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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorsitzender lädt ein, kommt aber nicht

D
Damei81
Jan 2024 bearbeitet

Hallo

unser BRV lädt ein aber kommt nicht weil er einen anderen Termin hat.

Kann man die Sitzung stattfinden lassen? Was schreibt man auf die Teilnehmerliste?

P.S. bitte keine kommentare, ob es sinnvoll ist, das er noch BRV ist

338029

Community-Antworten (29)

M
Moreno

19.01.2024 um 16:59 Uhr

Natürlich findet die Sitzung statt dafür gibts ja einen stelli! Sehe keinen Grund warum er deswegen nicht BRV sein sollte!

E
enigmathika

19.01.2024 um 17:00 Uhr

Kann man die Sitzung stattfinden lassen? -Ja, man kann die Sitzung stattfinden lassen. Der/die stellvertretende BRV leitet dann die Sitzung.

Was schreibt man auf die Teilnehmerliste?

  • Die Teilnehmer.
D
Damei81

19.01.2024 um 17:04 Uhr

Meinte als Grund warum der BRV fehlt

C
celestro

19.01.2024 um 17:45 Uhr

Anderer Termin? Der BRV muss ja zwischen Sitzung und Termin abwägen und scheint den anderen Termin für wichtiger erachtet zu haben.

Oder kommt sowas ständig vor?

T
Tagträumer_5

19.01.2024 um 17:50 Uhr

Völlig richtig, jeder Termin außerhalb der BR Thematik ist wichtiger! Guter Vorsitzender.

D
Damei81

19.01.2024 um 17:59 Uhr

@Tagträumer_5 Kannst du bitte jemanden anderen gute Raschläge geben ggf. in anderen Foren! und wenn dann liess dir die Frage durch und antworte darauf nicht nur das du was gesagt hast!

ja kommt schon oft vor aber bisher war es immer so das er lt. Protokoll da war und seit ich Stelli bin, sagte ich das es korrekt aufgeschrieben wird, wer da war und wer nicht. Ich weiss nur nicht was ich als Grund schreiben kann! "keine nachladungswürdige Verhinderung"

T
Tagträumer_5

19.01.2024 um 18:51 Uhr

Wo ich wem was schreibe, musst Du mir überlassen. ;-)

Frage Dich mal lieber, welche Dinge wurden in den 6 letzten Sitzungen besprochen, ich meine außer nichts.

Halte eine Sitzung, halte keine, es macht keinen Unterschied.

D
Damei81

19.01.2024 um 22:32 Uhr

du hast doch einen Schuss weg, du kannst beurteilen was wir machen!

C
celestro

20.01.2024 um 00:06 Uhr

"Ich weiss nur nicht was ich als Grund schreiben kann! "keine nachladungswürdige Verhinderung"

Und woher weißt Du, ob das "keine nachladungswürdige Verhinderung" ist?

OH
Olav HB

20.01.2024 um 00:29 Uhr

Das kommt darauf an...

Lädt der BRV zu eine Sitzung, sind in Prinzip alle, nicht durch Urlaub oder Krankheit verhinderten Mitglieder des Gremiums verpflichtet an der Sitzung teilzunehmen, das BetrVG macht da keine Ausnahme für den BRV.

Es sei denn...

es gibt ein Verhinderungsgrund, wie unerwartet dringend betriebliche Gründe. Im BetrVG ist das etwas schwammig, deswegen hat das BAG in mehrere Urteile festgehalten, dass ein Mitglied ein relativ großen Spielraum hat wenn er entscheidet, das andere Belangen unaufschiebbar sind und er deswegen verhindert ist an einer Sitzung teilzunehmen. Dies muss möglichst frühzeitig dem BRV gemeldet werden, worauf diese ein Ersatzmitglied (falls vorhanden) einladen kann.

Es liegt nicht unbedingt im Ermessen des BRV zu bestimmen, ob die Verhinderungsgründe tatsächlich so schwer wiegen wie das einzelne Mitglied meint. Zweifelt der BRV, kann er noch mal ein ernstes Gespräch mit dem Mitglied führen und ihm auf seiner Pflichten aus dem BetrVG weisen.

