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Rumpfbetriebsrat

U
Ulizit
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat müsste aus 9 Mitgliedern bestehen. Seit 2 Jahren haben wir aber nur einen Rumpfbetriebsrat, der aus 4 Mitgliedern besteht. Bei Betriebsversammlungen wird vom Betriebsrat immer mal wieder aufgerufen, einen Wahlvostand zu bilden, aber es findet sich niemand, da der Wahlvorstand bei der letzten Wahl ziemlich angegriffen wurde von Betriebsratmitgliedern. Müsste der BR sich nicht mehr engagieren um einen Wahlvorstand zu finden? Können wir Mitarbeiter Wahlen erzwingen?

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Community-Antworten (8)

N
Nubbel

11.12.2015 um 16:50 Uhr

ihr seid seit zwei jahren verpflichtet wahlen einzuleiten ...... seid ihr schon mal auf die idee gekommen es selber zu machen?

P
Pjöööng

11.12.2015 um 17:41 Uhr

Der Betriebsrat hat nicht aufzurufen, sondern zu bestellen!

H
Hoppel

11.12.2015 um 17:49 Uhr

@ Nubbel

Ich vermute nicht, dass die Frage von einem der vier BRM gestellt worden ist ...

@ Ulizit

"Können wir Mitarbeiter Wahlen erzwingen?"

Im Prinzip ja ...

Fitting, § 13, RN 32: Er (Anm.: der BR) hat unverzüglich den WV für die Durchführung der Neuwahl des BR zu bestellen. Unterlässt er dies, so kann dies eine grobe Pflichtverletzung i.S.d. § 23 Abs.1 BetrVG darstellen, [...]. Bei Säumigkeit des BR kann in entspr. Anwendung des § 16 Abs.2 und 3 auch das Arbeitsgericht, bzw. der GesBR oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen.

§ 16 Bestellung des Wahlvorstands (2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden. Das Arbeitsgericht kann für Betriebe mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern auch Mitglieder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, die nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind, zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. (3) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, kann auch der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen. Absatz 1 gilt entsprechend.

N
Nubbel

11.12.2015 um 17:53 Uhr

da dies ein forum für betriebsräte ist, gehe ich erst einmal davon aus, dass hier brm schreiben.

U
Ulizit

11.12.2015 um 19:42 Uhr

Ich bin keine Betriebsrätin. Ich hoffe, ich darf trotzdem in diesem Forum Fragen stellen. Was genau muss der Betriebsrat machen, um einen WV zu bestellen. Uns wurde gesagt, er muss lediglich dazu aufrufen. Mehr passiert leider auch nicht.

N
Nubbel

11.12.2015 um 20:38 Uhr

klar darfst du! euer br begeht seit zwei jahren eine grobe Pflichtverletzung und scheint nicht viel ahnung zu haben. hoppels beitrag ist hier zu folgen

G
gironimo

11.12.2015 um 21:21 Uhr

Wen Du nicht BR bist - stehst Du zur Wahl und weitere Kollegen/innen zur Verfügung?

Und dann kannst Du doch dem BR ein wenig Unterstützung bieten, indem Du Dich für den Wahlvorstand zur Verfügung stellst. Es geht ja beides.

R
ruddie

11.12.2015 um 22:21 Uhr

Hallo Ullizit,

Vielen Dank für Deine Anfrage. Die Tatsache, dass Du hier auf einem Betriebsräte-Forum gelandet bist, obwohl du noch nicht mal BR-Mitglied bist, spricht sehr für Dich! Ich würde dem BR anbieten, dass Sie Dich auf eine Schulung für Wahlvorstände schicken. (Da gibt es ja viele Anbieter für. Man muss auch kein BR sein, um auf solch eine Schulung zu gehen. Im Gegenteil! Ist natürlich Arbeitszeit) Denn das ganze Prozedere muss ja korrekt durchgeführt werden. Und angesichts Deines Engagement sag ich Du kandidierst dann bei der Wahl.

Ich hab vor zwei Jahren erstmals als Wahlvorstand gewirkt und war gleichzeitig schon selber BR. Das hat mir im Nachhinein gar nicht gefallen, weil ich im Verlauf gemerkt habe, dass das Wahlprozedere von jemand durchgeführt werden sollte, der/die nicht selber kandidiert. Aber ohne mein Engagement wären wohl gar keine Wahl zu Stande gekommen, und jetzt haben wir einen komplett besetzten BR und können gut arbeiten. Also: Lass Dich zur Schulung für Wahlvorstände schicken und finde dann Leute die Dich bei der Durchführung unterstützen und mit Dir den Wahlvorstand bilden. ! :-) Viel Erfolg !

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