Erstellt am 19.12.2016 um 09:31 Uhr von gironimo
Erstellt am 19.12.2016 um 09:40 Uhr von celestro
Bin mir zwar sicher, das der BR rein gucken darf, aber der 94er passt wohl eher nicht.
Erstellt am 19.12.2016 um 09:52 Uhr von ARBeitsvertrag
Ok guter Hinweis.
Kann ich diesen dann Einfordern um zu prüfen ob so etwas im AV vorkommt oder wie stell ich das am geschicktesten dann an?
Gruß
Erstellt am 19.12.2016 um 09:55 Uhr von gironimo
Wieso passt er nicht? Das Mitbestimmungsrecht geht hier zwar in Puncto standardisierte Arbeitsverträge nicht all zu weit, um aber die Mitbestimmung ausüben zu können, muss man ja den Vertrag, den der AG anwenden will, erst einmal haben.
Und dann muss man erst einmal mit dem AG ins Gespräch kommen. .....
Erstellt am 19.12.2016 um 09:59 Uhr von gironimo
Einfach formloses Schreiben an den AG, in dem der BR auf seine Mitbestimmung aus dem § 94 BetrVG hinweist und ihn auffordert, euch den/die standardisierten Vertrag / Verträge als Rohling zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 19.12.2016 um 11:19 Uhr von ARBeitsvertrag
Vielen Dank für die Info !!!
Erstellt am 19.12.2016 um 18:23 Uhr von ganther
Das Recht auf Informationen ergibt sich dann aber aus 80 BetrVG. Ergebnis ist aber das selbe :)
Erstellt am 19.12.2016 um 20:01 Uhr von DummerHund
Ich hingegen könnte der Eingangsfrage nicht Folgen.
Einmal heisst es.
"Diese haben unsere AV grundlegend geändert und lauter neue schöne Sachen mit rein genommen in die Standardverträge der Produktionsmitarbeiter"
Dann wieder:
"Da hier nur Name und Anschrift geändert wird, sonst aber alles Standardmäßig und für alle gleich bleibt,"
Bei den beiden Aussagen würde ich sagen, da sehe ich nix Mit Standartverträgen. Wenn sich nur die Adresse geändert hat sehe ich keinen Grund Arbeitsverträge ein zu sehen. Oder fehlt hier was?
Erstellt am 19.12.2016 um 20:32 Uhr von Globus
Hmmmm, hier handelt es sich offensichtlich um Formulararbitsverträge, eine Diskrepanz kann ich nciht erkennen... Was sagt denn dei WAF dazu?
Na, sie unterstützt meine Rechtsauffassung, dass es nicht mal ein Einsichtsrecht des BR gibt, sondern ein Mitbestimmungsrecht...
Guckst du hier:
https:www.betriebsrat.com/arbeitsvertrag
Nachtrag: Zitat der Seite.... "...Sollen im Betrieb sog. „Formulararbeitsverträge“ eingeführt und allgemein angewendet werden, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 94 Abs. 2 BetrVG.
Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vorlage von ausgefüllten Formulararbeitsverträgen, um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu prüfen. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte (BAG, 19.10.1999, 1 ABR 75/98). ..."
Erstellt am 19.12.2016 um 20:38 Uhr von DummerHund
Würde Dir Recht geben, aber schau noch mal auf meine Einwände und der genauen Eingangsfrage.
Erstellt am 19.12.2016 um 20:44 Uhr von Globus
Warum? Paßt, es wurden standartisierte neue AV eingeführt. Hier hat der BR ein MBR.... Wo genau ist dein Problem damit?
Erstellt am 19.12.2016 um 20:52 Uhr von Kölner
DummerHund hat mit allem Probleme, Globus. Mit der allg. Rechtsauffassung, mit dem gesunden Menschenverstand, mit der Logik und überhaupt.
Erstellt am 19.12.2016 um 20:55 Uhr von DummerHund
mein Problem ist das der Fragesteller schreibt, der neue Ag schreibt viele neue Dinge mit rein....in die ....... Standartverträge.......
Also waren diese doch schon vorhanden.
Dann schreibt er aber, da hier nur Name und Anschrift geändert wurden....
Irgendwie passt da was nicht,,, oder aber der Fragesteller reisst was aus dem Zusammenhang.
Erstellt am 20.12.2016 um 09:56 Uhr von ARBeitsvertrag
@dummerHund
jeder hats verstanden, nur du nicht !
Sollte keine frage werden die rechtlich zerpflückt wird.
Aber wie gesagt, jeder hat meine Frage verstanden, außer bei dir ist iwas faul an der Frage !? :)
Zudem hat es sich schon erledigt da mich gironimo auf die geforderte Fährte gebracht hat und ich alles geklärt habe mit der perso und sie mir einen Rohling zusendet!
Es gibt auch noch Firmen wo normal kommuniziert wird und nicht alles über Anwälte und Streitereien abläuft, das sollte man hier nicht vergessen.
@all
Danke für die Ratschläge, hat mir weitergeholfen