Freistellungsanspruch Wirtschaftsausschuß
Hallo Leute,
eine Frage zur Freistellung für WA- Mitglieder. Dazu hab ich, außer das es während der ArbZ sein soll, nichts gefunden. Kann der WA zu einer Vorbesprechung ohne den ArbG zusammenkommen, ohne das man einen Antrag auf Freistellung beim ArbG einreichen muß? Oder generell nur mit ArbG? Unser GF möchte, das wir Sitzungen bei ihm beantragen. WA bestehet aus 1 BRM und 2 ArbN des Betriebes.
Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
10.04.2017 um 20:00 Uhr
§ 37 Abs. 2+3 BetrVG sind entsprechend anzuwenden. Da sind sich die Kommentatoren zu § 108 BetrVG einig.
Und da ist "Genehmigung" nicht vorgesehen. Nur an- und abmelden.
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