Regelungsabrede Bombenentschärfung
Hallo zusammen, bei uns kommt es oft vor, dass hier eine Bombe entschärft werden muss. Da hier jeder TL sein eigenes Süppchen kocht, wollen wir eine Regelung haben. Auch auf das Gleichheitsgebot für Kolleginnen die im Home Office arbeiten. Gibt es dazu ein Muster ggf. gesetzliche Vorgaben ? Leider habe ich nichts gefunden und unser AG hat einen nicht annehmbaren Vorschlag gezaubert . Danke
Community-Antworten (8)
17.08.2023 um 10:52 Uhr
Was soll in der Betriebsvereinbarung geregelt werden? Wenn ein Mitarbeiter nicht arbeiten kann, weil sein Arbeitsplatz gesperrt ist, dann tritt Annahmeverzug ein. Der Mitarbeiter muss trotzdem weiter bezahlt werden. Im Home Office stellt sich dieses Problem eher nicht, also gibt es auch nichts zu regeln. Oder sollen die Beschäftigten im Home-Office auch eine Stunde gutgeschrieben kriegen in der sie nicht arbeiten müssen, wenn bei euch eine Bombe entschärft werden muss?
17.08.2023 um 11:36 Uhr
Wir wollen den Kollegen im Home Office ggf ein Goodie zukommen lassen. Des Weiteren ist das mit dem Annahmeverzug logisch leider dürfen die TL alle selber bestimmen und erst nach reichlich Diskusionen werden Arbeitszeiten gutgeschrieben oder Teilzeitkräfte nach Hause entlassen und Vollzeitkräfte müssen wenn man im Äußeren Bereich liegt arbeiten. Wir sehen da eine Ungleichheit und wollen dies trotz Annahmeverzugregelung schriftlich für alle gleich regeln.
17.08.2023 um 11:46 Uhr
"Wir wollen den Kollegen im Home Office ggf ein Goodie zukommen lassen"-> ganz ehrlich? Da hau ich mir als BR selbst mit der Hand an den Kopf! Die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb können nicht arbeiten, weil ein Sperrkreis geräumt werden muss. Da kann ja der Mitarbeitende nichts dafür.
17.08.2023 um 11:53 Uhr
Mit ist bewusst das die dafür nichts können aber es gibt Leute die nach Hause entlassen werden für Home Office und es gibt welche die frei gestellt werden. So oder so eben ungerecht. Ich wollte auch nur ein Muster haben was es wohl nicht gibt. Aber vielen Dank für Eure Antworten
17.08.2023 um 12:13 Uhr
Haben diejenigen, die im Homeoffice weiterarbeiten sollen denn auch sonst die Möglichkeit nach eigenen Bedürfnissen mobil zu arbeiten?
Grundätzlich würde ich es aber so sehen, dass man ja in jedem Fall seine Arbeitskraft anbieten muss und entweder der AG kann die annehmen oder eben nicht und nur wenn nicht liegt ein Annahmeverzug vor.
Möglicherweise wäre hier beim mobil Arbeiten was zu machen, wenn das sonst nicht gehen würde, daher meine Eingangsfrage.
Wenn in einem Produktionsbetrieb Maschine A ausfällt, können ja auch nur die an Maschine A nicht weiterarbeiten und es dürfen dann nicht auch die an Maschinen B, C und D aufhören zu arbeiten weil es ja sonst "ungerecht" wäre
17.08.2023 um 12:20 Uhr
Es geht also darum, dass KollegInnen den Betrieb verlassen müssen weil eine Bombe gefunden wurde und das Gelände geräumt werden muss, ist das richtig? Das ist für mich dann unternehmerisches Risiko, da hat auch kein Teamleiter (so deute ich ich die Abkürzung TL) was zu kamellen. Für das Home Office (oder macht ihr nur mobiles Arbeiten) habt ihr sicher eine BV in der geregelt ist, wer wann und wie HO machen darf und darin ist ja hoffentlich nicht geregelt, dass der AG einfach so bestimmen kann wen er jetzt mal ins mobile Arbeiten schickt und wenn nicht. Und wer eh schon im HO ist, der muss halt weiter arbeiten, es sei denn er muss auch seine Wohnung verlassen.
17.08.2023 um 12:21 Uhr
"...es gibt Leute die nach Hause entlassen werden für Home Office und es gibt welche die frei gestellt werden. So oder so eben ungerecht." -> sehe ich nicht so. Liegt eher in der Art der Beschäftigung. Kannnix hat es ja versucht anschaulich darzustellen.
17.08.2023 um 12:46 Uhr
Vielen Dank für die ganzen Hinweise und Tipps. Wir haben Home Office und mobiles Arbeiten, daraus finden wir sicher für alle was passendes das hier keine TL (Teamleiter) seine eigene Suppe kocht.
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