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Frage verschwunden?

M
Moreno
Mrz 2024 bearbeitet

Wo ist denn denn die Frage mit dem krank im eingesprungenen Dienst geblieben? Werden jetzt alle Fragen gelöscht wenn die Teilnehmer hier unterschiedliche Ansichten haben?

420023

Community-Antworten (23)

T
takkus

20.03.2024 um 14:39 Uhr

Hallo moreno,

ich hab auch schon gesucht aber ich könnte mir denken, der Fragesteller hat die Frage evtl. selbst gelöscht.

M
Moreno

20.03.2024 um 14:54 Uhr

Achso na dann hoffe ich, dass er nicht die Antworten von Kucki und Celestro für Ernst genommen hat ;-)

M
MarketingW.A.F.

20.03.2024 um 15:09 Uhr

Hallo moreno,

wir sind deiner Frage nachgegangen und können dir mitteilen, dass die Frage vom Ersteller selbst gelöscht wurde.

Viele Grüße Christin vom Marketing-Team der W.A.F.

M
Moreno

20.03.2024 um 15:14 Uhr

Okay Danke für die Rückmeldung! :-)

C
celestro

20.03.2024 um 16:23 Uhr

Dann erkläre mal bitte sachlich und fundiert, warum man meinen Hinweis nicht ernst nehmen sollte. Ich bin gespannt!

M
Moreno

20.03.2024 um 16:37 Uhr

Celestro wenn die Dienstplanerin schreibt....sie hätte arbeiten müssen....dann ist jemand so eingeplant, dass er bei AU die geplanten Stunden auch bekommen muss. Deine Variante wäre gewesen wenn jemand schreibt ...ich habe angeboten zu arbeiten aber noch keine Rückmeldung bekommen und bin dann krank geworden. Dann wäre ich auch ganz klar bei keiner Vergütung.

C
celestro

20.03.2024 um 16:38 Uhr

Wieso "meine Variante"? Ich sagte lediglich, das man da erst einmal mehr Informationen braucht, um das sicher sagen zu können.

M
Moreno

20.03.2024 um 16:40 Uhr

Was brauchst Du denn noch für Informationen?

C
celestro

20.03.2024 um 18:46 Uhr

Können wir mal Deine Glaskugel leihen, oder woher weißt Du, dass das Überstunden waren?

"Was brauchst Du denn noch für Informationen?"

Ob das Angebot diese Vertretung zu machen auch wirklich angenommen wurde. Du bist der Meinung, durch die Wortwahl wäre das völlig klar ... das sehe ich nicht so.

M
Moreno

20.03.2024 um 20:15 Uhr

Tagträumer verpiss Dich Du bist eh zu blöd etwas zu kapieren! Celestro wenn die Dienstplanerin schreibt, dass sie da hätte arbeiten müssen dann ist es doch wohl logisch, dass dies Angebot angenommen wurde!

C
celestro

20.03.2024 um 20:41 Uhr

Wir wissen nicht, wer da genau geschrieben hat ... HR? Dienstplanerin? Daher lieber nachfragen ... denn für mich war die Beschreibung eben nicht 100% klar.

C
celestro

20.03.2024 um 22:12 Uhr

@ den, der lieber weiter schlafen sollte (weil das kann er nicht verbocken):

"Haben die Arbeitsvertragsparteien jedoch innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit auch die Ableistung von Überstunden vereinbart, so gehören diese zur individuellen Arbeitszeit und sind bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts zu berücksichtigen (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05)."

M
Moreno

20.03.2024 um 23:16 Uhr

Tagträumer Dich will hier keiner brauchst nicht nach der Unterstützung von dem Admin betteln. Kannst ja wieder versuchen Deinen Quatsch mit ähnlichen Nicknamen zu verbreiten Du armselige Kreatur!

D
DummerHund

20.03.2024 um 23:49 Uhr

@moreno Wir hatten letztes Jahr bei uns hinterm Haus für Sohnemann ein 1200qm Grundstück gekauft. Maulwürfe meinten uns stetig ärgern zu müssen. Sohnemann wollte schon radikal dagegen vorgehen. Ich bin einfach her gegangen und habe die Hügel einfach immer wieder glatt geharkt. Momentan sind es jetzt nur 2-3 Hügel die noch auftauchen. Es wird also weniger mit meinen "Streicheleinheiten" :-)

E
Erbsenzähler

21.03.2024 um 08:13 Uhr

@all Denkt bitte daran, Hier handelte es sich um eine Kinderkrankschreibung. Das ist immer noch etwas anderes an selber Krank. Es kann der Anspruch gem. BGB §616 ausgeschlossen sein. Dann zahlt die Krankenkasse und der AG brauch keine Stunden gutgeschreiben, wenn das Kind gesetzlich versichert und unter 12 Jahre ist. Bei privatversicherten Personen gibt es nichts von der Krankenkasse wenn gem. BGB§616 der Anspruch ausgeschlossen ist.

K
Kehler

21.03.2024 um 08:45 Uhr

Die Stunden müssen aber trotzdem aufgeschrieben werden, Kinderkrankengeld gibt es nicht für Tage an denen man Frei hat.

