Kann ein Belegschaftsausschuss einen Wahlvorstand zur BR-Wahl bestimmen?
Hallo zusammen, aktuell haben wir einen Belegschaftsausschuss, kommen aber mehr und mehr zum Schluss, dass es langsam Zeit für einen "richtigen" Betriebsrat ist.
Ein BR kann/muss ja einen Wahlvorstand bestellen, wenn eine Wahl ansteht, ist kein BR vorhanden, brauchts 3 Wahlberechtigte und eine Betriebsversammlung, soweit so klar.
Seht ihr in einem Belegschaftsausschuss einen Sonderfall, der wie ein BR befugt ist einen Wahlvorstand zu bestimmen, oder gilt "Belegschaftsausschuss ist kein BR und wenn kein BR vorhanden ist, gilt: Versammlung und Wahl des WV"?
Community-Antworten (3)
22.09.2023 um 08:43 Uhr
Der Belegschaftsausschuss ist kein Organ nach dem BetrVG. Er kann die Initiative ergreifen und zu einer Betriebsversammlung einladen auf der dann ein Wahlvorstand gewählt wird.
22.09.2023 um 10:35 Uhr
Danke, ich hab's fast vermutet, wollte mich aber nochmal rückversichern.
22.09.2023 um 10:50 Uhr
So sieht es aus. Gleichzeitig seid ihr ja gut geeignet den Übergang zu gestalten, auch wenn ihr nur normale Mitarbeiter nach dem BetrVG seid.
Es mangelt ja meist nur an der Initialzündung, der Rest geht fast von allein wenn ihr bereit seit, für den Wahlvorstand zu kandidieren. Ihr schließt euch damit euch nicht vom Amt der BR aus.
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