W.A.F. LogoSeminare

Freigestellter kündigt, Nachfolge?

B
babus
Apr 2023 bearbeitet

Hallo. Ich habe dazu jetzt schon ein zwei Posts gelesen, bin aber leider nicht wirklich schlüssig was jetzt zutreffend ist. Bei uns gab es eine Liste (Mehrheitswahl) mit 10 Personen für 8 Freistellungen. Eine Person wird vermutlich gehen. Das was ich bis jetzt gelesen habe, sagt Person 8 auf der Liste rutsch in die Freistellung nach. Oder? Unsere Freigestellten sagen nein es muss neu gewählt werden, was für mich unlogisch wäre da die Liste noch nicht erschöpft ist. Richtig? Und ich vermute es spielt auch keine Rolle dabei ob mittlerweile im Gremium Ersatzmitglieder nachgerückt sind, zwecks ausscheidens aus dem BR von anderen Mitgliedern.

32608

Community-Antworten (8)

H
Heiki

23.04.2023 um 20:39 Uhr

Der nächste aus der Liste mit den meisten Stimmen rückt nach. Es ist eine erneute Wahl nur Nötig wenn die Liste komplett ausgeschöpft ist.

B
babus

23.04.2023 um 20:56 Uhr

Kann man sich dann auf "25 Absatz 2 Satz 1 BetrVG berufen?

K
Kehler

24.04.2023 um 10:03 Uhr

Solange es noch Nachrücker gibt wird nicht neu gewählt.

S
seehas

24.04.2023 um 11:32 Uhr

Bei Freistellungen gibt es meines Wissens nach keine Nachrücker. Also muss auch neu bestimmet werden, wer die freigewordene Freistellung erhalten soll.

B
babus

24.04.2023 um 17:33 Uhr

Wäre schön wenn es einer wirklich weiß und nicht vermutet.

K
Kehler

24.04.2023 um 17:40 Uhr

Wenn du es rechtsverbindlich wissen möchtest solltest du einen Anwalt fragen oder schreib einfach mal der W.A.F eine nette Mail.

Ich glaube kaum das hier im Forum ein Jurist mit dabei ist.

C
Catweazle

24.04.2023 um 19:12 Uhr

Quelle:RA Friedrich Graf Westfalen. Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds Das BAG hat mit Beschluss vom 21.02.2018 (Az.: 7 ABR 54/16) entschieden, dass ein ersatzweise freizustellendes Betriebsratsmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen ist, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das ersatzweise freizustellende Ersatzmitglied durch Mehrheitswahl zu wählen.

B
babus

24.04.2023 um 19:22 Uhr

Lieben Dank an euch.

Ihre Antwort