Elektronische Daten Hausrecht
Hallo zusammen,
folgende Situation wir haben ein Beriebsratslaufwerk und auch eine eigene E-Mail Adresse für den Betriebsrat. Der Arbeitgeber/Geschäftsführer wünscht nun dass sämtliche Änderungen über ihn gehen, obwohl er mit IT nichts zu tun hat. Änderungen sind hier insbesondere zeitweise Zugriffe für Ersatzmitglieder. Er besteht darauf, dass wir uns an ihn wenden und nicht direkt an die IT. In einem konkreten Fall hat er die Freigabe verweigert, wobei das Mitglied auf Nachfrage des AG geäußert hat, dass es den Zugang für nicht nötig hält.
Haben wir das Recht uns direkt an die IT zu wenden und alles andere als Behinderung der Betriebsratsarbeit anzusehen? Sollten wir hier nicht quasi ein Hausrecht haben, sodass wir nicht auf eine Zustimmung angewiesen sind? Einziger Knackpunkt an der Sache ist, dass wir leider auf die Ressourcen der Firma (It-Abteilung) angewiesen sind.
Community-Antworten (3)
26.03.2024 um 17:53 Uhr
"Der Arbeitgeber/Geschäftsführer wünscht nun dass sämtliche Änderungen über ihn gehen, obwohl er mit IT nichts zu tun hat."
Wieso hat euer AG nichts mit eurer IT zu tun?
"In einem konkreten Fall hat er die Freigabe verweigert, wobei das Mitglied auf Nachfrage des AG geäußert hat, dass es den Zugang für nicht nötig hält."
Der AG hat mit einem einzelnen Mitglied gar nichts zu mauscheln. Er darf seine Anfrage gern ans Gremium stellen.
"Haben wir das Recht uns direkt an die IT zu wenden und alles andere als Behinderung der Betriebsratsarbeit anzusehen?"
Nein, denn euer Ansprechpartner ist der AG. Der hat nach entsprechender Beschlussfassung zu handeln.
"Sollten wir hier nicht quasi ein Hausrecht haben, sodass wir nicht auf eine Zustimmung angewiesen sind?"
Hausrecht heißt nicht umsonst so und bezieht sich auf räumliche Hoheitsgewalt.
27.03.2024 um 07:31 Uhr
So wie ich das lese, kann Euer AG das IT-Vorgehen so grundsätzlich verlangen. Problematisch sind zwei Punkte:
- Er fragt direkt ein BR-Mitglied. Dieses könnte sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen und deswegen die Frage verneinen. Die Kommunikation sollt immer über den BR-Vorsitz laufen.
- Wenn Ihr den Zugang für ein BR-Mitglied verlangt, kann er denn nicht einfach verweigern. Bei Ersatzmitgliedern kann er aber darauf bestehen, einen Nachweis zu bekommen, dass ordentliche BRMs wirklich verhindert sind. (Das wäre mir als BR zu kompliziert)
Zu den Ersatzmitgliedern: Wir machen das so, dass die beim BRV Einblick in notwendige Unterlagen erhalten, wenn reguläre BRMs verhindert sind.
27.03.2024 um 09:18 Uhr
Bei uns ist so ein BR Computer im BR Büro, denn alle Ersatzmitglieder benutzen können. Dadurch ist ein Informieren sehr einfach möglich.
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