Haben wir die Rechtlage richtig verstanden: Wenn ein Mitarbeiter nach 10 Stunden Arbeitszeit einen Unfall hat, dann ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig. Der Mitarbeiter müsste in so einem fiktiven Fall selber die Kosten tragen.

Hintergrund: Das Unternehmen veranstaltet ein 3-tägiges Jahreskongress. Dort kommt es vor, dass Mitarbeiter manchmal 12-13 Stunden am Tag arbeiten müssen, weil die Kunden ständige Betreuung erwarten.