Stellenausschreibungen
Muss bei einer Interne Stellenausschreibungen Der BR vorher unterrichtet werden bevor es für alle am Schwatzen Brett ausgehängt wird. AG beruft sich auf §93 Von dieser Stelle wurde nie mit BR gesprochen nur um eine andere Stelle
Community-Antworten (7)
05.11.2016 um 20:41 Uhr
Nein - der AG hängt die Stelle einfach aus. Es sei denn, ihr habt etwas anderes in einer freiwilligen BV geregelt.
Über die Personalplanung seid ihr ja hoffentlich auf dem Laufenden.
06.11.2016 um 11:50 Uhr
Wer den § durchliest wird merken, das sich maximal der BR darauf berufen kann.
Andererseits frage ich mich, was will hier ein BRM erreichen ? Wenn der AG so nett ist, dem BR jede Stellenausschreibung vorab noch zuzuschicken, ist doch alles wunderbar.
06.11.2016 um 12:00 Uhr
Celestro, mit deiner Aussage offenbarst du grundlegendes Unverständnis beim Lesen von Gesetzestexten. Denn gerade auch das Nichterwähnen eines mgl. Anspruchs kann regelmäßig so interpretiert werden, dass dieser nicht vorliegt. Wenn also im o. g. Paragraphen die Vorabinformation nicht geregelt ist (und auch nicht ersatzweise an anderen Stellen) kann der AG mit Hinweis auf diesen Paragraphen darlegen bis wo der BR-Anspruch geht - und wo er endet.
06.11.2016 um 13:31 Uhr
Schmerz lass nach! Genau das kommt dabei heraus, wenn es bei einem zum Lesen und Verstehen von Kommentaren/Gesetzen nicht ausreicht, und eine ev. vorhandene Kreativität vom beherrschen von Scrabble abhängt.
07.11.2016 um 10:47 Uhr
@ Pickel & Ernsthaft
Vielleicht solltet Ihr meinen Text mal mit Verstand durchlesen. Für mich kam es so rüber, als ob der BR hier ein Problem damit hat, das er vom AG vorher darüber informiert wird, das da was ausgehängt wird. Ist halt etwas blöd ausgedrückt gewesen. Aber bevor man andere Leute "dumm anmacht", sollte man durchaus erwarten können, auch die anderen Postings zu lesen und zu verstehen.
Oder wo wollt Ihr aus meinem Post heraus lesen, das ich etwas falsches geschrieben habe ?
07.11.2016 um 12:29 Uhr
Nach dem Lesen sollte das Verstehen kommen, und erst wenn dieses vorliegt sollte man sich darüber Gedanken machen, an wen man seine Antwort richtet.
07.11.2016 um 14:21 Uhr
@ Ernsthaft
Wenn Dein Post sich an Pickel richtete, dann wurde das jedenfalls nicht ausreichend deutlich.
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