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Schichtbefreiung

B
Bernd2603
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage im Sinne der Schichtarbeit. Ich arbeite seit Jahren in einem Wechselschicht Rhythmus. Das heißt Früh und Mittelschicht. Es kann die Möglichkeit bestehen das ich meine Kinder nach unserer Scheidung komplett zu gesprochen bekomme. Jetzt meine Frage ,habe ich die Möglichkeit mich von der Schicht befreien zu lassen? Das heißt das ich nur Frühschicht arbeiten kann.

Vielen Dank im Voraus

1.06905

Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

12.07.2023 um 13:25 Uhr

Ich fürchte, das fällt unter das Direktionsrecht des AG und wäre frei zu vereinbaren.

Es sei denn, Du kannst gesundheitliche Gründe anführen, und bräuchtest geregelte Arbeitszeiten für einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Aber das ist eine völlig andere Baustelle.

So weit ich weiß haben Eltern, auch allein erziehende, diebezüglich keine Sonderrechte.

K
Kehler

12.07.2023 um 13:28 Uhr

Das kann dir nur dein AG oder dein Betriebsrat sagen. Kommt ja immer darauf an was im AV oder TV oder sonstigen Vereinbarungen steht.

Wenn der Arbeitgeber nicht bereit oder in der Lage ist, darauf zu verzichten, wird er da nicht zustimmen.

Die einzige Schicht von der man sich befreien lassen kann ist die Nachtschicht, dazu braucht es aber eine ärztliche Bescheinigung, soviel ich weiß.

R
RudiRadeberger

12.07.2023 um 13:43 Uhr

Ich würde trotzdem das Gespräch suchen. Denn im Zweifelsfall verliert der AG dich als Mitarbeiter. Zumindest ich würde mich für meine Kinder entscheiden.

Das wird bei uns auch entspannt gehandhabt. Die Alleinerziehenden (meistens ja Mütter) arbeiten nur vormittags. Das führt auch nicht zu Unmut bei den Kollegen, die auch Spätschicht arbeiten müssen, denn die Gründe liegen ja auf der Hand. Und die Alternative wäre, dass die Damen kündigen würden.

B
Bernd2306

12.07.2023 um 14:31 Uhr

Vielen lieben Dank für die Antworten

S
Saft

13.07.2023 um 08:55 Uhr

Hallo,

Eine Möglichkeit wäre die Stunden zu reduzieren über das Teilzeitbefrisrungsgesetz. Antrag stellen z.b. ich möchte gerne 20 std. Arbeiten verteilt auf diese Tage mit Angabe der Wunschzeiten. Antrag muss 3 Monate vorher gestellt werden. Nachzulesen im Teilzeitbefristungsgesetz .

Der Arbeitgeber hat wenig Chancen die Reduzierung und den Arbeitszeitwunsch zu verhindern. Bei einigen Arbeitsplätzen z.b. an Maschinen die immer laufen wird’s schwierig da hier der AG Gründe hat die dem Wunsch entgegenstehen.

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