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Abwerbekampagne durch Mitbewerber bei Ausschreibungen

G
Glitzer1
Dez 2023 bearbeitet

Bei uns im Betrieb haben jetzt auf einmal mehrere Kollegen nahezu gleichzeitig gekündigt und es stellte sich heraus, dass alle fast ausschließlich zu einem Mitbewerber gehen, der eine Ausschreibung vor uns gewonnen hat. Sogar Vertriebsmitarbeiter die an dieser Ausschreibung beteiligt waren sind auf diesem Wechselkurs. Keiner von diesen Kollegen macht eine Aussage zu diesem Thema, als ob diese zum Stillschweigen verpflichtet worden sind. Ist so eine Abwerbekampagne eigentlich rechtlich vertretbar oder gibt es da Möglichkeiten?

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

08.12.2023 um 10:21 Uhr

Was für eine Abwahlkampagne denn? Wenn ein Konkurrent bessere Arbeitsbedingungen bietet wird halt gewechselt.

T
Tagträumer_5

08.12.2023 um 11:03 Uhr

So einfach ist es nicht, bitte prüfen, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, speziell im Vertrieb gibt es Fristen.

Immer armseelig, wenn Menschen käuflich sind, kommt der nächste und wedelt mit den Scheinen, wandern diese weiter. Auf solches Personal kann man verzichten.

C
celestro

08.12.2023 um 11:40 Uhr

"Was für eine Abwahlkampagne denn?"

Von "Abwahl" ist doch gar keine Rede.

"Wenn ein Konkurrent bessere Arbeitsbedingungen bietet wird halt gewechselt."

Gerade in solchen Bereichen sind "Verbote" beim Konkurrenten zu arbeiten sehr verbreitet. Also nicht "für immer", aber meist mehrere Jahre. Dafür gibt es dann aber im AV eben auch entsprechende Kompensationen.

R
RudiRadeberger

08.12.2023 um 11:52 Uhr

Sollte eine solche "Konkurrenzklausel" im AV enthalten sein, ist ihre Nachwirkung auf maximal 2 Jahre beschränkt.

M
Moreno

08.12.2023 um 13:09 Uhr

Was geht den BR die Klauseln im Arbeitsvertrag an?

G
ganther

08.12.2023 um 14:17 Uhr

aufbauend auf moreno.... was macht sich hier der BR für einen Kopf? Ist klares Thema des AGs

OH
Olav HB

09.12.2023 um 13:11 Uhr

Ob jemanden den Job wechselt oder nicht ist keine Sache des BRs, das entscheidet jeder für sich. Ob es rechtens ist, dass jemanden zur Konkurenz geht, muss der Arbeitgeber ggf. vom Arbeitsgericht klären lassen. Grundlage da wäre ein Konkurenzbeding im Arbeitsvertrag.

Ich kann mich aber durchaus vorstellen dass jemanden der eine Familie zu ernähren hat und sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz macht, weil ein Auftrag beim Arbeitgeber wegfällt bzw weggefallen ist, sich nach eine andere Stelle umschaut, bevor er in Zugzwang einer Kündigung gerät. Besonders dann, wenn es ein passendes Angebot von anderer Stelle gibt. Sind wir mal ehrlich, wenn ch wählen müsste zwischen Loyalität zum Arbeitgeber mit dem Risiko wirtschaftlich in Schwierigkeiten zu geraten (Dank Gerhard S für Harz IV), würde ich mir auch genau überlegen, was ich machen würde.

Was ihr natürlich grundsätzlich als BR machen könnt, ist mit dem AG am Tisch zu gehen und zu überlegen, wie man die Leute behalten kann. Solche Augenblicke sind durchaus eine Chance den AG zu etwas zu bringen, was er sonst nicht getan hätte.

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