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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaftswerbung

A
Annett2307
Jan 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen,meine Frage ist. Bin in der Gewerkschaft aber nicht im BR. Darf ich im Privaten Bereich Mitarbeiter davon überzeugen in die Gewerkschaften einzutreten oder ist das nicht erlaubt?

481015

Community-Antworten (15)

D
DummerHund

24.01.2022 um 20:41 Uhr

Solange du diese Werbung nicht während deiner Arbeitszeit machst, ja

A
Annett2307

24.01.2022 um 20:45 Uhr

Nein wurde nicht während der Arbeitszeit gemacht. Kann man das irgendwo nachlesen. Schon mal vielen Dank für die schnelle Antwort

M
Maruschu

24.01.2022 um 22:08 Uhr

Hallo

Selbstverständlich darfst du in deinem privaten Leben Werbung machen, für wenn und was du magst. Da es sich ja ausschließlich um deine private Zeit handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du BR bist, nur Mitglied einer Gewerkschaft oder selbst auch nicht. Wer könnte bzw. wer sollte dir das Verbieten? Schönen Abend noch.

E
enigmathika

25.01.2022 um 12:41 Uhr

"Kann man das irgendwo nachlesen. "

Diese Frage solltest Du an denjenigen richten, der Dir das verbieten will. Das Du das im privaten Berecih, also offenbar nicht im Betrieb machst, kann Dir das niemand verbieten. (Und auch im Betrieb gibt es Möglichkeiten, wie im von Dummerhund verlinkten Artikel beschrieben)

§
§§Reiter

25.01.2022 um 12:57 Uhr

Du könntest auch einfach mal Kontakt zu Deinem/Deiner Gewerkschaftssekretär/in aufnehmen. Wenn Du Mitgliederwerbung machst, wirst Du dort sicher Unterstützung bekommen.

C
celestro

25.01.2022 um 13:42 Uhr

"Diese Frage solltest Du an denjenigen richten, der Dir das verbieten will."

Grundsätzlich richtig, ABER ... ich kann nirgends herauslesen, dass es da einen "Verbotsmenschen" gibt. Soll ja auch Menschen geben, die sowas in einem Forum VORHER mal fragen. Oder auch, weil ein Kollege die Frage gestellt hat und man sich selbst nicht sicher ist.

R
RudiRadeberger

25.01.2022 um 15:36 Uhr

Mich würde interessieren, was mit "privater Bereich" gemeint ist. Die Begrifflichkeit "außerhalb der Arbeitszeit" ist ja bereits gefallen. Aber dennoch innerhalb des Betriebsgeländes? Oder abends in der Kneipe?

C
celestro

25.01.2022 um 15:48 Uhr

@RudiRadeberger

Was spielt das für eine Rolle?

A
Annett2307

25.01.2022 um 15:50 Uhr

Hallo Rudi, Es war wirklich in der Kneipe. Wie das mal so ist,wird immer gemeckert im Privaten und da hab ich halt gesagt geht in die Gewerkschaft nur so können wir was erreichen. Und prompt musste ich am Folgetag zum Chef,weil ich angeblich Mitglieder werbe

R
RudiRadeberger

25.01.2022 um 15:58 Uhr

@Annett Danke für die Antwort.

In der Kneipe darfst du machen was du willst. Dort setzt dir höchstens der Wirt Grenzen, aber ganz sicher nicht dein Chef.

C
celestro

25.01.2022 um 15:59 Uhr

https://www.humanresourcesmanager.de/news/zutrittsrechte-und-mitgliederwerbung-der-gewerkschaft-im-betrieb.html

daraus:

"Ebenso muss der Arbeitgeber gewerkschaftliche Mitgliederwerbung und Informationstätigkeit durch externe oder betriebsangehörige Gewerkschaftsmitglieder nicht ausnahmslos dulden.

Werbemaßnahmen bedürfen grundsätzlich weder der Zustimmung des Arbeitgebers noch einer vorherigen Ankündigung. Die Gewerkschaft kann jedoch in der Regel auf Pausen, vor- oder nach der Arbeitszeit sowie in Räumlichkeiten, die eine konkrete Störung der Betriebsabläufe nicht nahelegen, verwiesen werden."

Da kannst Du also Deinem Chef mal ganz gehörig den Kopf waschen.

A
Annett2307

25.01.2022 um 16:05 Uhr

Ich Danke euch für die vielen Antworten. Ich werde jetzt mal sehen wie es bei uns weitergeht. Mich hat man sowieso auf dem Schirm weil ich immer den Mund aufmache.

D
DummerHund

25.01.2022 um 18:42 Uhr

Im übrigen ist das auch keine Mitgliederwerbung, selbst wenn dieses private Gespräch während der Arbeit geführt wurde, sondern ein Ratschlag.

M
Maruschu

25.01.2022 um 18:57 Uhr

Somit haben wir eine Gemeinsamkeit ??????

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