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AG verhindern BR Wahl

U
Unbreakable
Jun 2023 bearbeitet

Ich habe eine neue Frage. Unsere Chef Etage verhindert mit allen möglichen Aktivitäten die Betriebswahl. U.a händigt er uns die Mitarbeiter Liste nicht aus...setzt weiterhin Mitarbeiter unter Druck, lässt sich vom Wahlvorstand keinerlei Fristen setzen usw. Wie lange können wir die Wahl noch hinauszögern? Bevor wir das Gericht einschalten müssen. Bzw die Wahl des Wahlvorstandes nichtig wird?

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Community-Antworten (9)

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Challenger

22.06.2023 um 22:11 Uhr

Holt die Gewerkschaft mit ins Boot. Das erhöht Euere Schlagkraft

Betriebsverfassungsgesetz § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,

  2. die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört, oder

  3. ein Mitglied oder ein Ersatzmitglied des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, der in § 76 Abs. 8 bezeichneten Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses um seiner Tätigkeit willen oder eine Auskunftsperson nach § 80 Absatz 2 Satz 4 um ihrer Tätigkeit willen benachteiligt oder begünstigt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.

C
celestro

23.06.2023 um 02:39 Uhr

"Wie lange können wir die Wahl noch hinauszögern? Bevor wir das Gericht einschalten müssen. Bzw die Wahl des Wahlvorstandes nichtig wird?"

Ihr könnt und solltet die Wahl nicht länger hinauszögern ... bzw. das Gericht so schnell wie möglich einschalten, damit die Wahl über die Bühne gehen kann.

K
Kampfschwei

23.06.2023 um 14:54 Uhr

Zitat celestro : Ihr könnt und solltet die Wahl nicht länger hinauszögern ... bzw. das Gericht so schnell wie möglich einschalten, damit die Wahl über die Bühne gehen kann.

Völlig richtig. Die Wählerliste könnt Ihr bereits wegen der Dringlichkeit im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend machen

O
ODENO

23.06.2023 um 19:02 Uhr

Die BR-Wahl auf keinen Fall allein durchziehen. Unbedingt die Gewerkschaft mit ins Boot holen.

Geht davon aus, dass Eure GL mit allen vor Verfügung stehenden Mitteln - auch wenn sie moralisch verwerflich sind u. gegen geltendes Recht verstoßen - den BR verhindert wird. Und wenn Ihr dann noch einen geschäftsführenden Inhalber habt, geht es gegen "sein Baby". Und wenn das emotional wird, dann spielen auch finanzielle Aspekte oft auch keine Rolle mehr.

U
Unbreakable

23.06.2023 um 19:37 Uhr

Und was tun wenn keiner in einer Gewerkschaft ist?

C
Challenger

24.06.2023 um 00:54 Uhr

Zitat Unbreakable : Und was tun wenn keiner in einer Gewerkschaft ist?

Eintreten, eintreten, eintreten ..............

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ODENO

24.06.2023 um 01:30 Uhr

Sofort mit dem zuständigen Ortsverband Verbindung aufnehmen u. eintreten. Ohne Euch jetzt zu nahe treten zu wollen, aber da warten so viele mögliche Fallstricke auf Euch. Die GL wird nur darauf warten, dass Ihr Fehler macht.

J
Josefina

25.06.2023 um 22:14 Uhr

Der AG begeht mit seiner Behinderung eine Straftat. Hierüber würde ich ihn mal in Kenntnis setzen, eine Frist setzen und wenn er diese verstreichen lässt ohne Umwege Anwalt einschalten (den zahlt übrigens der AG)

G
GabrielBischoff

26.06.2023 um 13:09 Uhr

Empfehle auch auf keine Gewerkschaft zu warten. Gerade wenn ihr geringen Organisationsgrad habt habt ihr nicht viel von der Seite aus zu erwarten.

Euer Arbeitgeber hat bereits signalisiert wie er mit dem Gremium umgehen wird. Lieber früher einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen als später.

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