Erstellt am 08.11.2016 um 08:26 Uhr von moreno
Das geht den Betriebsrat nichts an und sollte die Kollegen unter sich ausmachen!
Erstellt am 08.11.2016 um 09:26 Uhr von Pjöööng
Wenn tatsächlich offizielle Beschwerden beim BR vorliegen, dann läuft das wie immer ab:
Prüfen ob die Beschwerde berechtigt ist und ggf. beim Arbeitgeber auf Abhilfe drängen.
Erstellt am 08.11.2016 um 09:28 Uhr von gironimo
>Mehrere Mitarbeiter beschweren sich <
so einfach geht das mit "geht uns nichts an" nicht. Ihr solltet natürlich die Kollegen dazu bewegen, den Streit aus der Welt zu schaffen. Wenn aber die Kollegen dabei bleiben und es eine "echte" Beschwerde ist oder wird (§ 85 BetrVG), wird der BR davor nicht die Augen verschließen können.
Gleichwohl - die Patentlösung habe ich auch nicht.....
Erstellt am 08.11.2016 um 09:30 Uhr von moreno
Na er hat ja schon an der Kollegin gerochen und mag das Parfüm nicht ;-) der Betriebsrat sollte sich bei solchen Themen nicht vor den Karren spannen lassen! Dann wird die Kollegin umgesetzt und ihr Nachfolger hat Stinkefüsse und muss auch wieder weg?????
Erstellt am 08.11.2016 um 09:51 Uhr von Pjöööng
moreno,
mit dem Umgang mit Beschwerden scheinst Du keine Erfahrung zu haben. Das BetrVG schreibt hier den Weg vor und der BR tut gut daran, diesen einzuhalten. Von einem "vor den Karren spannen" kann dann keine Rede sein.
Und ja: Auch Stinkefüsse können unzumutbar sein.
Erstellt am 08.11.2016 um 09:57 Uhr von moreno
Pjööng natürlich hab ich Erfahrung mit Beschwerden aber auch der Betriebsrat kann zu dem Entschluss kommen, dass eine schlechte Parfümauswahl als Beschwerdegegenstand nicht weiter behandelt wird.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Es geht hier nicht um die Parfümauswahl und Du hast sehr allgemein von "solchen Themen" gesprochen.
Wenn hier ein Konflikt besteht tut der BR auch im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit gut daran, die Beschwerde zu behandeln.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:06 Uhr von moreno
Solche Themen: AN riecht nach Zwiebeln, der schaut immer so wütend, der nimmt immer meinen schönen blauen Locher usw usw usw. Es gibt meiner Ansicht nach halt Dinge die die AN unter sich ausmachen müssen. Ich glaub auch nicht, dass die Möglichkeit der Beschwerde beim Betriebsrat wegen schlechtem Parfüm erfunden wurde.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:49 Uhr von Zappelmann
Wieso nur bin ich auf Morenos Seite?
Die einzige Lösung, die es da gäbe wären ja Einzelzimmer mit Zwangsentlüftung ...
Erstellt am 08.11.2016 um 10:49 Uhr von samira
moreno -
wie gehst Du damit um:
Ein Kollege ist Kettenraucher und raucht im Großraumbüro (wenn es kein Rauchverbot gibt) oder ein Kollege hängt Nacktfotos auf und andere stören sich daran.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:52 Uhr von gironimo
Das Problem wird man hier nicht lösen können. Geht nur vor Ort und mit Gesprächen.
Aber grundsätzlich gilt: Geht nicht - gibt's nicht. Man muss wenigstens versucht haben, eine Lösung zu finden.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:52 Uhr von merkur
So wie der Fall hier geschildert wird, sollte der BR hier auch im Sinne des §85 handeln. Es liegen bereits mehrere Beschwerden vor und eine weitere Zuspitzung könnte ja theoretisch auch den Betriebsfrieden gefährden. Im schlimmsten Fall könnte es zu allergischen Reaktionen bei KollegInnen gegenüber den Duftstoffen kommen. Damit bestünde dann auch ein gesundheitliches Risiko.
