Muster BV zur Lohngestaltung
Hallo,
wir sind eine nicht Tarifgebundenener Betrieb mit einem Hauseigenen Entlohnungssystem. Unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Stufen. Nun sollen diese in unserer Amtszeit (1.Amtszeit) neu gestaltet werden. Die AG wünscht nur unsere Zustimmung zu dem Vorschlag. Für mich stellt sich die frage, ist eine BV die die Grundsätze regelt nicht sinnvoller und wenn ja, wie könnte diese Aussehen? Hat jemand eine Muster BV dazu parat, oder könnte mir sagen, wo ich eine finden könnte?
Lieben Gruß und danke im voraus.
Community-Antworten (4)
25.01.2024 um 11:22 Uhr
Holt Euch einen Sachverständigen mit ins Boot. Vielleicht kann Euch jemand von der Gewerkschaft einen guten Rechtsanwalt nennen der sich damit auskennt.
25.01.2024 um 11:26 Uhr
Eine BV ist immer besser. Wir sind an den TV angelehnt und haben dazu eine BV gemacht. In der haben wir nur die guten § aus dem TV übernommen.
Vielleicht findest du hier eine passende BV: https://www.betriebsrat.com/musterbriefe-checklisten/musterbetriebsvereinbarungen
25.01.2024 um 12:34 Uhr
Es ist immer schwierig BVen aus anderen Betrieben zu übernehmen von daher würde ich moreno Recht geben. Holt euch einen RA!!
25.01.2024 um 16:17 Uhr
Es gehört zur guten und sorgfältigen Arbeitsweise eines BRs, dass für eine BV ein Fachawnalt an der Seite genommen wird. Es gibt zuviele Stolperfälle und gut gemeinte Formulierungen, die am Ende nach hinten losgehen. Der Arbeitgeber hat mit Sicherheit einen Anwalt an der Hand, das Recht steht auch euch zu. Besonders bedenklich wird es, wenn der AG drängt. Unter Durck sollte man nie ein Vertrag unterschreiben. Die Frage ist, wie hoch der Organisationsgrad in eurem Betrieb ist. Die Gewerkschaft ist sicherlich auch bereit euch zu unterstützen.
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