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sogenannte Disposchichten

D
dreyer56
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand bei Disposchichten weiterhelfen, z. B. Dispo 24 etc.!?

Es geht um Bekanntgabe....., normal heißt es ja 4 Tage vorher muss eine Schicht bekannt gegebne werden, oder!?

Ganz lieben Dank im Voraus.

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Community-Antworten (2)

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Muschelschubser

12.07.2023 um 17:52 Uhr

Würde ich auch so sehen.

Habe es allerdings nur in §12 (3) TzBfG gesehen.

Es gibt Urteile, die sich an dieser Regelung orientiert haben, aber auf BAG-Ebene habe ich leider auf die Schnelle nichts gefunden. Ebenso wenig, wie grundlegende gesetzliche Regelungen für unbefristete Vollzeitkräfte.

Manchmal gibt es auch BV oder TV, die eine noch rechtzeitigere Ankündigung solcher Schichten regeln.

All diese Regelungen schützen einen vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn man noch kurzfristiger angesetzten Schichten nicht Folge leisten kann.

E
Erbsenzähler

13.07.2023 um 09:05 Uhr

https://www.schichtplanfibel.de/ Hilft dir vielleicht weiter.

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