Erstellt am 12.10.2016 um 22:50 Uhr von HeyeBR
Die gesetzliche Bestimmung zum Erlass einer Geschäftsordnung ist eine Sollvorschrift. Der Betriebsrat begeht keine Pflichtverletzung, wenn er sie nicht erstellt.
Also keine Panik.... Ihr könnt sie auch jetzt noch erstellen...
Erstellt am 12.10.2016 um 22:52 Uhr von Kölner
Bei einem 7köpfigen Gremium, ist zumeist eine GO obsolet!
Erstellt am 12.10.2016 um 22:52 Uhr von Challenger
Tach auch,
das sich der Betriebsrat eine Geschäftsordnung zulegt, ist nach dem BetrVG nicht zwingend vorgeschrieben.
Erstellt am 13.10.2016 um 00:27 Uhr von celestro
Wenn Ihr bislang keine hattet, solltet Ihr Euch fragen, ob Ihr Sie wirklich braucht. Eine schlechte ist nämlich nicht so gut, wie gar keine (wobei eine gute natürlich besser ist).
Erstellt am 13.10.2016 um 07:40 Uhr von Zappelmann
Wozu soll die gut sein? Erfahrungsgemäß stehen da Abschriften von Gesetzen drin oder Dinge, die euch letztendlich in der BR-Arbeit selbst behindern. Denkt mal darüber nach, aber jeder, wie der will ...
Erstellt am 13.10.2016 um 09:40 Uhr von celestro
Abschriften von Gesetzen sollen da ja gar nicht rein. Aber ein paar vernünftige Regelungen, z.B. Vertretung, wenn BRV und Stellvertreter nicht da sind oder etwas ähnliches können durchaus sinnvoll sein.