Aushänge des Betriebsrat
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Aushänge des Betriebsrats. Darf der Betriebsrat die Belegschaft darüber informieren, welche Kundenaufträge eingegangen sind, und den Kunden namentlich erwähnen? Könnte der Arbeitgeber dem Betriebsrat verbieten so einen Aushang zu veröffentlichen?
Alternative wäre das man den nicht den Namen erwähnt, sondern nur den Begriff "Kunde" hernimmt.
Community-Antworten (7)
08.07.2014 um 14:41 Uhr
@Darkly Welcher Zweck steckt dahinter?
08.07.2014 um 14:43 Uhr
Ich kann in keiner Weise erkennen, warum der BR die Aufträge veröffentlichen sollte.
Der BR ist doch nicht für die wirtschaftliche Steuerung des Betriebes zuständig?
08.07.2014 um 14:48 Uhr
Der Zweck ist, dass der BR erklärt wieso so viele Zeitarbeiter eingestellt werden müssen.
@Gironimo: Hierbei geht es darum, dass ein großer Auftragseingang erklärt wird (Sonderschichten, Einstellung von Zeitarbeiter) usw.
08.07.2014 um 14:50 Uhr
@Darkly habt Ihr eigentlich mal eine Schulung zu Aufgaben des Betriebsrates gemacht????
08.07.2014 um 16:39 Uhr
@Moreno: Ja, wir hatten schon Schulungen. Dieses nutzen wir auch gut aus, nur hat man nicht immer eine Antwort auf jede Frage. Vielleicht ist es ja bei dir anders..... dann beglückwünsche ich Dich.
Vielleicht habe ich mich etwas ungünstig ausgedrückt. Aber wir wollen auch transparent darstellen, wieso wir der Einstellung von so vielen Zeitarbeitern zustimmen bzw. wir so entschieden haben.
08.07.2014 um 17:56 Uhr
Schreibe doch einfach;
Aufgrund eines Großauftrages haben wir uns mit dem AG zusammengesetzt und folgende Maßnahmen beschloßen:
- Sonderschichten....(Zeitraum)
- Einstellung von Leiharbeitnehmern (Zeitraum) 3........ 4........
Beschränke dich dabei auf das wesentliche, zuviel drum herum, ohne Hintergrundwissen, bringt nur unnötige Diskussionnen mit sich.
08.07.2014 um 17:57 Uhr
Dann sagt doch einfach: "unerwartete, kurzfristige Steigerung von Kundenaufträgen ..." Welcher Kunde und was der haben will, ist doch erst einmal unerheblich.
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