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Geschäftsordnung des BR veröffentlichen?

N
NILREB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben im BR eine Geschäftsordnung verabschiebet, die ja die Arbeit des BRs regelt. Müssen / Dürfen / Sollen wir diese wie die BVs veröffentlichen oder ist die Geschäftsordnung eine BR-Interne angelegenheit?

Hilfreich wären dazu §

Danke

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

11.05.2017 um 13:20 Uhr

Es besteht kein Zwang zur Veröffentlichung. Es bestehen aus meiner Sicht auch keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung, eher die Frage wer sich dafür interessieren könnte.

G
gironimo

11.05.2017 um 13:44 Uhr

Im allgemeinen wird nur veröffentlicht, was aus der GO für die Öffentlichkeit oder dem AG von Bedeutung ist. Also z.B. wann Sprechstunden stattfinden, wann die regelmäßigen Sitzungen sind, eventuelle Ansprechpartner für spezielle Fälle oder dergleichen.

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