Der BR Vorsitzende oder ein anderes BR Mitglied sollte mit der Kollegin sprechen, ihr die Situation sachlich darlegen. Gegebenenfalls muss auch der AG hinzugezogen werden. Der hat nämlich auch eine Verpflichtung für den gesundheitlichen Schutz seiner MA zu sorgen.
Inwieweit es hier schließlich zu einem solchen "worst case" kommt, ist natürlich Spekulation. In der Praxis ist dies aber durchaus schon vorgekommen.
Auf jeden Fall solltet ihr als BR hier aber handeln und versuchen, die Situation z8unächst im Gespräch zu lösen.
Erstellt am 08.11.2016 um 11:03 Uhr von BRToni
Hallo zusammen,
natürlich haben wir im Vorfeld schon gesprochen und auch viel gegoogelt...
Leider ist die Dame uneinsichtig und die Vorgesetzten sind mittlerweile auch im Boot.
Die Haltung von >moreno< kann ich nicht nachvollziehen!
Denn wie auch >merkur< schon schrieb, kann ein solches "Kindergartenverhalten" erheblich dan Betriebsfrieden stören und ich weiß nicht wie es bei euch in den Betrieben ist?
Bei uns muss ein BR schon mal öfter die erzieherische-pädagogische Kappe aufsetzen, da wir ein sehr junges Durchschnittalter haben...
Vielen Dank
Erstellt am 08.11.2016 um 11:33 Uhr von Zappelmann
> In der Praxis ist dies aber durchaus schon vorgekommen.
Konkretes Beispiel?
Erstellt am 08.11.2016 um 11:45 Uhr von moreno
Die Arbeitnehmer erziehen als Aufgabe des Betriebsrates......find ich grad Garnichts im BetrVG!
Samira vergleich doch bitte keine Äpfel mit Birnen.
Erstellt am 08.11.2016 um 12:28 Uhr von Ernsthaft
Unterliegt das nicht auch einer Mitbestimmungspflichtigen Ordnung im Betrieb und umfasst ein MBR nicht grundsätzlich auch ein Initiativrecht des BR?
Um hier als BR aktiv zu werden, bedarf es aus meiner Sicht überhaupt keiner Beschwerde einzelner, sondern führt bei bekannt werden, schon von Amtswegen zu einem Handlungszwang für einen BR.
Erstellt am 08.11.2016 um 12:56 Uhr von stefanmann
Für mich stellt sich die Frage, warum die MA sich so stark einparfümiert.
Ich hatte eine Bekannte, die sich auch immer stark parfümierte. Auf meine Frage warum sie das macht, bekam ich nur ein Achselzucken.
Bis ich später herausfand, dass sie ein Alkoholproblem hat und sie die Fahne mit dem Parfüm überdecken wollte....
Nur mal als Denkanstoss.
Lösung ist schwierig, Fenster weit öffnen, auch bei Minusgeraden. Selbst viel Parfüm anlegen. Katzenkacke unter den Schuhsohlen haben.....
Aaber das ist ja wieder Kindergarten....
Erstellt am 08.11.2016 um 13:01 Uhr von moreno
Handlungszwang des Betriebsrates bei zu stark parfümierter Kollegin.....Ernsthaft ne lachhaft!!!!!!!
Erstellt am 08.11.2016 um 13:21 Uhr von merkur
Lachhaft ist das keineswegs. Der bekanteste Fall zu diesem Thema ist wohl der McBride Fall in den USA:
http://blog.purenature.de/chemikaliensensibilitat-mcs/gericht-nimmt-klage-wegen-krankheit-durch-parfum-einer-angestellten-an/
Auch in den skandinavischen Ländern wird mittlerweile über ein Parfümverbot in Behörden diskutiert, während es in den Kindergärten teilweisde schon umgestzt ist.
http://blog.purenature.de/chemikaliensensibilitat-mcs/parfum-benutzt-dann-mussen-sie-drausen-bleiben/#more-3579
Die Tendenz geht aber dahin, dass diese Problematik vor dem Hintergrund eines zunehmenden Anstiegs allergischer Reaktionen auch bald in Mitteleuropa einzug hält.
