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Unterbesetzung des Personalausschusses

E
emstein
Aug 2023 bearbeitet

Hallo alle Forumianer, der Personalausschuss ist mit 5 Mitglieder aus dem 13er Gremium besetzt und hat die Handlungsvollmacht übertragen bekommen. Aber in der jetzigen Situation mit Urlaub, Krankheit und Schulung kann der Personalausschuss nicht mit 5 Mitgliedern abstimmen. Frage: ist es dennoch zulässig den Personalausschuss mit zwei oder drei Mitglieder als Abstimmung die Vollmacht zu geben? Wäre es nicht besser, dann diese Aufgaben ins Gremium zu überlassen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

15.08.2023 um 23:39 Uhr

"Aber in der jetzigen Situation mit Urlaub, Krankheit und Schulung kann der Personalausschuss nicht mit 5 Mitgliedern abstimmen."

Warum nicht? Wo sind denn die Ersatzmitglieder?

T
Thomas63

16.08.2023 um 10:15 Uhr

Wie Celestro schrieb Ersatzmitglieder einladen. bzw auf der nächsten BR-Sitzung Wählen.

Wir haben dem Betriebsausschuss ähnliche Vollmacht gegeben was wir manchmal, Ausnahmsweise, in den Sommerferien nutzen. Wir haben für den Fall neben den 5 Mitglieder unsere anderen 6 als Nachrücker gewählt. Somit muss viel passieren damit wir Handlungsunfähig wären.

Ich halte es für Zweifelhaft mit 2-3 Leuten zu entscheiden. Kommt halt darauf an ob es einen Kläger gibt. Besser die Situation mit der Wahl von genügend Nachrückern in eine ordentliche Rechtliche Form bringen.

W
WackleDackle

16.08.2023 um 13:00 Uhr

Mit 2 von 5 fände ich es schwierig, bei 3 von 5 wäre ja immerhin noch die Beschlussfähigkeit innerhalb des Ausschusses gegeben. Habt ihr denn dazu irgendetwas in der Geschäftsordnung niedergeschrieben? Wir haben unserem (5er) Betriebsausschuss auch die Befugnis übertragen, über personelle Einzelmaßnahmen abstimmen zu können. In unserer GO steht aber, dass dies immer einstimmig erfolgen muss (weil alle 5 Anwesenden dann auch im 9er Gremium die Mehrheit hätten). Plus wir haben 3 Ersatzmitglieder. Somit sind wir eigentlich immer beschlussfähig.

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