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Lohnscheine

B
Braun
Jan 2018 bearbeitet

Ist der BR in der Mitbestimmung wenn der Arbeitgeber auf elektronischen Lohnschein umstellt und wo steht es

87001

Community-Antworten (1)

B
Betriebsrätsler

25.01.2017 um 16:08 Uhr

Hallo Braun, Für eine EDV-basierende Zurverfügungstellung der monatlichen Gehaltsabrechnung ist es notwendig, dass die Rahmenbedingungen in einer Betriebsvereinbarung festlegen werden, um einerseits die Rechte der Beschäftigten zu sichern, aber gleichermaßen den Bedürfnissen des Unternehmens nach einer modernen und kostenschonenden EDV-Lösung zu entsprechen. Dabei sind zum Schutz der Beschäftigten neben dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) insbesondere noch die folgenden Gesetze bzw. deren entsprechenden Einzelnormen zu beachten

§126a BGB “Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen …” §126b BGB “Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben” MFG die Betriebsrätsler

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