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Mitbestimmung des BR bei outsourcing Gehaltsabrechnungen

BB2
BR Berlin 2022
Nov 2023 bearbeitet

Hat der Br ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Gf Die Lohnabrechung outsourst? Wer kann hier die Rechtsgrundlage nennen? Unser BR ist in dieser Frage unsicher. Danke euch für eine rasche Antwort

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

17.11.2023 um 21:20 Uhr

Nein das ist eine unternehmerische Entscheidung!

D
DummerHund

17.11.2023 um 21:45 Uhr

Sehe ich genau so. Einzigste Ansatzpunkt für einen BR den AG zu Fragen was mit den MA ist der bisher die Lohnabrechnungen erstellt hat; Also Arbeitsplatz. Ist schon vor gekommen das MA dann nur noch einen Halbtagsjob hatten.

S
Stadtwerker

18.11.2023 um 14:42 Uhr

Über den Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats kann sich der Betriebsrat zumindest mal die Wirtschaftlichkeit dieser geplanten Maßnahme erklären lassen. Und der Arbeitgeber hat den Wirtschaftsausschuss zu informieren wenn er eine solche Maßnahme plant. Den Betriebsrat und auch den Wirtschaftsausschuss vor vollendete Tatsachen stellen, dass geht nicht. Wird aber sehr gerne gemacht! §106 BetrVG ist da maßgebend und ganz besonders die Kommentierungen dazu.

Gruß, Stadtwerker

R
rtjum

20.11.2023 um 13:37 Uhr

ich denke der Ansatz von @Dummerhund bringt am meisten.

@BR Berlin2022 wie viele Personen sind denn potentiell davon betroffen?

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