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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaftswerbung

S
smskbury
Aug 2023 bearbeitet

Wir sind ein neues Gremium, das sich 2021 gebildet hat. Wir hatten anfangs eine gute Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft, aber aufgrund des offensiven Verhaltens des zuständigen Gewerkschaftssekretärs haben wir die Zusammenarbeit abgebrochen. Danach haben wir einen neuen Sekretär bekommen, der ähnlich agierte. Seit über einem Jahr haben wir nichts mehr von ihnen gehört. Nun haben wir festgestellt, dass sie unser Schwarzes Brett (BR-Tafel) mit Gewerkschaftswerbung plakatiert haben, ohne uns zu informieren. Ist das erlaubt?

Dürfen sie das? Dürfen wir sie dazu auffordern, die Plakate zu entfernen und woanders aufzuhängen und auch die Belegschaft darüber zu informieren, dass die Werbung mit dem BR nichts zu tun hat und Alleingang des GW's ist?

20206

Community-Antworten (6)

G
ganther

07.08.2023 um 11:54 Uhr

BVerfG vom 17.021981- 2 BvR 384/78 und BAG vom 14.02.1978 - 1 AZR 280/7 kurz um: die GEW hat eigene Recht und muss euch nicht fragen. Das Brett des BR ist aber Eures und eigentlich steht der GEW ein eigener Platz zu

T
Tagträumer1

07.08.2023 um 12:57 Uhr

Einfach die Plakate im Mülleimer entsorgen.

M
Montagsklaus

07.08.2023 um 21:59 Uhr

Oh naja, wenn "ihr" (wohl der BR??) irgendein Verhältnis zu dem Gew.sekretär habt, heißt das aber noch lange nicht daß die Mitglieder dieser Gew. keine Infos oder Kontakt bekommen sollen! Der BR macht ja auch keine "Werbung", ist aber auch nicht dafür da diese zu verhindern...

Das bringt doch nix, ausser noch mehr Zerwürfnis. Reserviert einen Bereich am schwarzen Brett oder daneben und gut ists. Wenn da meistens nix hängt isses halt so.

X
XYZ68

08.08.2023 um 09:12 Uhr

Besorgt der Gewerkschaft ihren eigenen Info-Bereich.

Und egal wie euer Verhältnis zu euren Ansprechpartner bei der Gewerkschaft ist, auf sachlicher Ebene solltet ihr mit der Gewerkschaft zusammenarbeiten.

Seid ihr tariflich gebunden? Dann benötigt ihr ggf. immer mal wieder Informationen zum Tarifvertrag. Strebt ihr die tarifliche Bindung an, ist es üblicherweise so, dass ihr erst einen bestimmte Mitgliederquote benötigt, bevor die Gewerkschaft in diese Richtung aktiv wird.

I
IlkaB

08.08.2023 um 12:53 Uhr

Erstellt am 07.08.2023 um 10:57 Uhr von Tagträumer1 Einfach die Plakate im Mülleimer entsorgen.

Der Tagträumer träumt mal wieder. Die Plakate sind Eigentum der Gewerkschaft und werden nur von oder in Absprache mit der Gewerkschaft abgenommen.

Junge, Junge...

R
rtjum

08.08.2023 um 13:14 Uhr

IlkaB, je nachdem wo die von der Gew aufgehangen wurden kann der AG/der BR die durchaus einfach so abhängen, das Entsorgen ist evtl. eine andere Sache.

Ich finde die Antwort von xyz68 zielführend.

Gew-Sekretäre werden u.a. dafür bezahlt Mitglieder zu werben, Betriebe zu organisieren etc. @smskbury was verstehst Du/ihr unter offensivem Verhalten?

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