Erstellt am 08.12.2016 um 14:59 Uhr von moreno
Na meinst Du, das Dein AG Dir für einen Monat Arbeit 30 Tage Urlaub geben muss?????
Ne passt schon mit 2,5 Tage die Du im Januar nimmst.
Erstellt am 08.12.2016 um 15:11 Uhr von Kündigung
In der Regel werden die AN bei Bekanntgabe der Kündigung mit sofortiger Wirkung freigestellt, wenn die AN gekündigt werden. Bei selbst Kündigung ist es etwas lockerer und flexibler. Manche nehmen unbezahlten Urlaub manche gehen noch bis zum ende arbeiten.
Aber ,da ich einen sauberen Abgang hinterlassen möchte werde ich nur die 2,5 Tage beanspruchen
Erstellt am 08.12.2016 um 15:20 Uhr von celestro
"Na meinst Du, das Dein AG Dir für einen Monat Arbeit 30 Tage Urlaub geben muss?????"
Erm ... eigentlich schon. ;-) Jedenfalls dann, wenn er einen vollen Urlaubsanspruch erworben hat (also schon länger als 6 Monate in der Firma arbeitet).
Erstellt am 08.12.2016 um 15:48 Uhr von EightBall
Also gesetzlich steht dir der Urlaub nur anteilig zu, ja. Weiß nicht mehr wo das steht aber kann man ja nachlesen. Aber du kannst versuchen mehr herauszuhandeln, würd ich machen.
Erstellt am 08.12.2016 um 15:53 Uhr von moreno
Na klar ist ja auch ne gute Verhandlungsbasis wenn der AG weiß, dass der AN zum 31.1 gekündigt hat ;-)