Nun ist in diesem Fall aber der BRV selbst zu einer Sitzung verhindert. Das mag komisch klingen, aber es kann passieren und da muss der BRV die gleiche Abwägung machen zwischen Sitzung und Termin. Zweifelt jetzt das Grämium an der Aufrichtigkeit des BRVs, kann das Grämium den BRV zur Rede stellen. Ein entsprechender Anteil des Greämiums kann dies formell auch auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung setzen lassen. Möglicherweise kann der BRV dann die Bedenken des Gremiums über seine Amtsführung ausräumen. Auch mir ist es schon passiert, dass ich kurzfristig nicht an einer Sitzung teilnehmen konnte. In diese Fälle habe ich aber das Gremium bereits vor der Sitzung per eMail informiert und, soweit es möglich war, erklärt warum meine Abwägung so ausgefallen war wie sie war. Transparenz ist da das Zauberwort.

Passiert es regelmäßig, dass ein BRV bei einer Sitzung nicht anwesend ist, kann das Gremium auch entscheiden den Vorsitzender abzuwählen und ein neuen Einzusetzen.

Zunächst würde ich aber davon ausgehen, dass die Gründe legitim sind. Spreche das Thema an und setze auf gegenseitiges Vertrauen, alles andere spielt nur den Arbeitgeber in den Karten.

D
Damei81

20.01.2024 um 10:30 Uhr

Hallo

ich kann es sagen weil er sagt er hat an dem Tag keine Zeit, er aber weder Urlaub noch krank ist, noch Betrieblich verhidert ist.

Wie ich oben schrieb, war es bisher so das er nicht da war aber lt. Protokoll schon, aber seitdem ich sein Stellvertreter bin, ist es das erste Mal das er einläd und nicht kommt, aber ich das Spielchen mit dem Protokoll nicht mitmache, deswegen frug ich was ich schreiben soll warum er nicht da ist.

Das Gremium möchte ihn aber nicht als BRV absetzten. Man könnte nach 23 3 BetrVG durch 25% der Belegschaft beantragen, aber dann muss ich ja internas nach aussen tragen und das will ich auch nicht, aber das ist wiegesagt auch nicht das Thema.

Schreibt man nicht warum jemand nicht da ist bzw. warum man jemanden nachlädt auf die Anwesenheitsliste?

OH
Olav HB

20.01.2024 um 13:40 Uhr

Das Protokoll ist eine offizielle Urkunde mit Beweiswert. Die Anwesenheitsliste ist von alle anwesende BR-Mitglieder zu unterschreiben und Teil des Protokolls. Sich im Protokoll als "Anwesend" einzutragen und nachweislich nicht anwesend zu sein ist daher slicht und einfach Urkundenfälschung, ein Straftatbestand. Das Du als neue Stv das nicht machen willst, ist völlig richtig, ich würde auch keine Straftat begehen nur um jemanden einen gefallen zu tun. Hinzu kommt, dass hier unter Umstände auch Arbeitszeitbetrug vorliegt. Für die Zeit der Sitzung (inkl. Vor- und Nachbereitung) ist man ja für die normale Arbeit freizustellen und bekommt, falls diese außerhalb der normalen Arbeistzeiten fällt, auch einen Ausgleich. Dieser in Anspruch zu nehmen ohne an einer Sitzung teilgenommen zu haben erfüllt den tatbestand des Arbeistzeitbetruges. Ein Grund zu eine Fristlosen Kündigung nach §626 BGB. Hier greift dann auch der Kündigungsschutz als BR-Mtglied nicht, denn ausgerechnet eine 626-er ist die einzige Option ein BR-Mitglied zu kündigen. In beide Fälle sehe ich eine grobe Pflichtverletzung des BRVs und ausreichend Grund beim Arbeitsgericht erfolgreich seinen Ausschluß aus dem BR zu beantragen. Hierzu gibt es dann folgende Optionen: #1 - Ein beschluss des BRs (einfacher Mehrheit) erforderlich. Das betriffene Mitglied darf eine Stellungnahme abgeben, aber nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen. Es muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Diese Option sehe ich als nicht realistisch, da der BRV anscheinend Narrenfreiheit in Teile des Grämiums hat. #2 - 25% der Belegschaft stellt den Antrag. Viel Spaß beim Sammeln der Unterschriften #3 - Der Arbeitgeber stellt den Antrag, unwarscheinlich, denn der AG kann jetzt sämtliche Beschlüsse mit hohem Erfolgschancen beim Arbeitsgericht anfechten. Wer würde sich diese Chance als Arbeitgeber schon selbst nehmen? #4 - Die Gewerkschaft stellt den Antrag. Dies erscheint mir zur Zeit als einziger Alternative.

