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Gesamtbetriebsrat

T
Tom22
Sep 2023 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich möchte mein Amt als Vorsitzender des Betriebsrat niederlegen.Muss ich auch mein Mandat im GBR niederlegen. Oder hat dies nichts mit der Funktion im Betriebsrat zu tun? Der Betriebsrat entscheidet doch wem er in den GBR entsendet!

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Community-Antworten (3)

R
rtjum

19.09.2023 um 19:57 Uhr

solange du nicht aus dem BR zurücktrittst, bleibst Du erstmal Delegierter für den GBR. Aber das Gremium kann natürlich auch ein anderes Mitglied delegieren.

G
GabrielBischoff

20.09.2023 um 10:34 Uhr

So siehts aus. Es ist zwar üblich den Vorsitz durch die Gegend zu schicken, aber wir machen es auch anders, weil andere Mitglieder mobiler sind.

Siehe auch § 47 Abs. 2 BetrVG - da steht nix von Vorsitz.

K
Kehler

20.09.2023 um 11:14 Uhr

Schließe mich meinen 2 "Vorredner" an. An meinem Vorherigen Arbeitsplatz hat es immer der BRV gemacht, da er eine 100% Freistellung hatte, außer bei Krank oder Urlaub, dann ging ein anderes BRM.

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