Wahlvorstand nach Selbstauflösung des BR
Hallo,
leider habe ich keine konkrete Vorgehensweise nach Selbstauflösung des BR zum neuen Wahlvorstand gefunden. Wir haben den BR aufgelöst. Nun müssen wir einen neuen Wahlvorstand beschließen. Es hat sich keiner gemeldet der dieses machen möchte, so dass es, wie es aussieht, keine neue Wahl des BR stattfinden kann. Leider habe ich nichts gefunden was wir dann machen müssen. Wird dann einfach kein neuer gewählt, wann würde unsere Amtszeit ablaufen? Danke für Eure Rückmeldungen.
Community-Antworten (8)
21.08.2023 um 16:09 Uhr
Was heißt "wir haben den BR aufgelöst"? Sind die BRM geschlossen zurückgetreten? Dann war der entscheidende Fehler, nicht unverzüglich nach dem Beschluss einen Wahlvorstand für die Neuwahl zu bestellen. Vielleicht bekommt Ihr das noch hin und es wäre noch zeitnah? Dann würde der alte BR bis zum Abschluss der Neuwahl kommissarisch die Geschäfte führen. Passiert nichts, führt der BR die Geschäfte bis zum Ende der jeweiligen Amtszeit weiter.
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/weiterfuehrung-der-geschaefte-betriebsrat
21.08.2023 um 16:11 Uhr
jetzt erstmal die Frage. Wurde der Betriebrat mit einer absoluten Mehrheit aufgelöst oder sind alle Mitglieder zurückgetreten?
21.08.2023 um 16:42 Uhr
Auflösung des Betriebsrates laut §13 Absatz 2 Nummer 3, mit Mehrheitsbeschluss
21.08.2023 um 16:47 Uhr
Dann führt wie Muschelschubser schon geschrieben hat der alte BR die Geschäfte bis zur Verkündung des Wahlergebnisses für den neuen BR weiter.
21.08.2023 um 17:06 Uhr
Aber das ist ja unser Problem wie oben bereits beschrieben. Ich formuliere es noch einmal anders: : Es hat sich keiner gefunden der den Wahlvorstand machen möchte. So lange wird es wohl kaum eine neue BR-Wahl geben.
21.08.2023 um 20:46 Uhr
die müsst ihr dann schon selber finden aber wie schon gesagt wurde der Betriebrat führt die geschäfte weiter das heist es gibt weiter ganz normale BR sitzungen
21.08.2023 um 22:20 Uhr
Ein Wahlvorstand wird ja auch bestellt, das ist eigentlich keine Bitte. Das würde ich auch machen, wenn lieb fragen nicht hilft. Hat sich der bestellte Wahlvorstand dann erstmal konstituiert, ist es überhaupt kein Problem passende Lehrgänge zu beschließen. Mit dieser Sicherheit im Rücken ist alles machbar, und so würde ich auch versuchen die Mitglieder des Wahlvorstands mitzunehmen. Wenn er die Wahl dann trotzdem in den Sand setzt, dauert das "kommissarisch" wohl bis zur nächsten ordentlichen Wahl. ?
22.08.2023 um 18:06 Uhr
Bisschen deprimierend - aber wie schon geschrieben wurde, zur Not zieht ihr eure Amtszeit durch. Überlegt euch gut, ob ihr die Mitbestimmung nicht zumindest irgendwie erhalten wollt. Der AG wird euch nicht unbedingt lieber haben, wenn ihr erstmal aus der Schutzphase raus seid.
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