Erstellt am 17.12.2023 um 13:48 Uhr von krokodil
Erstellt am 18.12.2023 um 09:39 Uhr von nicht brauchen
Ist meines Erachtens sogar sehr oft so. Es sind meist die am BR interessierten Leute, die so eine Wahl leiten.
Erstellt am 18.12.2023 um 10:54 Uhr von Bertiger
Der BR wurde mit einer Stimme gewählt und die Wahl wird deshalb angefochten.
Ist das ok? Wenn ja, wieviele Stimmen braucht der BR?
Erstellt am 18.12.2023 um 11:04 Uhr von Bertiger
Wirklich? auch wenn nur die 3 Wahlvorstände sich gegenseitig als die einzigen 3 Kandidaten vorschlagen? Wer soll denn dann prüfen wer zur Wahl zugelassen wird oder ist das nicht die Aufgabe des Wahlvorstands? Irgendwie hat das für mich ein Geschmäckle.
Erstellt am 18.12.2023 um 11:22 Uhr von nicht brauchen
Hmm sorry. Leider verwirren deine Posts mehr als sie helfen.
Wenn du das Problem schilderst und erklärst dann kann dir evt. geholfen werden. Du setzt irgendwelche Kenntnissse voraus, die wir wissen sollen.
Ist die Wahl vorbei? Wurde ein Aushang gemacht. Gabs Vorschlagslisten? Erstwahl oder Nachfolgewahl? usw...
Erstellt am 18.12.2023 um 11:28 Uhr von xyz68
Im Zweifel reicht auch eine einzige Stimme zur Wahl.
Wer wählen kann und wer wählbar ist, kann man der Wählerliste entnehmen. Die Liste bekommt der Wahlvorstand vom Arbeitgeber und überprüft diese.
Jeder kann zum einem prüfen ob man selbst auf der Wählerliste steht.
Wahlvorschläge können eingereicht werden. Und bei der Stimmauszählung darf man zuschauen.
Am Schluss bekommt jeder Betrieb den Betriebsrat, den er wählt.
Nur eine Stimme? Hattet ihr Persönlichkeitswahl oder Listenwahl und wie groß ist das Gremium?
Erstellt am 18.12.2023 um 11:47 Uhr von Bertiger
Ganz einfach es hat sich keiner zur Wahl gestellt außer die 3 Initiatoren selbst die waren auch der Wahlvorstand. Eigentlich soll der unabhängig prüfen ob ein Vorschlag angenommen wird?
Das Wahlgremium besteht aus 26 Personen. Davon haben nur ein paar Mitarbeiter gewählt
Die meisten Stimmen waren ungültig.
Wir hatten eine Listenwahl.
Erstellt am 18.12.2023 um 11:52 Uhr von Tagträumer_5
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 18.12.2023 um 12:44 Uhr von takkus
@ Bertiger
"...es hat sich keiner zur Wahl gestellt außer die 3 Initiatoren selbst..."-> ja, das dürfen sie. Dazu gibt es rechtlich eigentlich keine Bedenken.
"...die waren auch der Wahlvorstand."-> auch das ist kein Problem.
"Das Wahlgremium besteht aus 26 Personen." und später "Wir hatten eine Listenwahl."-> nein, ihr hattet ein Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe. Siehe § 14a BetrVG.
"Eigentlich soll der unabhängig prüfen ob ein Vorschlag angenommen wird?"-> so sieht´s aus. Hat er doch hoffentlich gemacht. Wenn nicht, wissen die Wahlwerber das ja und könnten m.E.n. die Wahl anfechten.
"Davon haben nur ein paar Mitarbeiter gewählt"-> dann ist das so.
"Die meisten Stimmen waren ungültig."-> tja, ist es wirklich so schwer ein Kreuz zu machen?
Habt ihr das erste mal gewählt?
Erstellt am 18.12.2023 um 12:46 Uhr von Muschelschubser
Auf welcher Grundlage sollte man einem Wahlvorstand das passive Wahlrecht entziehen?
