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Urlaubsreglung

K
Kündigung
Jan 2018 bearbeitet

Ich nochmal. Wie verhält es sich nochmal mit dem Urlaub? Resturlaub hab ich keinen mehr. Meine Kündigung erfolgt zum 31.01.2017 Mein gesamter Urlaubsanspruch wäre 30 Tage. In der neuen Firma hätte ich erstmal für 6 Monate kein Anrecht auf Urlaub. Wäre es quasi sinnvoll, wenn ich zum 01.01.2017 den kompletten Urlaub in meiner alten Firma verbrate oder stehen mir nur 2,5 Tage für den Monat Januar zu?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

08.12.2016 um 15:59 Uhr

Na meinst Du, das Dein AG Dir für einen Monat Arbeit 30 Tage Urlaub geben muss????? Ne passt schon mit 2,5 Tage die Du im Januar nimmst.

K
Kündigung

08.12.2016 um 16:11 Uhr

In der Regel werden die AN bei Bekanntgabe der Kündigung mit sofortiger Wirkung freigestellt, wenn die AN gekündigt werden. Bei selbst Kündigung ist es etwas lockerer und flexibler. Manche nehmen unbezahlten Urlaub manche gehen noch bis zum ende arbeiten. Aber ,da ich einen sauberen Abgang hinterlassen möchte werde ich nur die 2,5 Tage beanspruchen

C
celestro

08.12.2016 um 16:20 Uhr

"Na meinst Du, das Dein AG Dir für einen Monat Arbeit 30 Tage Urlaub geben muss?????"

Erm ... eigentlich schon. ;-) Jedenfalls dann, wenn er einen vollen Urlaubsanspruch erworben hat (also schon länger als 6 Monate in der Firma arbeitet).

E
EightBall

08.12.2016 um 16:48 Uhr

Also gesetzlich steht dir der Urlaub nur anteilig zu, ja. Weiß nicht mehr wo das steht aber kann man ja nachlesen. Aber du kannst versuchen mehr herauszuhandeln, würd ich machen.

M
Moreno

08.12.2016 um 16:53 Uhr

Na klar ist ja auch ne gute Verhandlungsbasis wenn der AG weiß, dass der AN zum 31.1 gekündigt hat ;-)

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