Es kann natürlich sein, dass es im BR eine Mehrheit gibt, wenn Mitglieder klar wird, dass auch sie, indem sie die gefälschte Protokolle hinnehmen sich unter Umstände strafbar machen. Das aber muss man ausprobieren.

D
Damei81

20.01.2024 um 14:45 Uhr

Arbeitszeitbetrug ist es nicht, da er frei hat an den Tagen wo Sitzung war und er auch 37 3 nicht gelten gemacht.

Option 1 ist wie du sagst unrealistisch, da man den anderen BRM erklärt, das die Beschlüsse ungültig sind usw. aber davon will man nichts wissen, Auch wenn man sagt, fahr mal auf Schulung, damit du es mal vom Fachmann hörst, wollen sie nicht.

Option 2 müsste man internas ausblautern

Option 3 scheint der AG so nicht auf dem Schirm zu haben, haben einiges schon beschlossen, was er hätte dadurch einfach vor Gericht hätte für unwirksam erklären lassen können

Option4 schaut auch schlacht aus, der Vertreter ist ein guter Freund vom BRV

Und bevor die Frage kommt, wenn soviel missstände sind warum ich nicht zurücktrete, da dann nochmehr Choas wäre und so kann ich wenigstends die Dinge nochmal lenken.

C
celestro

20.01.2024 um 15:53 Uhr

"Arbeitszeitbetrug ist es nicht, da er frei hat an den Tagen wo Sitzung war und er auch 37 3 nicht gelten gemacht."

Hö? Aus welchen Informationen entnimmst Du das?

Zitat:

"ich kann es sagen weil er sagt er hat an dem Tag keine Zeit, er aber weder Urlaub noch krank ist, noch Betrieblich verhidert ist."

mehr wissen wir nicht.

D
Damei81

20.01.2024 um 16:22 Uhr

Ich entnehme die Info, weil wir Zugriff auf alle Arbeitszeitdaten der MA haben, also auch auf die des BRV

K
krokodil

20.01.2024 um 19:22 Uhr

Wenn er nicht verhindert fehlt, dann fehlt er eben unverhindert und es wird niemand für ihn nachgeladen.

OH
Olav HB

20.01.2024 um 20:04 Uhr

Trage doch die persönliche Auseinandersetzungen im Ring aus, nicht hier. Macht das Ganze für ernsthafte Antworten schwer lesbar.

T
Tagträumer_5

20.01.2024 um 20:44 Uhr

Das sind nur völlig normale Fragen, wir sollten doch die eigentliche Relevanz bewerten können der BR Beschlüsse vom TE.

M
Moreno

21.01.2024 um 20:22 Uhr

Ach Gott der Tagträumer als Vermittler wird immer lächerlicher!

C
celestro

21.01.2024 um 21:58 Uhr

"Ich entnehme die Info, weil wir Zugriff auf alle Arbeitszeitdaten der MA haben, also auch auf die des BRV"

und diese Daten sagen Dir etwas über die Wichtigkeit des Termins, den der BRV wahrgenommen hat? Wie das? Oder war er nicht ins System eingeloggt?

D
Damei81

22.01.2024 um 06:39 Uhr

die Ausage war das er dadurch Arbeitszeibetrug begannen hat, ich sagte das er dies nicht begannen hat, da er sich nicht ins System eingeloggt hat, also keine Arbeitszeit generiert hat und somit auch keinen Betrug begannen hat.

Was er für einen Wichtigen Termin hatte, weiss ich nicht, darum geht es doch auch nicht in meiner Frage!

S
seehas

22.01.2024 um 09:26 Uhr

Wenn der BRV an diesem Tag frei hat, also aus irgend einem Grund nicht arbeiten muss, dann hat er Freizeit. Ob er an seinem freien Tag eine BR Sitzung besucht ist seine Entscheidung. Wahrscheinlich hat er sich den Tag frei genommen, weil er etwas zu erledigen hat. Dann hat er sich ordentlich abzumelden und ein Nachrücker ist einzuladen. Als Verhinderungsgrund kann "freier Tag" oder "Dienstfrei" angegeben werden.

D
Damei81

22.01.2024 um 11:03 Uhr

Hallo

also jemanden nachlaen weil er Schichtfrei hat?