Hier noch ein link zu dem Thema:
http://www.csn-deutschland.de/blog/2011/02/28/stadtrat-verbietet-parfum-und-duftstoffe-am-arbeitsplatz/
Erstellt am 08.11.2016 um 13:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (merkur):
"Der BR Vorsitzende oder ein anderes BR Mitglied sollte mit der Kollegin sprechen, ihr die Situation sachlich darlegen."
In der Regel eher eine schlechte Idee. Offensichtlich herrscht ja hier in der Tischgruppe bereits dicke Luft wegen des Parfüms und jetzt kommt der BR und schlägt sich gleich auf eine Seite (dann kann man tatsächlich von "vor den Karren spannen" reden). Das geht fast unvermeidbar schief.
Erstellt am 08.11.2016 um 14:23 Uhr von Ernsthaft
@moreno
So lachhaft wie du, finde ich das ganze jetzt bestimmt nicht!
Zitat aus: http://www.cbsnews.com/news/stink-over-perfume-at-detroit-workplace/
„Eine Person hat nicht notwendigerweise das Recht, Parfum zu tragen, aber eine Person hat das Recht, in der Lage zu sein, am Arbeitsplatz atmen zu können“
Stammt zwar aus den USA, dürfte aber auch bei uns gelten.
Neben dem das Verhalten im Betrieb regelnde § 87 Abs. 1 Nr. 1 greift aus meiner Sicht auch die Nr. 7 zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren.
Was für die einen vielleicht ein Thema zum Füllen ihrer Arbeitszeit ist, nimmt Asthmatikern, Allergikern, Migränepatienten und Menschen mit Chemikaliensensitivität oder mit sonstigen Geruchsproblemen gestressten, ev. die Möglichkeit, ihre Arbeit im Betrieb ohne gesundheitliche Einschränkungen leisten zu können.
Zumindest aus meiner Sicht dürfte es eigentlich nicht sehr schwer sein, hier auch für einen BR einen Handlungsbedarf zu erkennen.
Auch nicht, dass die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 BetrVG aufgeführten Mitbestimmungsfälle, dem Betriebsrat kein sog. Initiativrecht geben.
Auch nicht, dass die Rahmenvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes keine gesetzliche Verpflichtungen eines BR sind.
Nicht lachhaft aber sehr traurig finde ich eine Einstellung, die dieses verharmlost oder gar als nicht notwendig und Pipifax darstellt.
Erstellt am 08.11.2016 um 16:10 Uhr von moreno
Stammt zwar aus der USA dürfte aber auch bei uns gelten.....wieso sind die Gesetze aus den USA jetzt auch bei uns anzuwenden?????
Ach Ernsthaft Du tust mir nur leid wie Du versuchst hier irgendwelche Gesetze so hinzubiegen nur um Recht zu bekommen.
Wenn bei mir ein BR Mitglied auftaucht und mir sagt die Kollegen fühlen sich durch mein Parfüm gestört gibt's auf jeden Fall nen Tritt vors Schienbein aber nicht mehr!
Erstellt am 08.11.2016 um 16:39 Uhr von celestro
"Ach Ernsthaft Du tust mir nur leid wie Du versuchst hier irgendwelche Gesetze so hinzubiegen nur um Recht zu bekommen."
Von "Gesetzen" ist hier zunächst einmal gar keine Rede.
"Wenn bei mir ein BR Mitglied auftaucht und mir sagt die Kollegen fühlen sich durch mein Parfüm gestört gibt"s auf jeden Fall nen Tritt vors Schienbein aber nicht mehr!"
Immer wieder traurig, das BRMs es schaffen, die Sachlichkeit und Vernunft zur Seite zu legen, sobald es Sie selbst betrifft.
Erstellt am 08.11.2016 um 19:16 Uhr von Moreno
Celestro du verstehst halt nicht was einen Betriebsrat angeht und was seine Aufgaben sind. Die Kollegen massregeln gehört halt nicht dazu auch wenn der Tritt nur ironisch gemeint war aber das verstehst bestimmt auch nicht.
Erstellt am 08.11.2016 um 22:44 Uhr von Pjöööng
Moreno,
was dieses Thema angeht, verstehst Du ganz offensichtlich das Betriebsratsamt nicht.
