Standardarbeitsverträge einsehbar als BR?
Guten Morgen zusammen,
mir stellt sich hier eine Frage zum Thema Arbeitsvertrag.
ich weiß das wir diese individual rechtlich nicht einsehen dürfen.
Wie sieht es aber mit folgendem Fall aus?
Neue Inhaber:
Diese haben unsere AV grundlegend geändert und lauter neue schöne Sachen mit rein genommen in die Standardverträge der Produktionsmitarbeiter.
Da hier nur Name und Anschrift geändert wird, sonst aber alles Standardmäßig und für alle gleich bleibt, stellt sich mir die frage ob wir als BR hier den Standardarbeitsvertrag einsehen dürfen.
PS: Nur Neueingestellte bekommen diesen Vertrag, alte AV bleiben wie sie sind!
Falls ja wäre die Grundlage dafür Interessant.
Vielen Dank schon mal für eure Meinungen.
Gruß
Community-Antworten (14)
19.12.2016 um 10:31 Uhr
§ 94 BetrVG.
19.12.2016 um 10:40 Uhr
Bin mir zwar sicher, das der BR rein gucken darf, aber der 94er passt wohl eher nicht.
19.12.2016 um 10:52 Uhr
Ok guter Hinweis.
Kann ich diesen dann Einfordern um zu prüfen ob so etwas im AV vorkommt oder wie stell ich das am geschicktesten dann an?
Gruß
19.12.2016 um 10:55 Uhr
Wieso passt er nicht? Das Mitbestimmungsrecht geht hier zwar in Puncto standardisierte Arbeitsverträge nicht all zu weit, um aber die Mitbestimmung ausüben zu können, muss man ja den Vertrag, den der AG anwenden will, erst einmal haben.
Und dann muss man erst einmal mit dem AG ins Gespräch kommen. .....
19.12.2016 um 10:59 Uhr
Einfach formloses Schreiben an den AG, in dem der BR auf seine Mitbestimmung aus dem § 94 BetrVG hinweist und ihn auffordert, euch den/die standardisierten Vertrag / Verträge als Rohling zur Verfügung zu stellen.
19.12.2016 um 12:19 Uhr
Vielen Dank für die Info !!!
19.12.2016 um 19:23 Uhr
Das Recht auf Informationen ergibt sich dann aber aus 80 BetrVG. Ergebnis ist aber das selbe :)
19.12.2016 um 21:01 Uhr
Ich hingegen könnte der Eingangsfrage nicht Folgen. Einmal heisst es. "Diese haben unsere AV grundlegend geändert und lauter neue schöne Sachen mit rein genommen in die Standardverträge der Produktionsmitarbeiter" Dann wieder: "Da hier nur Name und Anschrift geändert wird, sonst aber alles Standardmäßig und für alle gleich bleibt," Bei den beiden Aussagen würde ich sagen, da sehe ich nix Mit Standartverträgen. Wenn sich nur die Adresse geändert hat sehe ich keinen Grund Arbeitsverträge ein zu sehen. Oder fehlt hier was?
19.12.2016 um 21:32 Uhr
Hmmmm, hier handelt es sich offensichtlich um Formulararbitsverträge, eine Diskrepanz kann ich nciht erkennen... Was sagt denn dei WAF dazu?
Na, sie unterstützt meine Rechtsauffassung, dass es nicht mal ein Einsichtsrecht des BR gibt, sondern ein Mitbestimmungsrecht...
Guckst du hier: https:www.betriebsrat.com/arbeitsvertrag
Nachtrag: Zitat der Seite.... "...Sollen im Betrieb sog. „Formulararbeitsverträge“ eingeführt und allgemein angewendet werden, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 94 Abs. 2 BetrVG.
Der Betriebsrat hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Vorlage von ausgefüllten Formulararbeitsverträgen, um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetzes zu prüfen. Hierzu bedarf es konkreter Anhaltspunkte (BAG, 19.10.1999, 1 ABR 75/98). ..."
19.12.2016 um 21:38 Uhr
Würde Dir Recht geben, aber schau noch mal auf meine Einwände und der genauen Eingangsfrage.
19.12.2016 um 21:44 Uhr
Warum? Paßt, es wurden standartisierte neue AV eingeführt. Hier hat der BR ein MBR.... Wo genau ist dein Problem damit?
19.12.2016 um 21:52 Uhr
DummerHund hat mit allem Probleme, Globus. Mit der allg. Rechtsauffassung, mit dem gesunden Menschenverstand, mit der Logik und überhaupt.
19.12.2016 um 21:55 Uhr
mein Problem ist das der Fragesteller schreibt, der neue Ag schreibt viele neue Dinge mit rein....in die ....... Standartverträge....... Also waren diese doch schon vorhanden.
Dann schreibt er aber, da hier nur Name und Anschrift geändert wurden....
Irgendwie passt da was nicht,,, oder aber der Fragesteller reisst was aus dem Zusammenhang.
20.12.2016 um 10:56 Uhr
@dummerHund
jeder hats verstanden, nur du nicht ! Sollte keine frage werden die rechtlich zerpflückt wird.
Aber wie gesagt, jeder hat meine Frage verstanden, außer bei dir ist iwas faul an der Frage !? :)
Zudem hat es sich schon erledigt da mich gironimo auf die geforderte Fährte gebracht hat und ich alles geklärt habe mit der perso und sie mir einen Rohling zusendet!
Es gibt auch noch Firmen wo normal kommuniziert wird und nicht alles über Anwälte und Streitereien abläuft, das sollte man hier nicht vergessen.
@all Danke für die Ratschläge, hat mir weitergeholfen
Verwandte Themen
Sind die Infos in der Wahlniederschrift einsehbar?
ÄlterHallo, wir möchten die Anzahl der abgegebenen Stimmen pro Kandidat wissen und somit auch, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Können wir diese Info als Wähler einfordern? Unser Wahlvorstand sieht
Ungültige Arbeitsverträge
ÄlterGuten Morgen zusammen, bei uns im Gremium ist mal wieder eine heiße Diskussion ausgebrochen. Folgender Sachverhalt: Der AG hat Standardarbeitsverträge ohne Zustimmung oder Information des BR ein
Dienstplan - wie lange im Voraus muß der Dienstplan für den AN fertig und einsehbar sein?
ÄlterHallo, wie lange im Voraus muß der Dienstplan für den AN (Lehrling) fertig und einsehbar sein? Ist es richtig, dass der Dienstplan 14tägig im Voraus fertig sein muß? D. Raasch
Sozialräume ca. 50 Meter entfernt vom Bisherigen, für die Geschäftsleitung aber einsehbar - Wie kann man das verhindern?
ÄlterIn einem Produktionsteil bei uns ist ein Aufendhaltsraum abetrennt. Mit 1.Tisch und 2 Stühlen und ein Kühlschrank. Da es in der Produton immer über 26°C sind sollten die Mitarbeiter die möglichkeit h
Qualifikationsmatrix
ÄlterBei Uns soll eine Qualifikationsmatrix offen für jeden einsehbar in den einzelnen Abteilungen ausgehängt werden. Dort soll aufgeführt sein, der Name des MA, die einzelenen Tätigkeitsschwerpunkte laut