Das sieht der Daimler etwas anderen:

Ein BR-Mitglied ist grds. zur Teilnahme an Gremiensitzungen verpflichtet und kann sich nicht willkürlich nach freiem Ermessen vertreten lassen. Eine Verhinderung liegt nicht vor, wenn das BR-Mitglied aus Desinteresse, Vergesslichkeit oder mutwillig nicht an einer BR-Sitzung teilnimmt oder seine sonstigen Aufgaben nicht wahrnimmt. Ein BR-Mitglied wird nicht durch ein Ersatzmitglied vertreten, wenn eine BR-Sitzung außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindet. Das Gleiche gilt für BR-Tätigkeit an Rouliertagen, sog. AZV-Tagen, Freischichten zum Überstundenausgleich,

T
takkus

22.01.2024 um 13:00 Uhr

@TT_5: "...welche bahnbrechenden Beschlüsse wurden nun in den letzten 6 Sitzungen geschlossen, kommen noch Beispiele?"-> nein, da werden keine kommen. Denn das geht nicht nur Dich nichts an, sondern uns allen nicht.

@Damei81: "Das sieht der Daimler etwas anderen:"-> der was??

M
Muschelschubser

22.01.2024 um 13:03 Uhr

Wahrscheinlich die Autokorrektur für "Däubler" ;-)

D
Damei81

22.01.2024 um 13:18 Uhr

jo sorry, wenn dann Däubler.

so richtig bekommt man keine Antwort hier.

M
Muschelschubser

22.01.2024 um 13:26 Uhr

"so richtig bekommt man keine Antwort hier. "

Tja, wenn der Troll dazwischenfunkt, gerät so mancher Thread aus den Fugen. ;-) Aber es waren doch durchaus schon gehaltvolle Antworten dabei.

Ich würde auch beim einem BRV die selben Regelungen ansetzen wie bei anderen BRM auch.

Meine pragmatische Sicht der Dinge:

Erklärt der BRV sich rechtzeitig als betrieblich verhindert, wird ein EBRM nachgeladen und der Stellvertreter leitet die Sitzung. Ersatzweise kann das Gremium jemanden bestimmen, der die Sitzung leitet.

Fehlt der BRV unentschuldigt, lädt man eben kein EBRM und führt die Sitzung durch wie oben beschrieben.

Passiert das in aller Regelmäßigkeit, habt Ihr natürlich weiteren Diskussionsbedarf. Entweder, Gespräche führen zu einem anderen Umgang mit dem Posten - oder es steht dann doch irgendwann mal "Neuwahl BRV" auf der TO.

T
takkus

22.01.2024 um 13:46 Uhr

Du hast doch schon ne menge Antworten auf alles mögliche erhalten.

Mal mein Senf dazu: ja, die Sitzung kann stattfinden. Ich habe bisher nirgends etwas gefunden (weder im BetrVG noch im Fitting) das der Verhinderungsgrund auf der Anwesenheitsliste zu vermerken ist.

Zum Thema Verhinderung sagt der Fitting, Auflage 31, Seite 593, Rn 21 zu §25 BetrVG:

"Ein BRM darf einen Vertretungsfall nicht gezielt herbeiführen. Es entscheidet aber in eigener Verantwortung darüber, welcher seiner beruflichen, privaten oder betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten im Kollisionsfall der Vorrang einzuräumen ist. erklärt sich ein BRM ausdrücklich für verhindert, hat der Vorsitzende das tatsächliche Vorliegen eines Verhinderungsgrundes nicht nachprüfen. Vielmehr darf er ohne eigene Ermittlungen davon ausgehen, dass sich ein BRM seiner gesetzlichen Pflicht zur Teilnahme an einer BR- Sitzung nicht ohne triftigen Grund entzieht und seine Verhinderung nur nach sachgerechter Abwägung unterschiedlicher Pflichten anzeigt. Dementsprechend ist erst nach Vorliegen einer verhinderungsanzeige ein EM zu laden."

X
XYZ68

23.01.2024 um 08:32 Uhr

Wenn euer BRV frei hat und dir mitteilt, dass er zur Sitzung nicht kommen kann, dann kannst du, bis zum Beweis des Gegenteils, davon ausgehen, das er verhindert ist. So wie man es auch bei anderen BR-Mitgliedern handhaben würde. Du bist nicht verpflichtet, die Gründe zu überprüfen sondern das BR Mitgliede hat die Interessen abzuwägen.

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