Beschlussfähigkeit Personalausschuss
Hallo,
wir haben einen Personalausschuss als BR mit der Erledigung der Angelegenheiten nach §99 und §102 BetrVG beauftragt. Hierfür haben wir 3 Mitglieder in diesen Ausschuss entsendet. wir sind ein 9er BR. Nun stellt sich die Frage, sind wir auch zu zweit beschlussfähig? Wir sind ja mehr als 50% der Mitglieder, oder sehe ich das falsch? Könnte mir hier jemand eine Antwort zu liefern?
Lieben Gruß und Danke im Voraus.
Community-Antworten (4)
30.01.2024 um 13:04 Uhr
Wenn der BR festgelegt hat, dass die Entscheidungen des PAs mehrheitlich gefällt werden, dann seid ihr mit 2 Personen beschlussfähig. Hat der BR entschieden, dass ihr einstimmig entscheidet und bei fehlende Einstimmigkeit der Sachverhalt den gesamten BR vorgelegt werden muss, so seid ihr bei zwei Personen nicht beschlußfähig. Wichtig ist, dass der BR hierfür die entsprechende Beschlüsse gefasst hat, besonders wenn es darum geht, wer die Rückmeldung an den AG unterschreibt wenn der PA-Sprecher nicht dem BR-Vorsitzender ist.
30.01.2024 um 13:06 Uhr
@Olav HB Danke für die Rückmeldung. Dann haben wir alles richtig gemacht. Genau so haben wir den Beschluss gefasst und der BR Vorsitz ist auch der PA Vorsitz. also alles richtig.
30.01.2024 um 13:53 Uhr
Warum wurden denn keine Ersatzmitglieder für den PA gewählt ??? Dann kann ein Problem, wenn z.B. zwei Mitglieder, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sind, gar nicht erst aufkommen
30.01.2024 um 15:12 Uhr
@Challenger Meist braucht es erst ein Problem, um die Lösung zu finden. Hauptsache man lernt daraus... Ging uns mit unserem Betriebsausschuss auch nicht anders.
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