Erstellt am 02.02.2017 um 13:50 Uhr von brbär
Erstellt am 02.02.2017 um 14:44 Uhr von Hoppel
@ brmmaa
Ein Mitglied des WV muss zwar wahlberechtigt, aber nicht zwingend wählbar sein.
wählbar ist JEDER AN, der die Voraussetzung des § 8 BetrVG erfüllt, also auch ein AN, der Mitglied des WV ist
Erstellt am 02.02.2017 um 16:16 Uhr von brbär
danke für die ausführliche erklärung hoppel