W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsessen mit AG: darf sich der BR einladen lassen?

A
Aleksander
Mai 2023 bearbeitet

Der AG hat zu einem Arbeitsessen eingeladen, abends in einem normalen Restaurant. Ist das ok, oder sollten die BR-Mitglieder selbst zahlen?

94306

Community-Antworten (6)

E
enigmathika

24.05.2023 um 11:39 Uhr

Um auch nur den Anschein von Mauschelei zu vermeiden, würde ich lieber selbst zahlen, oder noch besser: eine Räumlichkeit ohne Verpflegung für das Arbeitstreffen wählen.

Beim Betriebsrat ist es wie mit Caesars Frau: Er muss über jeden Zweifel erhaben sein.

K
Kehler

24.05.2023 um 12:31 Uhr

alle Mitarbeiter oder nur den BR? Wenn er nur den BR eingeladen hat würde ich es so wie Enigmathika machen.

X
XYZ68

24.05.2023 um 13:05 Uhr

Wie wäre es denn bei anderen "Arbeitsessen" in der Firma (gibt es bei uns bei mehrtägigen Besprechungen in den verschiedenen Teams) Dort hat der Arbeitgeber auch ein Abendessen bezahlt. Dann würde ich es ähnlich sehen.

Wir hatten auch schon mal eine Einladung vom Arbeitgeber zusammen mit den Führungskräften zur Verbesserung der Verständigung. Zeit war Privat, Essen hat der Arbeitgeber für alle Teilnehmer bezahlt. (wurde für alle so gehandhabt).

Auch bei den gemeinsamen Abendessen bei den Team-Events wurde das so gehandhabt. Die Mitarbeiter haben die Freizeit geopfert und das Essen hat der Arbeitgeber gestiftet.

Und nein, ich fühle mich dadurch nicht bestochen. Da würden die Kollegen wohl eher die Seminare und die Unterbringung in den Hotels als Bevorzugung sehen.

NB
nicht brauchen

25.05.2023 um 11:03 Uhr

Wenn das Vertrauen in die BR Mitglieder nicht so weit geht, dass diese sich nicht für ein Abendessen bestechen lassen, dann sollte man an sich zweifeln. Ist der Kaffee in der BR Sitzung auch scho Bestechung?

M
Muschelschubser

25.05.2023 um 11:24 Uhr

Egal ob es der Kaffee oder das Essen ist.

Wenn Bewirtungskosten entstehen, wäre ich immer dabei eine Vergleichsgruppe heranzuziehen.

Wenn es z.B. Usus ist, in Teamsitzungen Kaffee und Brötchen zu bestellen, würde ich das für die BR-Sitzung auch beanspruchen.

Wenn aber überall das Pausenbrot und Tee/Kaffee selbst mitgebracht werden muss, würde ich das in der BR-Sitzung auch so machen.

Gleiche Maßstäbe würde ich für ein Essen in der Gastro ansetzen.

So kann man am ehesten abbilden, dass der BR weder benachteiligt wird, noch dass man ihm Vorteilsnahme vorwerfen kann.

G
GabrielBischoff

25.05.2023 um 16:15 Uhr

Der Vergleich macht es. Wenn es üblich ist, dass zu solchen Gelegenheiten eingeladen wird, dann sehe ich kein Thema. Beispiel, ein Workshop mit Teamleitern oder ähnlichem.

Ist es absolut auffällig, dann würde ich darauf verzichten.

Ihre Antwort