Erstellt am 09.06.2023 um 09:10 Uhr von Muschelschubser
Ihr könnt Euer eigenes schwarzes Brett aufhängen, wo niemand außer Euch entscheidet ob es hängen bleiben darf oder nicht.
Für mich fällt das unter §40 Abs. 2 BetrVG und da hat der AG nichts zu wollen.
Hängt er eigenmächtig schwarze Bretter ab, die vom BR genutzt werden, könnte man sogar einen Verstoß gegen §2 Abs. 2 BetrVG (vertrauensvolle Zusammenarbeit) prüfen.
Erstellt am 09.06.2023 um 09:56 Uhr von Dummerhund
Ergänzend. Ihr habt sogar ein Anrecht darauf das eure schwarzen Bretter abschließbar sind.
Erstellt am 09.06.2023 um 13:31 Uhr von RudiRadeberger
Ich glaube, es geht hier eher um Infos des AG... Das kann der BR schwarze Bretter haben, so viele er will. Er hat die Infos ja nicht.
Ich glaube nicht, dass es (abseits vom BR) einen Rechtsanspruch auf ein schwarzes Brett gibt. Ich behaupte außerdem, dass vorher 20% der MA die Aushänge auch nicht gelesen haben...
Erstellt am 09.06.2023 um 15:44 Uhr von GabrielBischoff
Dem BR darf der AG da nicht hineingestalten. Wenn es um seine Infos geht, muss er das entsprechende Risiko selbst tragen - Pflichtaushänge zum Beispiel.
Erstellt am 09.06.2023 um 17:32 Uhr von RudiRadeberger
Ich glaube, wir meinen hier verschiedene Dinge. Ich vermute mal, Hansen meint nicht das Brett vom BR - denn da hat der AG nichts verloren. Aber natürlich kann er entscheiden, ob er seine eigenen Infos zukünftig über App anstatt Brett verteilt.
Erstellt am 12.06.2023 um 08:06 Uhr von Kehler
Es gibt Aushangpflichtige Gesetze die der AG aushängen muss, ich glaube kaum das die mit der App abgegolten ist.
Die App wird wahrscheinlich auf PrivatHandys laufen. Der AN ist nicht verpflichtet die App auf dem privaten Handy zu installieren und zu nutzen. Und somit finde ich ist das mit den Aushangpflichtigen Gesetze nicht möglich.
Aber wie schon geschrieben wurde, das ist dem AG sein Problem. Es drohen Bußgelder bis 5000 € und Schadensersatz.
Erstellt am 12.06.2023 um 08:30 Uhr von Hansen
Hallo,
es geht um das "schwarze Brett" vom BR.
Diese sollen alle entfernt werden.
Gruß Hansen
Erstellt am 12.06.2023 um 08:33 Uhr von Kehler
Da hat der AG nichts zu wollen. Über das Schwarze Brett des BR verfügt der BR, nicht der AG.
siehe die Antworten von Muschelschubser und Dummerhund