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Betriebsrat Wahlvorschlaglisten zur Kandidatur verschwunden - was kann und muss gemacht werden?

W
WahlenVorstand
Nov 2016 bearbeitet

Noch mal bitte um Hilfe

Wahlvorschlaglisten zur Kandidatur verschwunden

was kann und muss gemacht werden?

6.045012

Community-Antworten (12)

C
carrie

25.03.2009 um 07:40 Uhr

@WahlenVorstand Wie verschwunden? Eingereicht und vom Wahlvorstand verschlampt oder wie muss ich mir das vorstellen?

W
WahlenVorstand

25.03.2009 um 07:45 Uhr

@ carrie

also die fa. hat jetzt eine gewerkschaft und dies teilt sich auch unter den mitarbeitern auf welche sind der gewerkschaft beigetreten und einige heilt nicht. jetzt gibt es zwei listen die der gewerkschaft und die der nicht mitglieder. die vorschlaglisten der nicht mitglieder der gewerkschaft sind verschwunden

M
Mona-Lisa

25.03.2009 um 07:51 Uhr

@WahlenVorstand, also das ganze hört sich schon sehr kryptisch an.... Der Wahlvorstand hält abgegebene Vorschlaglisten unter Verschluss, wo war denn die Liste?

W
WahlenVorstand

25.03.2009 um 07:54 Uhr

Guten Morgen Mona-Lisa

die Vorschlaglisten wurden ausgelegt damit sich die kadidaten eintragen können

C
carrie

25.03.2009 um 08:02 Uhr

@WahlenVorstand ...sie sind also abhanden gekommen, bevor die Stützunterschriften gesammelt und dann eingereicht wurden?

W
WahlenVorstand

25.03.2009 um 08:04 Uhr

@carrie

ja genau so sieht es aus

R
rolfo2

25.03.2009 um 08:51 Uhr

Könnte es sein dass die konkurierende Liste die Vorschlagsliste verschwinden ließ? Sollte nicht mehr genügend Zeit sein um die Liste einzureichen müsste der Wahlvorstand die Wahl abbrechen und neu ausschreiben. Und beim nächsten mal die Listen nicht einfach auslegen, die Kandidaten sollen mit der Liste ihre Stützunterschriften sammeln und anschließend beim Wahlvorstand abgeben.

W
WahlenVorstand

25.03.2009 um 08:57 Uhr

@ rolfo2

danke für die Antwort. ja das könnte sein aber leider nicht beweisbar. Zeit ist noch genug kann ich trozdem die Wahl abbrechen Grund ist jetzt das die Kandidaten die auf den Listen eingetragen waren nichts davon wissen und jetzt benachteiligt sind.

R
rolfo2

25.03.2009 um 09:28 Uhr

Wenn solche Unregelmäßigkeiten vorkommen kannst du die Wahl natürlich abbrechen, musst es sogar, damit niemand benachteiligt wird. Die Wahl wäre anfechtbar. Mach es also so wie ich schon vorgeschlagen habe, die Listenführer sollen mit der Vorschlagsliste hausieren gehen und ihre Stützuinterschriften sammeln und dann bei Wahlvorstand rechtzeitig abgeben.

K
Kölner

25.03.2009 um 10:03 Uhr

@all Zynisch gesagt, kann es dem WV völlig egal sein, ob Listen im Betrieb verschwinden oder nicht. Wofür gibt es die Listenführer? Hauptsache ist, sie verschwinden nicht, wenn sie beim WV eingereicht wurden.

Auch sehe ich nicht, warum die Wahl abgebrochen werden sollte.

C
carrie

25.03.2009 um 10:28 Uhr

@all Würde ich auch so sehen wie Kölner.......die Listenführer müssen sich doch um ihre Listen solange selber kümmern, bis sie dann eingereicht werden. Erst dann wäre der Wahlvorstand dafür verantwortlich.

S
Sternburg

25.03.2009 um 10:36 Uhr

Sehe ich wie Kölner.

So lange die Listen nicht beim WV eingereicht worden sind, sind es noch keine offiziellen Wahlunterlagen. Und ob jetzt ein Listenführer die Liste vor Einreichung zurücknimmt (warum auch immer) oder jemand anderes sie verschwinden lässt (ebenfalls: warum auch immer) liegt nicht im Einflussbereich des Wahlvorstands.

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