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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Größe des Betriebsratsbüros

C
cathi
Dez 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich bin Betriebsratsmitglied in einem 9er Gremium und unsere Vorsitzende hat eine geduldete Freistellung vom AG. Wir haben ein Büro mit einer Größe von ca 20qm. Jetzt sollen wir ein neues Büro mit einer Größe von ca.9 qm bekommen. Müssen wir dies so hinnehmen?

Vielen Dank

cathi

9.965013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

18.02.2009 um 12:32 Uhr

@cathi Nö, müsst Ihr nicht - man kann da durchaus das LAG München zu Rate ziehen, dass 5 BRM ein BR-Büro in der Größe von mindestens 9 m² zugebilligt hat. Verdoppeln wir das ganze mal bei 9 BRM.. Der Witz daran ist ja zusätzlich, dass Ihr noch nicht einmal umziehen müsst! Der AG hat schlechte Karten, wenn er Euch verschlechtern will und Ihr dem Umzug nicht freiwillig zustimmen wollt.

Achja: Eine Freistellung bei 9 BRM ist nicht geduldet, sondern nach § 38 BetrVG regelmäßig vorgesehen.

M
Mainpower

18.02.2009 um 12:41 Uhr

Hallo,

siehe § 40 (2) BetrVG Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

Meines erachtens sind 9qm für ein 9er Gremium zu wenig. Bei einer Sitzung sind 9 personen in diesem Raum plus Schreibtisch. 9 Stühle und ein grosser Tisch an dem Ihr alle sitzt. Da haben die Hühner im Stall ja mehr Platz.

E
Erwin

18.02.2009 um 12:52 Uhr

@cathi

..........unsere Vorsitzende hat eine geduldete Freistellung vom AG.

Nix mit geduldete Freistellung. § 38 Freistellungen (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,

Also, selbstbewuster werden und vor allem Schulungen besuchen.

C
cathi

18.02.2009 um 13:04 Uhr

@Erwin, @Kölner,

zur Wahl waren wir noch über 200 MA sind jetzt nur noch 140. Geduldete Freistellung ist rechtl.korrekt.

P
packer

18.02.2009 um 13:36 Uhr

was ist das für ein land, in dem sogar der Schäferhund lt. TschG mehr platz beanspruchen darf als ein BR... es ist zum heulen!

P
paula

18.02.2009 um 13:58 Uhr

stellt der AG für die Sitzung evtl. zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung? mAnsonsten siehe kölner

C
cathi

18.02.2009 um 14:51 Uhr

@paula,

ja der AG stellt für BR-Sitzungen zusätzl.Räume zur Verfügung.

D
Dr.House

18.02.2009 um 15:00 Uhr

cathi, mal was anderes. Ich weiß ja nicht wann Eure letzte Betriebsratswahl war. Wenn Ihr im normalen Wahlmodus seid, hättet Ihr meines Erachtens bei diesem Rückgang der Mitarbeiterzahl neu wählen müssen § 13(2) 1 BetrVG. Dann ist natürlich die Freistellung futsch.

MfG Dr.House

C
cathi

18.02.2009 um 15:16 Uhr

@Dr.House, wir mussten im vorrigem Jahr Mai Neuwahlen durchführen da durch Outsourcing ein Übergangs BR bestand. Unser Betrieb wurde dann im Dezember an eine neue Firma verkauft.

D
DonJohnson

18.02.2009 um 15:19 Uhr

@Dr.House Nö, lies mal richtig bitte "... um die Hälfte mindestens aber 50...

Beispiel: 26 AN bei Wahl - dann gehen 13 weg - Rest 13 also keine Neuwahl weil keine 50 gegangen sind!

100 AN bei Wahl - dann 50 weg, also Neuwahl da um die Hälfte dezimiert wurde und es 50 AN waren!

200 AM bei Wahl - 60 gehen weg Rest 140, dann keine Neuwahl! Es sind zwar mindestens 50 AN gegangen, aber das war nicht die Hälfte!

Von daher hat Kölner absulut Recht. Die Freistellung ist nciht geduldet! Bis zur nächsten Wahl bleibt alles so wie es jetzt ist!

Gruß DJ

D
Dr.House

18.02.2009 um 16:09 Uhr

DJ, Du hast natürlich recht. Es muß beides zutreffen. Hatte das vergessen. Die Wahl war auch erst letztes Jahr, also bleibt alles wie es ist.

MfG Dr.House

P
paula

18.02.2009 um 16:57 Uhr

also wenn es für die Sitzung weitere Räume gibt erachte ich 9qm nicht für zu klein. Wie behindert es denn Euch in der Arbeit wenn Ihr umziehen müßt?

R
Rollie

22.02.2009 um 21:28 Uhr

Wenn man davon ausgeht, das einem Mitarbeiter eine Raumgröße von 8 - 10 qm zugebilligt werden sollen und für Sitzungen weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, dürften die besagten 9 qm zwar nicht der Hit, aber durchaus legitim sein.

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