Erstellt am 29.11.2023 um 15:58 Uhr von celestro
Du kannst den (zu 1. und 2.) betroffenen Mitarbeitern sagen, dass sie sich juristisch zur Wehr setzen können. Bei Nummer 3 kannst Du das natürlich nur selbst. ;-)
Erstellt am 29.11.2023 um 16:24 Uhr von nicht brauchen
Als einzelner BR kannst du dem BR wegen Behinderung von BR Arbeit drohen, da du ein Anrecht auf Grundlagenschulungen hast.
Erstellt am 30.11.2023 um 08:49 Uhr von lolium
da bist du ja in einem tollen Gremium gelandet, als Einzelkämpfer wirst Du es schwer haben. Wie groß ist denn euer Gremium?
Du hast ja nicht nur ein Recht auf die Grundlagenschulungen, sondern es ist sogar deine Pflicht diese zu besuchen.
Das ist eine grobe Pflichtverletzung.
Vorsätzliche Behinderung von BR-Arbeit kann ein Straftatsbestand sein (§119 BetrVG).
Aber so einfach ist es glaube ich gar nicht dagegen vorzugehen.
nichht brauchen: "Als einzelner BR kannst du dem BR wegen Behinderung von BR Arbeit drohen,
drohen mit was genau? Wenn ihr nicht zustimmt dann passiert was?
Ist ein einzelnes BR-Mitglied überhaupt berechtigt einen Strafantrag wegen Behinderung von BR-Arbeit zu stellen?
Ich meine das kann nur das Gremium, 1/4 der Belegschaft, oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft, oder?
Erstellt am 30.11.2023 um 09:39 Uhr von rtjum
"Ist ein einzelnes BR-Mitglied überhaupt berechtigt einen Strafantrag wegen Behinderung von BR-Arbeit zu stellen?"
aber das einzelne Mitglied kann auf die Grundlagenseminare klagen, also gegen den BR und der AG muss es zahlen.
Je nach AG zahlt der gerne und lacht sich krumm weil der BR sich intern zerfleischt.
Erstellt am 03.12.2023 um 05:27 Uhr von Dotty1
Erstmal vielen lieben Dank für die Antworten. Wir sind ein 7 Gremium. Gewerkschaft habe ich Gott sei Dank mit im Boot.