Erstellt am 08.11.2016 um 22:45 Uhr von celestro
"Celestro du verstehst halt nicht was einen Betriebsrat angeht und was seine Aufgaben sind. Die Kollegen massregeln gehört halt nicht dazu auch wenn der Tritt nur ironisch gemeint war aber das verstehst bestimmt auch nicht."
Alleine das Du einem BRM, welches dem "Störer" vor Augen führen möchte, das es um ein gesundes Miteinander gehen sollte "Massregelung" vorwirfst, .... disqualifiziert Dich selbst.
Erstellt am 08.11.2016 um 22:53 Uhr von Pjöööng
Es ist nicht Aufgabe des Betriebsrates, einem "Störer" vor Augen zu führen, dass es um ein gesundes Miteinander gehen sollte!
Erstellt am 09.11.2016 um 01:23 Uhr von merkur
"In der Regel eher eine schlechte Idee. Offensichtlich herrscht ja hier in der Tischgruppe bereits dicke Luft wegen des Parfüms und jetzt kommt der BR und schlägt sich gleich auf eine Seite (dann kann man tatsächlich von "vor den Karren spannen" reden). Das geht fast unvermeidbar schief."
@Pjöööng
Es geht nicht darum, sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen. Es geht hier um die Wahrung des Betriebsfriedens und, schlimmstenfalls, auch um den Schutz der Gesundheit der MA. Wir kennen weder die Menschen, die in diesem Konfliikt eine Rolle spielen, noch die deren Beziehung zueinander. Wie die Handlung des BR hier im Detail aussehen sollte, weiß der Fragesteller am ehesten.
Hier liegt für mich ein klarer Handlungsbedarf im Sinne des §85 Betr.VG vor. Und ist im Vorfeld keine Einigung möglich, sollte der BR sich gegebenenfalls auch an den AG wenden.
Erstellt am 09.11.2016 um 07:55 Uhr von EightBall
Also der BR muss ja nach §80 (1) 1 darauf achten das die gesetze zum Schutz der AN eingehalten werden. Da sehe ich keine Gefahr bei Gestank, ja. Außer fürs Betriebsklima aber wenn das Betriebsklima leidet dann muss der AG was tun das ihm die Abteilung nicht aufs Dach steigt. Produktivitätsverlust ist AG-Sorge. Aber nicht BR Sorge, also nicht direkt. finde ich.
Erstellt am 09.11.2016 um 09:56 Uhr von moreno
@Pjööng Du trittst hier nach allen Seiten dann schreib doch mal wie Du die Sache angehen würdest!
Erstellt am 09.11.2016 um 10:10 Uhr von Pjöööng
@moreno,
wer lesen kann ist halt doch im Vorteil:
Antwort 2 Erstellt am 08.11.2016 um 09:26 Uhr von Pjöööng 278854
Antwort 7 Erstellt am 08.11.2016 um 10:00 Uhr von Pjöööng 278867
@merkur,
wenn das: "Der BR Vorsitzende oder ein anderes BR Mitglied sollte mit der Kollegin sprechen, ihr die Situation sachlich darlegen." kein "sich auf eine Seite schlagen" ist, dann weiß ich wirklich nicht mehr wenn dieser Sachverhalt gegeben sein sollte.
Erstellt am 09.11.2016 um 10:41 Uhr von celestro
Und was soll Moreno da lesen außer:
"Wenn hier ein Konflikt besteht tut der BR auch im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit gut daran, die Beschwerde zu behandeln." ? ? ?
und so ein allgemeiner Satz ist zwar durchaus richtig, aber sagt letztlich NICHTS darüber aus, wie man im geschilderten Fall vorgehen sollte / könnte.
Erstellt am 09.11.2016 um 10:43 Uhr von Pjöööng
celestro,
die Beantwortung dieser Frage stellt nun wirklich keine intellektuelle Herausforderung dar!
Erstellt am 09.11.2016 um 10:47 Uhr von moreno
Na dann sind wir uns doch einig nur das Du vielleicht dafür stimmen würdest die Beschwerde anzunehmen und ich dagegen.