Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Aushänge des Betriebsrats. Darf der Betriebsrat die Belegschaft darüber informieren, welche Kundenaufträge eingegangen sind, und den Kunden namentlich erwähnen? Könnte der Arbeitgeber dem Betriebsrat verbieten so einen Aushang zu veröffentlichen?

Alternative wäre das man den nicht den Namen erwähnt, sondern nur den Begriff "Kunde" hernimmt.