Erstellt am 07.12.2016 um 16:56 Uhr von Ernsthaft
Das kann er immer. Er muss gegenüber dem AG nur eine Änderungskündigung aussprechen.
Ob dieser dann aber wie gewünscht mitspielt, steht dann auf einem anderen Blatt und könnte auch nach hinten losgehen.
Erstellt am 07.12.2016 um 18:08 Uhr von gironimo
Wenn der Kollege euch beauftragt, würde ich erst einmal die vermittelnde diplomatische Schiene probieren.
Erstellt am 07.12.2016 um 19:06 Uhr von Pickel
Ein allgemeines Rückkehrrecht in ehemals bekleidete Positionen gibt es nicht. Du bist im Unrecht.
Erstellt am 07.12.2016 um 20:30 Uhr von Ernsthaft
Wer ist hier im Unrecht? Und womit?
Kannst du dich vielleicht auch einmal so ausdrücken, dass nicht auch mit einem Tumor gesegnete verstehen, was du überhaupt meinst?
Erstellt am 07.12.2016 um 21:25 Uhr von AlterMann
Die Rückkehr in die alte Funktion ist eine Versetzung. Die kann der Schichtführer natürlich beantragen, einfordern kann er sie nicht.
Aber normalerweise gibt es ja immer Leute, die gerne in der Stufenleiter aufsteigen. Da wird sich dieses Problem möglicherweise relativ einfach lösen lassen.
Eine andere Vorgehensweise wäre mal der Frage auf den Grund zu gehen, was den Schichtleiter denn unglücklich macht auf dem Posten: Fühlt er sich überfordert? Hat er Angst vor Fehlern? Schneiden ihn jetzt seine "Ex"-Kollegen? Manches ließe sich eventuell lösen.