Mitbestimmung des BR bei outsourcing Gehaltsabrechnungen
Hat der Br ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Gf Die Lohnabrechung outsourst? Wer kann hier die Rechtsgrundlage nennen? Unser BR ist in dieser Frage unsicher. Danke euch für eine rasche Antwort
Community-Antworten (4)
17.11.2023 um 21:20 Uhr
Nein das ist eine unternehmerische Entscheidung!
17.11.2023 um 21:45 Uhr
Sehe ich genau so. Einzigste Ansatzpunkt für einen BR den AG zu Fragen was mit den MA ist der bisher die Lohnabrechnungen erstellt hat; Also Arbeitsplatz. Ist schon vor gekommen das MA dann nur noch einen Halbtagsjob hatten.
18.11.2023 um 14:42 Uhr
Über den Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats kann sich der Betriebsrat zumindest mal die Wirtschaftlichkeit dieser geplanten Maßnahme erklären lassen. Und der Arbeitgeber hat den Wirtschaftsausschuss zu informieren wenn er eine solche Maßnahme plant. Den Betriebsrat und auch den Wirtschaftsausschuss vor vollendete Tatsachen stellen, dass geht nicht. Wird aber sehr gerne gemacht! §106 BetrVG ist da maßgebend und ganz besonders die Kommentierungen dazu.
Gruß, Stadtwerker
20.11.2023 um 13:37 Uhr
ich denke der Ansatz von @Dummerhund bringt am meisten.
@BR Berlin2022 wie viele Personen sind denn potentiell davon betroffen?
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