Erstellt am 24.01.2022 um 19:41 Uhr von Dummerhund
Solange du diese Werbung nicht während deiner Arbeitszeit machst, ja
Erstellt am 24.01.2022 um 19:45 Uhr von Annett2307
Nein wurde nicht während der Arbeitszeit gemacht.
Kann man das irgendwo nachlesen.
Schon mal vielen Dank für die schnelle Antwort
Erstellt am 24.01.2022 um 19:52 Uhr von Dummerhund
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gewerkschaften-im-betrieb-212-form-und-grenzen-gewerkschaftlicher-werbung_idesk_PI42323_HI2419404.html
Erstellt am 24.01.2022 um 21:08 Uhr von Maruschu
Hallo
Selbstverständlich darfst du in deinem privaten Leben Werbung machen, für wenn und was du magst. Da es sich ja ausschließlich um deine private Zeit handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du BR bist, nur Mitglied einer Gewerkschaft oder selbst auch nicht. Wer könnte bzw. wer sollte dir das Verbieten? Schönen Abend noch.
Erstellt am 25.01.2022 um 11:41 Uhr von Enigmathika
"Kann man das irgendwo nachlesen. "
Diese Frage solltest Du an denjenigen richten, der Dir das verbieten will. Das Du das im privaten Berecih, also offenbar nicht im Betrieb machst, kann Dir das niemand verbieten.
(Und auch im Betrieb gibt es Möglichkeiten, wie im von Dummerhund verlinkten Artikel beschrieben)
Erstellt am 25.01.2022 um 11:57 Uhr von §§reiter
Du könntest auch einfach mal Kontakt zu Deinem/Deiner Gewerkschaftssekretär/in aufnehmen. Wenn Du Mitgliederwerbung machst, wirst Du dort sicher Unterstützung bekommen.
Erstellt am 25.01.2022 um 12:42 Uhr von celestro
"Diese Frage solltest Du an denjenigen richten, der Dir das verbieten will."
Grundsätzlich richtig, ABER ... ich kann nirgends herauslesen, dass es da einen "Verbotsmenschen" gibt. Soll ja auch Menschen geben, die sowas in einem Forum VORHER mal fragen. Oder auch, weil ein Kollege die Frage gestellt hat und man sich selbst nicht sicher ist.
Erstellt am 25.01.2022 um 14:36 Uhr von RudiRadeberger
Mich würde interessieren, was mit "privater Bereich" gemeint ist. Die Begrifflichkeit "außerhalb der Arbeitszeit" ist ja bereits gefallen. Aber dennoch innerhalb des Betriebsgeländes? Oder abends in der Kneipe?
Erstellt am 25.01.2022 um 14:48 Uhr von celestro
@RudiRadeberger
Was spielt das für eine Rolle?
Erstellt am 25.01.2022 um 14:50 Uhr von Annett2307
Hallo Rudi,
Es war wirklich in der Kneipe.
Wie das mal so ist,wird immer gemeckert im Privaten und da hab ich halt gesagt geht in die Gewerkschaft nur so können wir was erreichen.
Und prompt musste ich am Folgetag zum Chef,weil ich angeblich Mitglieder werbe
Erstellt am 25.01.2022 um 14:58 Uhr von RudiRadeberger
@Annett
Danke für die Antwort.
In der Kneipe darfst du machen was du willst. Dort setzt dir höchstens der Wirt Grenzen, aber ganz sicher nicht dein Chef.
Erstellt am 25.01.2022 um 14:59 Uhr von celestro
https://www.humanresourcesmanager.de/news/zutrittsrechte-und-mitgliederwerbung-der-gewerkschaft-im-betrieb.html
daraus:
"Ebenso muss der Arbeitgeber gewerkschaftliche Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit durch externe oder betriebsangehörige Gewerkschaftsmitglieder nicht ausnahmslos dulden.
Werbemaßnahmen bedürfen grundsätzlich weder der Zustimmung des Arbeitgebers noch einer vorherigen Ankündigung. Die Gewerkschaft kann jedoch in der Regel auf Pausen, vor- oder nach der Arbeitszeit sowie in Räumlichkeiten, die eine konkrete Störung der Betriebsabläufe nicht nahelegen, verwiesen werden."
Da kannst Du also Deinem Chef mal ganz gehörig den Kopf waschen.
Erstellt am 25.01.2022 um 15:05 Uhr von Annett2307
Ich Danke euch für die vielen Antworten.
Ich werde jetzt mal sehen wie es bei uns weitergeht.
Mich hat man sowieso auf dem Schirm weil ich immer den Mund aufmache.
Erstellt am 25.01.2022 um 17:42 Uhr von Dummerhund
Im übrigen ist das auch keine Mitgliederwerbung, selbst wenn dieses private Gespräch während der Arbeit geführt wurde, sondern ein Ratschlag.
Erstellt am 25.01.2022 um 17:57 Uhr von Maruschu
Somit haben wir eine Gemeinsamkeit
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