Geschäftsordnung mitten in der Amtszeit?
Moin Leute,
unser Gremium ( 7 Köpfe ) hat leider zu beginn der Amtszeit keine Geschäftsordnung beschlossen. Ist es möglich bzw. rechtens, daß das Gremium auch mitten in der Amtszeit noch per Beschluss eine Geschäftsordnung erstellt?
Community-Antworten (6)
13.10.2016 um 00:50 Uhr
Die gesetzliche Bestimmung zum Erlass einer Geschäftsordnung ist eine Sollvorschrift. Der Betriebsrat begeht keine Pflichtverletzung, wenn er sie nicht erstellt.
Also keine Panik.... Ihr könnt sie auch jetzt noch erstellen...
13.10.2016 um 00:52 Uhr
Bei einem 7köpfigen Gremium, ist zumeist eine GO obsolet!
13.10.2016 um 00:52 Uhr
Tach auch, das sich der Betriebsrat eine Geschäftsordnung zulegt, ist nach dem BetrVG nicht zwingend vorgeschrieben.
13.10.2016 um 02:27 Uhr
Wenn Ihr bislang keine hattet, solltet Ihr Euch fragen, ob Ihr Sie wirklich braucht. Eine schlechte ist nämlich nicht so gut, wie gar keine (wobei eine gute natürlich besser ist).
13.10.2016 um 09:40 Uhr
Wozu soll die gut sein? Erfahrungsgemäß stehen da Abschriften von Gesetzen drin oder Dinge, die euch letztendlich in der BR-Arbeit selbst behindern. Denkt mal darüber nach, aber jeder, wie der will ...
13.10.2016 um 11:40 Uhr
Abschriften von Gesetzen sollen da ja gar nicht rein. Aber ein paar vernünftige Regelungen, z.B. Vertretung, wenn BRV und Stellvertreter nicht da sind oder etwas ähnliches können durchaus sinnvoll sein.
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