wir haben im BR eine Geschäftsordnung verabschiebet, die ja die Arbeit des BRs regelt.
Müssen / Dürfen / Sollen wir diese wie die BVs veröffentlichen oder ist die Geschäftsordnung eine BR-Interne angelegenheit?
Hilfreich wären dazu §
Danke
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte