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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unser Unternehmen gründet mit einem anderen Unternehmen eine neue GmbH

J
joho0003
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Unternehmen IT1 gründet mit einem anderen Unternehmen IT2 eine neue GmbH NEU an der die beiden jeweils zu je 50% beteiligt sind. Anschließend sollen ca. 15 Kollegen von uns IT1 "abgeworben" werden, um bei dem neuen Unternehmen NEU zu arbeiten. IT1 und NEU sollen für den gleichen Kunden arbeiten.

Die ca. 15 "abgeworbenen" Beschäftigten von IT1 stellen keine Einheit oder Bereich dar, sondern sind vielmehr die Know-How-Träger aus verschiedenen Abteilungen.

IT1 hat einen Betriebsrat und ca. 210 Beschäftigte IT2 > 500 Mitarbeiter - Interessenvertretung nicht bekannt

Fragen: Ist dies eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG? Müssen bei §111 Nachteile entstehen? Wäre der Abgang der Know-How-Trägern ein Nachteil für die nicht abgeworbenen Kollegen? Oder der wegfallende Umsatz bei IT1 ein Nachteil? Ist es Betriebsübergang nach § 613a BGB? Denke nein. Gibt es in im Unternehmen NEU nach der Gründung einen BR?

Gibt es eine Einflussmöglichkeit des BR um die Abwerbungen von IT1 zu verhindern?

Grüße Jochen

28101

Community-Antworten (1)

D
DummerHund

11.05.2023 um 21:28 Uhr

Mal sorgfältig lesen und sich einen Sachverständigen dazu holen. So etwas ist zu weitreichend um es hier in dem Forum auseinander zu dividieren. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebsuebergang.html

Gehe auch mal oben auf Videos & Postcards und dann auf Betriebsänderung.

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