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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein Belegschaftsausschuss einen Wahlvorstand zur BR-Wahl bestimmen?

B
BA2023
Sep 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, aktuell haben wir einen Belegschaftsausschuss, kommen aber mehr und mehr zum Schluss, dass es langsam Zeit für einen "richtigen" Betriebsrat ist.

Ein BR kann/muss ja einen Wahlvorstand bestellen, wenn eine Wahl ansteht, ist kein BR vorhanden, brauchts 3 Wahlberechtigte und eine Betriebsversammlung, soweit so klar.

Seht ihr in einem Belegschaftsausschuss einen Sonderfall, der wie ein BR befugt ist einen Wahlvorstand zu bestimmen, oder gilt "Belegschaftsausschuss ist kein BR und wenn kein BR vorhanden ist, gilt: Versammlung und Wahl des WV"?

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Community-Antworten (3)

S
seehas

22.09.2023 um 08:43 Uhr

Der Belegschaftsausschuss ist kein Organ nach dem BetrVG. Er kann die Initiative ergreifen und zu einer Betriebsversammlung einladen auf der dann ein Wahlvorstand gewählt wird.

B
BA2023

22.09.2023 um 10:35 Uhr

Danke, ich hab's fast vermutet, wollte mich aber nochmal rückversichern.

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 10:50 Uhr

So sieht es aus. Gleichzeitig seid ihr ja gut geeignet den Übergang zu gestalten, auch wenn ihr nur normale Mitarbeiter nach dem BetrVG seid.

Es mangelt ja meist nur an der Initialzündung, der Rest geht fast von allein wenn ihr bereit seit, für den Wahlvorstand zu kandidieren. Ihr schließt euch damit euch nicht vom Amt der BR aus.

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