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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwarze Brett

H
Hansen
Jun 2023 bearbeitet

Hallo,

wir haben in unserer Firma eine gute Mitarbeiter App eingeführt und der AG möchte nun das gute alte "schwarze Brett" entfernen. Darf Er dies tun?

Wir möchten dies verhindern, gerade aus dem Grunde, dass 20% der Mitarbeiter nicht die App haben.

Bitte um kurze Rückmeldung. Danke.

Gruß Hansen

39909

Community-Antworten (9)

M
Muschelschubser

09.06.2023 um 11:10 Uhr

Ihr könnt Euer eigenes schwarzes Brett aufhängen, wo niemand außer Euch entscheidet ob es hängen bleiben darf oder nicht.

Für mich fällt das unter §40 Abs. 2 BetrVG und da hat der AG nichts zu wollen.

Hängt er eigenmächtig schwarze Bretter ab, die vom BR genutzt werden, könnte man sogar einen Verstoß gegen §2 Abs. 2 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit) prüfen.

D
DummerHund

09.06.2023 um 11:56 Uhr

Ergänzend. Ihr habt sogar ein Anrecht darauf das eure schwarzen Bretter abschließbar sind.

H
Hansen

09.06.2023 um 12:32 Uhr

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr weiter geholfen.

Gruß Hansen

R
RudiRadeberger

09.06.2023 um 15:31 Uhr

Ich glaube, es geht hier eher um Infos des AG... Das kann der BR schwarze Bretter haben, so viele er will. Er hat die Infos ja nicht.

Ich glaube nicht, dass es (abseits vom BR) einen Rechtsanspruch auf ein schwarzes Brett gibt. Ich behaupte außerdem, dass vorher 20% der MA die Aushänge auch nicht gelesen haben...

G
GabrielBischoff

09.06.2023 um 17:44 Uhr

Dem BR darf der AG da nicht hineingestalten. Wenn es um seine Infos geht, muss er das entsprechende Risiko selbst tragen - Pflichtaushänge zum Beispiel.

R
RudiRadeberger

09.06.2023 um 19:32 Uhr

Ich glaube, wir meinen hier verschiedene Dinge. Ich vermute mal, Hansen meint nicht das Brett vom BR - denn da hat der AG nichts verloren. Aber natürlich kann er entscheiden, ob er seine eigenen Infos zukünftig über App anstatt Brett verteilt.

K
Kehler

12.06.2023 um 10:06 Uhr

Es gibt Aushangpflichtige Gesetze die der AG aushängen muss, ich glaube kaum das die mit der App abgegolten ist. Die App wird wahrscheinlich auf PrivatHandys laufen. Der AN ist nicht verpflichtet die App auf dem privaten Handy zu installieren und zu nutzen. Und somit finde ich ist das mit den Aushangpflichtigen Gesetze nicht möglich. Aber wie schon geschrieben wurde, das ist dem AG sein Problem. Es drohen Bußgelder bis 5000 € und Schadensersatz.

H
Hansen

12.06.2023 um 10:30 Uhr

Hallo,

es geht um das "schwarze Brett" vom BR. Diese sollen alle entfernt werden.

Gruß Hansen

K
Kehler

12.06.2023 um 10:33 Uhr

Da hat der AG nichts zu wollen. Über das Schwarze Brett des BR verfügt der BR, nicht der AG.

siehe die Antworten von Muschelschubser und Dummerhund

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