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Darf die vertretene Gewerkschaft die Teilnahme bei der JAV Wahl einfordern bzw. erzwingen?

M
Mclassic
Nov 2016 bearbeitet

Darf die Gewerkschaft die Teilnahme bei der JAV Wahl einfordern bzw. erzwingen? Wir wollen die Wahl kpl. eigenständig durchführen. Was wäre das beste Argument um Sie nicht dabeizuhaben ? Wenn Ja auf welcher Gesetzesgrundlage ? Danke

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Community-Antworten (7)

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Catweazle

30.09.2016 um 22:00 Uhr

Was spricht gegen die Gewerkschaft? Sie wird doch nur beratend dabei sein. Wer auch immer ihr seid. Es würde Sinn machen wenn der Wahlvorstand die Wahl durchführt.

M
MClassic

30.09.2016 um 22:02 Uhr

Wahlvostand wurde bereits einberufen

C
Challenger

30.09.2016 um 22:14 Uhr

Tach auch, eine Rechtsgrundlage wirst Du hierzu auch nicht finden. Im Gegenteil. Euer Ziel, die Gewerkschaften auszugrenzen, erfüllt meiner Auffassung nach den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung, da der BR nach §2 BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften verpflichtet ist. Sofern Ihr auf Euerem Standpunkt beharrt und die Wahl ohne den Beistand der GW durchführt, dann könnte die GW nach §23 BetrVG gegen den BR ein arbeitsgerichtliches Ausschlußverfahren einleiten.

K
Kölner

30.09.2016 um 23:25 Uhr

@Challenger Ah ja? Das geht?

H
Hoppel

01.10.2016 um 00:16 Uhr

Warum guckt man nicht einfach mal in´s BetrVG?

BetrVG § 63 Wahlvorschriften ... Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten ... § 16 Abs. 1 Satz 4 bis 6, ... entsprechend.

BetrVG § 16 Bestellung des Wahlvorstands Abs.1 Satz 6: Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.

Z
Zappelmann

01.10.2016 um 09:37 Uhr

Nun lasst mal die Kirche im Dorf und spielt die Rolle der Gewerkschaften nicht allzu hoch. Ich kann mich an acht Jahre am Stück erinnern, da haben wir keinen von denen gehört oder gesehen. Sicher hatten sie Gründe dafür, ich will nur sagen, sie nicht ins Boot holen, heißt noch lange nicht, sie auszugrenzen.

G
gironimo

01.10.2016 um 11:13 Uhr

Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, die Gewerkschaft hinzuziehen zu müssen. Das dies praktisch sein kann, sei mal dahingestellt.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass ihr eure Haltung zur Gewerkschaft dringend überdenken solltet. Die Gewerkschaft ist kein Konkurrenzbetrieb zum BR, sondern Partner. Auf Paragraph 2 BetrVG wurde ja schon hingewiesen.

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