Erstellt am 08.05.2024 um 08:54 Uhr von rtjum
wieso sollte das nicht so sein?
Erstellt am 08.05.2024 um 09:24 Uhr von Kehler
Erstellt am 08.05.2024 um 11:15 Uhr von Muschelschubser
Scheinbar steht und fällt es mit einer guten Begründung:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsraete-muessen-notwendige-reisezeiten-nachweisen/details/anzeige/
Erstellt am 08.05.2024 um 11:40 Uhr von celestro
Ehrlich gesagt, kann ich das von Dir genannte Fazit im Artikel nicht erkennen.
Erstellt am 08.05.2024 um 12:50 Uhr von rtjum
@Muschelschubser
in der Frage geht es um Spesen, nicht um Reisezeit.
Erstellt am 08.05.2024 um 13:20 Uhr von Kehler
Diese Antwort wurde von "Kehler" gelöscht.
Erstellt am 08.05.2024 um 13:26 Uhr von BeR-2018
Ja, es geht um Spesen, aber das gehört ja inhaltlich zusammen.
Tatsächlich dreht sich die Frage konkret darum, ob man das abendliche Abendessen erstattet bekommt. Die Stunden sind unerheblich...
Erstellt am 08.05.2024 um 14:07 Uhr von Muschelschubser
Ja, hier geht es um Spesen und im Link um Reisezeiten.
Aber die Vergütungspflicht ist in der Praxis oft miteinander verknüpft, oder es werden in Entscheidungen in entsprechender Anlehnung getroffen.
Und aus einem minutiös dokumentierten Zeitaufwand kann sich eben auch ein Zeitsaldo pro Tag ergeben, der einen Anspruch auf Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand etc. begründet. Wenn zum Beispiel die 8 Stunden lediglich durch Reisezeiten erreicht werden, dann tut man gut daran, wenn man diese auch entsprechend als Arbeitszeit nachweisen kann.
In welcher Höhe Spesen erstattet werden, wofür und wie man so etwas evtl. vereinbart hat, darüber lief in den letzten Tagen schon eine spannende Diskussion. Vielleicht einfach mal runterscrollen. Hier kommt auch der Verpflegungsmehraufwand gem. EStG ins Spiel, falls der AG nicht oder nur unzureichend bezahlt.