W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung - Geschäftsbericht

A
asbrednik
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend,

muss der Geschäftsbericht einer Firma innerhalb einer Betriebsversammlung vorgestellt werden? Oder kann der Arbeitgeber sagen, er setzt dafür eine eigene Veranstaltung ohne den Betriebsrat an?

1.77209

Community-Antworten (9)

G
gironimo

07.11.2016 um 08:37 Uhr

Worüber der AG in der Betriebsversammlung reden muss, steht im § 43 BetrVG. Aber der AG kann natürlich in einer eigenen Veranstaltung den Geschäftsbericht vorstellen.

S
stehipp

07.11.2016 um 08:59 Uhr

Ich interpretiere § 43 Abs. 2 BetrVG so, dass der Vorstand bei einer der 4 Betriebsversammlungen berichten muss, bei den anderen kann er.

Wenn das demnach in dem Jahr bereits geschehen ist muss er nicht mehr.

Könnte vielleicht auch Sinn machen, wenn ihr genug eigene Themen habt, bzw. diese länger dauern. Wenn dann auch noch die Geschäftsleitung berichtet wird die Veranstaltung evtl. zu lange (Thema Aufmerksamkeitsspanne von Zuhörern)

G
gironimo

07.11.2016 um 09:27 Uhr

Es kommt darauf an. Klassischer Weise beinhaltet ein Geschäftsbericht nicht unbedingt die Themen, über die der AG in der Betriebsversammlung reden soll. Und im § 43 BetrVG steht auch nicht, dass der AG nur über den Geschäftsbericht sprechen soll.

Man muss also genauer hin schauen, was wo berichtet wird.

Z
Zappelmann

07.11.2016 um 10:01 Uhr

er setzt dafür eine eigene Veranstaltung ohne den Betriebsrat an? Das kann er ja versuchen, aber auch Betriebsräte sind Arbeitnehmer und dass er sie dabei auslädt ... ich kann es mir nicht vorstellen. Ansonsten kann der AG Veranstaltungen machen, bis ihm die Thermen ausgehen.

P
Pjöööng

07.11.2016 um 12:12 Uhr

Zitat (Zappelmann):

"Ansonsten kann der AG Veranstaltungen machen, bis ihm die Thermen ausgehen."

Und selbst dann kann er noch im Kalten weitermachen.

Ansonsten zum Thema: Get es hier tatsächlich um den Geschäftsbericht? Der hat mit dem BR meines Erachtens nichts zu tun. Ggf. könnte man an eine Berichtspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss denken.

E
Ernsthaft

07.11.2016 um 12:22 Uhr

@asbrednik

Ja, der jährliche Bericht nach § 43 BetrVG muss immer auf einer BV vorgestellt werden. Das kann eine der quartalsmäßigen aber auch eine zusätzliche dann aber außerordentliche sein.

Nein, ohne BR geht es nicht, denn nur dieser beruft eine BV ein. Möchte ein AG eine BV durchführen, ist das immer eine außerordentliche die er beim BR einfordern muss und von diesem dann durchgeführt wird.

Neben der einmaligen Berichtspflicht gemäß des § 43 BetrVG besteht aber auch noch eine vierteljährliche gemäß § 110 BetrVG. Liegen die Voraussetzungen des 110er vor, muss er sogar vierteljährlich einen Bericht abgeben.

Z
Zappelmann

07.11.2016 um 12:45 Uhr

Ja, der jährliche Bericht nach ... Hier geht es aber konkret um den Geschäftsbericht

Möchte ein AG eine BV durchführen ... Muss er ja nicht, er macht eben eine Belegschaftsversammlung, Teilnahme ist Pflicht (anders, als bei einer BV) und erreicht damit sogar mehr Mitarbeiter.

E
Ernsthaft

07.11.2016 um 13:17 Uhr

Da Lesen ja bekanntlich bilden soll, solltest du dir besser einmal ein paar Kommentare zu den §§ 43 u. 110 BetrVG durchlesen.

Hinsichtlich des Erkennens von hier zu Praktizierendem könnte auch der Besuch von Seminaren die dergleichen zum Inhalt haben, äußerst hilfreich sein.

Z
Zappelmann

07.11.2016 um 14:12 Uhr

@Ernsthaft Glaube mir, ich werde keine Seminare mehr besuchen. Aber mach ruhig weiter ...

Ihre Antwort