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Aushänge des Betriebsrats - Den Verfasser nennen?

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LK327
Jan 2024 bearbeitet

Servus, wir machen hin und wieder Info Aushänge des Betriebsrats. Manchmal ganz allgemein, manchmal zu neuer Rechtsprechung oder geänderten Gesetzen. Manchmal zu aktuellen BR Themen. Leider beteiligt sich daran meist niemand. Also schreibe ich vieles alleine, lege die Texte dem BR vor, um den Aushang zu beschließen.

Nun habe ich überlegt, ob es okay wäre, wenn mein Kürzel als Verfasser darunter steht. Damit die Kollegen auch wissen, wer sich die Arbeit macht. Derzeit schmückt der eine oder andere, sich gerne mit fremden Federn.
Unten drunter in klein LK327, oder im Auftrag des BR von LK327.. Oder gar nichts der art. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (8)

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Moreno

10.01.2024 um 09:46 Uhr

Aushänge kommen vom gesamten Betriebsrat wenn Du Applaus für Deine schriftlichen Ergüsse benötigst solltest Du ein Buch schreiben!

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jutti1965

10.01.2024 um 09:54 Uhr

Sehe ich genauso wie Moreno .Ich würde nie meinen Namen unter den Aushang setzen. Da steht immer das Betriebsratsteam.

L
LK327

10.01.2024 um 09:57 Uhr

Danke, klare Antwort, wenn es sicher auch etwas netter gegangen wäre. Den Applaus, holen sich derzeit Leute ab, die sich nie daran beteiligen. Aber dann ist das eben so.

M
Moreno

10.01.2024 um 10:08 Uhr

Wenn Arbeitsanteile im Gremium schlecht verteilt sind sollte man dies auch dort kommunizieren. Aber Du wirst in jedem Gremium passive und aktive BRM haben.

J
jutti1965

10.01.2024 um 10:33 Uhr

Aber um Aushänge über BR Themen machen zu können ist nun mal das ganze Team involviert und keine einzelnen BRM

M
Muschelschubser

10.01.2024 um 13:28 Uhr

Habt Ihr Intranet oder einen Mailverteiler, der alle erreicht? Auf diese Wiese lässt sich auch ein Newsletter o.ä. verbreiten.

Bei uns ist es so, dass aus der Signatur hervorgeht, wer den Upload gemacht hat. Bei einer Mail wäre es ja ähnlich.

In dem verfassten Dokument steht natürlich weiterhin der BR als Absender - es geht nur um die technische Nachvollziehbarkeit.

OH
Olav HB

10.01.2024 um 13:40 Uhr

Der Betriebsrat wird nach Außen verteten durch den Vorsitzender (die Vorsitzende) und bei Verhinderung durch dessen Stellvertreter*In. Deswegen sollten alle vom BR veröffentlichte Schriftstücke von einem oder beiden Vertretungsberechtigten unterschrieben sein. Wer im Einzelnen was geschrieben hat ist irrelevant, der Betriebsrat agiert immer als Gremium, nichts als einzelne Person. Grundlage der Unterschrifte ist immer ein ordentlicher Beschluss des BRs, welche im Optimalfall vorab mit der Einladung zur Sitzung als Beschlußvorlage (damit jeder sich vorbereiten kann) mitgeschickt wird.

F
fantil

11.01.2024 um 08:56 Uhr

@LK327 Wie wäre es, wenn du den Schlusssatz "Bei Fragen zu diesem Zhema wendet euch gern an unser BRM LK327." mit in den Text aufnimmst? Dann weiß jeder wer sich mit dem Thema auskennt.

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