GÜTETERMIN
DARF DER ARBEITGEBER DEM BETRIEBSRATSVORSITZENDEN DIE teilnahme an einem Gütetermin vorm Arbeitsgericht verwehren, wobei es um Kostenübernahme von Schulungen geht? Vorausgegangen war,das der AG die Schulung für 3 BR Mitglieder ablehnte mit der Begründung,dies wäre im Moment nicht Machbar wegen zuviel Arbeit.Die BR Mitglieder würden aber alle separat auf Schulungen gehen. 2 mal wurde n die Schulungen abgelehnt,danach wurde seitens des BR rats ein Anwalt eingweschaltet.Jetzt kommt einGütetermin,der aber seitens des AG mit der drohung von Arbeitsrechtsklage und event. Schadensersatzansprüche dem BR Vorsitzenden verweigert,bzw madig gemacht werden soll.
Community-Antworten (9)
18.08.2012 um 01:48 Uhr
Welchen Zweck sollte ein solcher Termin haben? Der BR wird sich ja ganz sicherlich nicht vergleichen.
Da fehlen Infos ..
18.08.2012 um 12:00 Uhr
Der BR ist hier ja wohl Beteiligter und wird daher geladen. Doch ihr habt hier doch einen Anwalt als BR, warum dann die Frage nicht an diesen??
18.08.2012 um 18:40 Uhr
Natürlich wird der BR geladen und durch den BRV vor Ort vertreten. Aber was soll ein Gütetermin? Der is doch echt nutzlos.
18.08.2012 um 19:57 Uhr
Wieso ist/ soll ein Gütetermin sinnlos sein? Denn oftmals hilft alleine schon ein deutliches Wort des Richters. Dieses auch, weil der welcher hier dieses obwohl zumutbar ablehnt im Klageverfahren es dann schwerer haben kann. Auch weil er ehe ueberlasteten Richter zusaetzlich Arbeit verschafft.
18.08.2012 um 20:59 Uhr
bis jetzt wurde nur mitgeteilt : Ein BRV will an einer Güteverhandlung teilnehmen, wobei es um Kostenübernahme von Schulungen geht
mehr nicht
niemand weiß, wer von wem geladen wurde oder Beteiligter wäre oder auch nicht aber von den "Experten" wird hinzugefügt, interpretiert, ergänzt, geraten.............. und am Schluß geht es darum, ob Gütetermine im allgemeinen sinnlos wären oder nicht
vielleicht will sich der BRV bloß mal eine interessante Verhandlung anschauen ?
um auch mal etwas mitzuspekulieren
bei euren Sitzungen möchte ich mal dabeisein da dauert ein Tagesordnungspunkt vermutlich 2 Tage aneinandervorbeidiskutieren, und am Ende beschließt man, sich einen Kaffee zu kaufen statt einen Lehrgang zu buchen
18.08.2012 um 21:11 Uhr
Watsch.. ., einmal wieder so eine sinnvolle und hilfreiche Antwort.
18.08.2012 um 21:23 Uhr
wie wärs mit ein bisschen Selbstreflektion, kunzund...
19.08.2012 um 00:11 Uhr
@brummidriver wenn der BRV in seiner Freizeit dorthin geht, kann der AG ihm nichts.
19.08.2012 um 13:29 Uhr
Der BR ist in diesem Verfahrenwie der AG Beteiligter und der BRV vertritt den BR. Also ist er dabei. Denn Verfahren vor dem AG haben stets die beiden Parteien, Klaeger und Beklagter
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