Erstellt am 18.12.2023 um 12:59 Uhr von celestro
"Ganz einfach es hat sich keiner zur Wahl gestellt außer die 3 Initiatoren selbst die waren auch der Wahlvorstand. Eigentlich soll der unabhängig prüfen ob ein Vorschlag angenommen wird?"
Wenn niemand anderes einen Vorschlag einreicht, was soll der WV dann machen?
Erstellt am 18.12.2023 um 13:27 Uhr von nicht brauchen
Ich werd trotzdem nicht schlau aus den ganzen Aussagen.
Viele Stimmen ungültig? hmm mehr als 10% ist schon komisch.
Bitte schildere doch, wie groß der Betrieb ist und ob es eine normale Wahl war. Waren die Listen ausgehängt? Usw.
Erstellt am 18.12.2023 um 15:32 Uhr von GabrielBischoff
Das klingt alles richtig sus aber gleichzeitig auch nicht so als ob eine Anfechtung so große Aussicht auf Erfolg hat. Ein Arbeitsgericht kickt nicht beim kleinsten Fehler eine Wahl - es wird immer geprüft, wie der Fehler eine Wahl beeinflusst hat.
So viele ungültige Stimmen - haben die Wahlberechtigten die Wahl nicht ernst genommen und Schiffchen auf den Zettel gemalt? So oder so hätte es in der Konstellation ausgereicht, wenn jeder sich selbst wählt. Protip wenn man BR werden will.
Generell kann ein Betriebsrat auch ein Minderheitending sein. Wenn sich ein Großteil der Beschäftigten nicht für Mitbestimmung interessiert, ist das eben so. Wird sich bei den ersten Problemen ändern.
Ich würde sagen - ja lasse mal kommen. Mehr als eine Wiederholung der Wahl kann nicht passieren.
Erstellt am 19.12.2023 um 09:29 Uhr von rtjum
"So ist das im BR, da kann man im Wahlvorstand sein und sich selber wählen, ein weiterer Indiz dafür, dass BR überflüssig ist .."
das darf man bei jeder demokratischen Wahl auch, also ist jeder Gemeinderat, Stadtrat oder wer auch immer überflüssig oder wie?
Erstellt am 19.12.2023 um 14:34 Uhr von nicht brauchen
Zitat:
So ist das im BR, da kann man im Wahlvorstand sein und sich selber wählen, ein weiterer Indiz dafür, dass BR überflüssig ist .."
das darf man bei jeder demokratischen Wahl auch, also ist jeder Gemeinderat, Stadtrat oder wer auch immer überflüssig oder wie?
Zitat Ende
Jo TT1-999 als Alleinherrscher. Kann man irgendwo Asyl beantragen?
Erstellt am 20.12.2023 um 15:01 Uhr von Enigmathika
Es gab nur drei Kandidaten und die wurden gewählt. Das klingt erstmal nicht falsch.
"Eigentlich soll der unabhängig prüfen ob ein Vorschlag angenommen wird"
ja, aber er ist nicht vollkommen frei in der Entscheidung. Es gibt gesetzliche Vorgaben, wann ein Vorschlag abgelehnt werden muss. Bei der Größe deines Betriebes wird es wohl eine Wahlversammlung gegeben haben. Hast Du dort erlebt, dass sich auch andere Kolleg:innen aufstellen lassen wollten und nicht durften oder woher kommt deine Befürchtung, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist?
Nachtrag: mir scheint es so, dass ein großer Teil der Belegschaft gar keinen BR wählen wollte. Aber das ist unerheblich, denn Das Betriebsverfassungsgesetz sagt:
"§1 (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt."
Das bedeutet, wenn sich drei Kolleg:innen finden, die einen BR wählen wollen, bereit sind, sich selbst zur Wahl zustellen und alles in die Wege leiten, dann wird ein BR gewählt.