um 14:50 Uhr

@Muschelschubser

in der Frage geht es um Spesen, nicht um Reisezeit.

B
BeR-2018

08.05.2024 um 15:26 Uhr

Ja, es geht um Spesen, aber das gehört ja inhaltlich zusammen. Tatsächlich dreht sich die Frage konkret darum, ob man das abendliche Abendessen erstattet bekommt. Die Stunden sind unerheblich...

M
Muschelschubser

08.05.2024 um 16:07 Uhr

Ja, hier geht es um Spesen und im Link um Reisezeiten.

Aber die Vergütungspflicht ist in der Praxis oft miteinander verknüpft, oder es werden in Entscheidungen in entsprechender Anlehnung getroffen.

Und aus einem minutiös dokumentierten Zeitaufwand kann sich eben auch ein Zeitsaldo pro Tag ergeben, der einen Anspruch auf Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand etc. begründet. Wenn zum Beispiel die 8 Stunden lediglich durch Reisezeiten erreicht werden, dann tut man gut daran, wenn man diese auch entsprechend als Arbeitszeit nachweisen kann.

In welcher Höhe Spesen erstattet werden, wofür und wie man so etwas evtl. vereinbart hat, darüber lief in den letzten Tagen schon eine spannende Diskussion. Vielleicht einfach mal runterscrollen. Hier kommt auch der Verpflegungsmehraufwand gem. EStG ins Spiel, falls der AG nicht oder nur unzureichend bezahlt.

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