Wer bezahlt die Versicherung bei Unfall über 10 Stunden Arbeit
Haben wir die Rechtlage richtig verstanden: Wenn ein Mitarbeiter nach 10 Stunden Arbeitszeit einen Unfall hat, dann ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig. Der Mitarbeiter müsste in so einem fiktiven Fall selber die Kosten tragen.
Hintergrund: Das Unternehmen veranstaltet ein 3-tägiges Jahreskongress. Dort kommt es vor, dass Mitarbeiter manchmal 12-13 Stunden am Tag arbeiten müssen, weil die Kunden ständige Betreuung erwarten.
Community-Antworten (5)
24.11.2016 um 18:05 Uhr
Ob die BG zahlt hängt nicht davon ab, ob und wie lange der AN davor oder danach gearbeitet hat. Es hängt davon ab, ob der Unfall infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit passiert ist.
Wenn Arbeitnehmer 12-13 Stunden am Tag arbeiten müssen, macht der Arbeitgeber etwas falsch.
24.11.2016 um 21:48 Uhr
Ich muss mal eine Sammlung aufmachen, die sämtliche BR-Mythen beinhaltet.
24.11.2016 um 22:10 Uhr
Die Mitarbeiter sind alle mehrere Tage woanders. Wenn z.B. dann während der Veranstaltung ein Mitarbeiter nach 11 Stunden Arbeit auf dem Weg zum Hotel sich den Bein bricht, bezahlt dann die BG?
25.11.2016 um 07:54 Uhr
Laut § 7 (2) SGB VII Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Ergo bist du auch nach 10, 12 oder 14 Stunden noch versichert.
Im § 8 SGB VII steht dann auch noch was den Versicherungsfall auslöst. https:www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html
25.11.2016 um 10:34 Uhr
...auf dem Weg zum Hotel sich den Bein bricht, bezahlt dann die BG? Wenn es der direkte Weg war, zunächst mal ja. Ob die BG sich dann das Geld vom AG zurück holt, steht auf einem anderen Blatt. Aber ruf doch mal in deiner BG an, da hast du dann Infos aus erster Hand.
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