Erstellt am 24.11.2016 um 17:05 Uhr von Pjöööng
Ob die BG zahlt hängt nicht davon ab, ob und wie lange der AN davor oder danach gearbeitet hat. Es hängt davon ab, ob der Unfall infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit passiert ist.
Wenn Arbeitnehmer 12-13 Stunden am Tag arbeiten müssen, macht der Arbeitgeber etwas falsch.
Erstellt am 24.11.2016 um 20:48 Uhr von Kölner
Ich muss mal eine Sammlung aufmachen, die sämtliche BR-Mythen beinhaltet.
Erstellt am 24.11.2016 um 21:10 Uhr von BRlein
Die Mitarbeiter sind alle mehrere Tage woanders. Wenn z.B. dann während der Veranstaltung ein Mitarbeiter nach 11 Stunden Arbeit auf dem Weg zum Hotel sich den Bein bricht, bezahlt dann die BG?
Erstellt am 25.11.2016 um 06:54 Uhr von UliPK
Laut § 7 (2) SGB VII
Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Ergo bist du auch nach 10, 12 oder 14 Stunden noch versichert.
Im § 8 SGB VII steht dann auch noch was den Versicherungsfall auslöst.
https:www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html
Erstellt am 25.11.2016 um 09:34 Uhr von Zappelmann
> ...auf dem Weg zum Hotel sich den Bein bricht, bezahlt dann die BG?
Wenn es der direkte Weg war, zunächst mal ja. Ob die BG sich dann das Geld vom AG zurück holt, steht auf einem anderen Blatt.
Aber ruf doch mal in deiner BG an, da hast du dann Infos aus erster Hand.