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Kundenfrequenz Zählanlage

Z
Zauberer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,ich habe da Mal ein Frage! In unserer Firma,haben wir seit ein paar Tagen ein neue "Kundenferquenz Zählanlage" Unseren Mitarbeitern wird nun untersagt,das Haus durch den Ausgang und Eingang zu betreten.(Um das Zählergebnis der Kundenzählung nicht zu verfälschen) Nun die Frage:Darf der Arbeitgeber uns es Untersagen das Hause zu Pause und auch nur Mal zum Lufholen zu verlassen.(Ansonsten, müssten die Mitarbeiter einen Umweg von etwa von 200 Meter machen) Nur die Hausleitung, hält sich auch nicht daran

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.02.2017 um 08:45 Uhr

Wer durch welche Tür das Unternehmen betreten darf oder nicht, ist eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG ).

N
nicoline

05.02.2017 um 12:42 Uhr

.....und deswegen ist es mitbestimmungspflichtig!!!

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