K
Kucki

21.03.2024 um 12:32 Uhr

▶Achso na dann hoffe ich, dass er nicht die Antworten von Kucki und Celestro für Ernst genommen hat ;-)◀

Sorry moreno, aber hier wäre es wirklich besser, wenn du dein Bauchgefühl mal Bauchgefühl sein lassen, und dich dafür mehr den Realitäten zuwenden würdest. Dann würdest auch du ganz schnell feststellen, dass die Erde keine Scheibe ist ……

Unabhängig davon wie ich es in meinem ersten Thread geschildert habe, und auch davon, ob es sich um die Erkrankung eines Kindes handelt - was hier aber auch nichts verändert - geht es hier um Überstunden. Und das sind nun mal Stunden, die über die normal vertraglich zu Leistenden hinausgehen.

Und Überstunden, dass sollte auch jedem BR bekannt sein, können sporadisch oder auch regelmäßig anfallen. Und je nachdem wie sie anfallen, werden sie auch unterschiedlich behandelt. Bei Regelmäßig anfallenden können sie durchaus zum Bestandteil der Lohnberechnungsformel werden. Und regelmäßig bedeutet hier: „Stets wiederkehrend“. Da das hier aber nicht der Fall ist, werden sie auch nicht zum Bestandteil der hier zu gewährenden Lohnbestandsteile.

Nicht nur das „EFZG“ ist hier eindeutig, auch die Rechtsprechung folgt schon seit vielen Jahren, wenn nicht schon seit jeher, dieser Ansicht.


§ 4 EFZG – Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Absatz 1 neugefasst durch G vom 19. 12. 1998 (BGBl I S. 3843), geändert durch G vom 21. 7. 2012 (BGBl I S. 1601).

(1a) 1Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt und Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Anspruch auf sie im Falle der Arbeitsfähigkeit davon abhängig ist, dass dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen tatsächlich entstanden sind, und dem Arbeitnehmer solche Aufwendungen während der Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen. 2 Erhält der Arbeitnehmer eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnittsverdienst der Berechnung zu Grunde zu legen.


Und wer jetzt meint, das als eine Gesamtzusage gemäß - § 151 BGB – Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden— zu werten, liegt auch falsch. Denn dazu bedarf es auch der Annahme und Wahrnehmung, was hier ja nicht der Fall war.

Und wer das jetzt immer noch anders sieht, weil sein Bauchgefühl etwas besser nicht zu Vernachlässigendes ersetzt, darf jetzt gerne mal nach passenden, sein Bauchgefühl bestätigende Rechtsprechung suchen und uns dann hier präsentieren.

M
Moreno

21.03.2024 um 19:50 Uhr

Kucki du müllst schon wieder das Forum voll! Nirgends stand was von Überstunden!

C
celestro

21.03.2024 um 20:54 Uhr

Die Idee, das "ich übernehme einen Dienst von einer anderen Person" in Überstunden resultiert, ist jetzt aber auch nicht "total unrealistisch".

D
DummerHund

21.03.2024 um 21:09 Uhr

Ich habe die Ursprungsfrage nicht mehr im Kopf. Suchen wir danach jetzt den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

C
celestro

22.03.2024 um 01:06 Uhr

Es ging um "muss man der AN die Stunden gutschreiben, wenn sie anbietet, einen Dienst eines Anderen AN zu übernehmen und dann wegen Kind krank ausfällt".

D
DummerHund

22.03.2024 um 02:15 Uhr

Aus dem Stehgreif raus würde ich mal sagen ja. Der AN hat dem AG ein Angebot gemacht . Und wen der AG dieses Angebot angenommen oder auch nur zur Kenntnis genommen hat ( konkludentes Handeln) stehen sowohl AN wie auch AG in der Pflicht. Folgendes könnte dann in Betracht gezogen werden: https://www.sieda.com/lexikon/kind_krank.php

K
Kucki

22.03.2024 um 16:49 Uhr

▶ Kucki du müllst schon wieder das Forum voll! Nirgends stand was von Überstunden ◀ Sorry, aber so langsam geht mir bei dir die Hutschnur hoch. Der einzige der hier Müll von sich gibt, bist leider du.

Wenn es nur Müll wäre, ginge es ja noch. Aber augenscheinlich kannst du weder das gelesene richtig interpretieren, noch korrekt zuordnen. Wer auch nur ein bisschen Grips in seinem Oberstübchen hat, sollte beim Lesen bemerken, dass es hier um ein aus der Freizeit kommendes Vetretungsangebot handelt. Und wenn dieses, nicht zu ihrer normalen Pflichtarbeitszeit gehörendes, keine Überstunden sind, was sind sie dann?

Und für die Zukunft: Du solltest besser aufhören, sich als der Oberwissende schlechthin zu präsentieren, der mit einem letztlich nichtssagenden Zweizeiler alles erklären kann aber leider sehr selten inhaltlich korrektes von sich gibt.

Aber klar. Andere haben Unrecht, schreiben Blödsinn oder generell nur Müll. Besser wäre es, den so falsch handelnden auch zu erklären, warum sie mit ihrer Sichtweise falsch liegen. Wenn du wirklich ernst genommen werden willst, solltest du nicht nur polemisierend herumlamentieren, sondern knallharte Fakten auf den Tisch bringen.

Solange du dazu nicht in der Lage bist, kommst du hier leider nur als sich selbst beweihräuchernder Störfaktor rüber.

Sorry Admin, aber das musste jetzt leider mal sein.

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